Arbeitsvertrag in Österreich -- Grundlagen für Startups
Du stellst deine erste Mitarbeiterin oder deinen ersten Mitarbeiter ein? Herzlichen Glückwunsch -- das ist ein riesiger Meilenstein für dein Startup. Aber bevor du den Champagner öffnest, solltest du dich mit dem österreichischen Arbeitsrecht vertraut machen. Denn ein fehlerhafter Arbeitsvertrag kann dich teuer zu stehen kommen.
In diesem Beitrag zeige ich dir, was du als Gründerin oder Gründer über den Arbeitsvertrag in Österreich wissen musst -- von den Pflichtinhalten bis zu den häufigsten Fehlern.
Warum der Arbeitsvertrag so wichtig ist
Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage deines Arbeitsverhältnisses. In Österreich gilt zwar grundsätzlich Formfreiheit -- das heißt, ein Arbeitsvertrag kann theoretisch auch mündlich geschlossen werden. Aber: Du bist verpflichtet, deinem Arbeitnehmer einen Dienstzettel auszuhändigen.
Seit der Novelle des AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) im März 2024 wurden die Anforderungen an den Dienstzettel deutlich erweitert. Als Startup solltest du von Anfang an auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag setzen -- das spart dir den Dienstzettel und schafft Klarheit für beide Seiten.
Pflichtinhalte des Arbeitsvertrags
Folgende Punkte müssen in deinem Arbeitsvertrag oder Dienstzettel enthalten sein:
Grundlegende Angaben
| Inhalt | Erklärung |
|---|---|
| Name und Anschrift | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
| Beginn des Arbeitsverhältnisses | Erster Arbeitstag |
| Ende (bei Befristung) | Konkretes Datum der Befristung |
| Kündigungsfrist und -termin | Gemäß Gesetz oder Kollektivvertrag |
| Gewöhnlicher Arbeitsort | Büro, Remote, oder flexibel |
| Einstufung in ein Schema | Verwendungsgruppe lt. Kollektivvertrag |
Vergütung und Arbeitszeit
| Inhalt | Erklärung |
|---|---|
| Grundgehalt | Monatliches Bruttogehalt in EUR |
| Sonderzahlungen | Urlaubs- und Weihnachtsgeld |
| Fälligkeit der Zahlung | Monatsletzter, 15. etc. |
| Wöchentliche Normalarbeitszeit | In der Regel 38,5 oder 40 Stunden |
| Urlaubsanspruch | Gesetzlich 25 Werktage (5-Tage-Woche: 25 Tage) |
| Überstundenregelung | Abgeltung, All-in oder Pauschale |
Neue Pflichtangaben seit 2024
Seit der AVRAG-Novelle musst du zusätzlich angeben:
- Hinweis auf das Kündigungsverfahren -- welche Formvorschriften gelten
- Sitz des Unternehmens -- falls abweichend vom Arbeitsort
- Hinweis auf den Kollektivvertrag -- welcher KV anwendbar ist
- Angabe des Sozialversicherungsträgers -- ÖGK oder BVAEB
- Dauer und Bedingungen einer Probezeit -- falls vereinbart
- Anspruch auf eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung
Die Probezeit richtig gestalten
In Österreich darfst du eine Probezeit von maximal einem Monat vereinbaren. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist aufgelöst werden.
Wichtig für Startups: Die Probezeit ist dein Sicherheitsnetz. Nutze sie aktiv:
- Setze klare Ziele für den ersten Monat
- Führe regelmäßige Feedbackgespräche -- mindestens wöchentlich
- Dokumentiere die Leistung -- das hilft dir bei der Entscheidung
- Triff die Entscheidung rechtzeitig -- am letzten Tag der Probezeit ist es zu spät
Mehr zu Kündigungsszenarien findest du in unserem Beitrag Kündigung und Auflösung richtig umsetzen.
Befristeter vs. unbefristeter Vertrag
Befristeter Arbeitsvertrag
Ein befristeter Vertrag endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt -- ohne Kündigung. Das klingt verlockend, hat aber Haken:
- Kettenverträge sind problematisch: Wiederholte Befristungen ohne sachlichen Grund können zur Unwirksamkeit führen
- Sachlicher Grund empfohlen: Projektarbeit, Vertretung, saisonale Spitze
- Keine vorzeitige Kündigung möglich, außer es wurde vertraglich vereinbart
Unbefristeter Arbeitsvertrag
Der Standardfall in Österreich. Du kündigst oder der Mitarbeiter kündigt -- unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Fristen.
Meine Empfehlung für Startups: Starte mit einem unbefristeten Vertrag plus Probezeit. Das signalisiert Vertrauen und macht dich als Arbeitgeber attraktiver. Befristungen nutzt du gezielt für Projektmitarbeiter oder bei klarer Unsicherheit.
Die All-in-Klausel -- Fluch oder Segen?
All-in-Verträge sind bei Startups beliebt, aber rechtlich komplex:
Was eine All-in-Klausel bedeutet
Das Grundgehalt deckt alle Überstunden ab. Der Mitarbeiter erhält ein höheres Grundgehalt, dafür werden keine Überstunden separat bezahlt.
Voraussetzungen für eine wirksame All-in-Klausel
- Überzahlung muss vorhanden sein: Das Gesamtgehalt muss über dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt plus der tatsächlich geleisteten Überstunden liegen
- Deckungsprüfung: Du musst jährlich prüfen, ob die Überstunden durch die Überzahlung gedeckt sind
- Transparenz: Der Mitarbeiter muss wissen, welcher Anteil Grundgehalt und welcher Überstundenabgeltung ist
Rechenbeispiel
| Position | Betrag |
|---|---|
| KV-Mindestgehalt (IT, Stufe ST1) | 2.783 EUR brutto |
| Vereinbartes All-in-Gehalt | 3.800 EUR brutto |
| Überzahlung | 1.017 EUR brutto |
| Tatsächliche Überstunden (10h/Monat) | ca. 350 EUR |
| Ergebnis | Deckung gegeben |
Achtung: Wenn die Überstunden die Überzahlung übersteigen, musst du nachzahlen!
Konkurrenzklausel und Wettbewerbsverbot
Seit 2016 gelten strengere Regeln für Konkurrenzklauseln:
- Nur bei einem Gehalt über dem 20-fachen der täglichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage -- das sind aktuell rund 3.870 EUR brutto/Monat
- Maximale Dauer: Ein Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Konventionalstrafe: Maximal 6 Nettomonatsgehälter
- Richterliches Mäßigungsrecht besteht immer
Für Startups bedeutet das: Bei Junior-Positionen kannst du keine Konkurrenzklausel vereinbaren. Bei Senior-Positionen mit hohem Gehalt ist sie möglich, aber überlege dir gut, ob du sie brauchst -- sie kann auch abschreckend wirken.
Diensterfindungen regeln
Gerade in tech-lastigen Startups ist das Thema Diensterfindungen entscheidend. Nach dem Patentgesetz gilt:
- Diensterfindungen (im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit): Rechte gehen auf den Arbeitgeber über, der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung
- Freie Erfindungen: Rechte bleiben beim Arbeitnehmer
Tipp: Regle im Arbeitsvertrag explizit:
- Dass alle im Rahmen der Tätigkeit entstehenden Werke dem Unternehmen gehören
- Dass dies auch für urheberrechtlich geschützte Werke (Code, Design, Texte) gilt
- Wie die Vergütung für Diensterfindungen geregelt wird
Typische Fehler bei der ersten Einstellung
Fehler 1: Keinen Kollektivvertrag beachten
Viele Gründer wissen nicht, dass in Österreich fast immer ein Kollektivvertrag gilt. Dieser legt Mindestgehälter, Sonderzahlungen und weitere Bedingungen fest. Verstöße können teuer werden.
Fehler 2: Sozialversicherung vergessen
Du musst deinen Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn bei der ÖGK anmelden. Versäumst du das, drohen Strafen bis zu 2.180 EUR pro nicht angemeldetem Mitarbeiter.
Fehler 3: Falsche Einstufung
Ob Dienstnehmer oder freier Dienstnehmer -- die Einstufung hat massive Auswirkungen auf Steuern, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Das Finanzamt und die ÖGK schauen hier genau hin.
Fehler 4: Urlaubsanspruch falsch berechnen
In Österreich hast du als Arbeitgeber keinen Spielraum beim Urlaub. Es gelten mindestens 25 Werktage (bei 5-Tage-Woche) oder 30 Werktage (bei 6-Tage-Woche). Das sind 5 Wochen pro Jahr -- nicht verhandelbar.
Fehler 5: Sonderzahlungen weglassen
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind in den meisten Kollektivverträgen vorgesehen. Wenn du sie im Vertrag nicht erwähnst, gelten trotzdem die KV-Regelungen.
Checkliste für deinen ersten Arbeitsvertrag
Bevor du den Vertrag unterschreiben lässt, prüfe:
- Richtiger Kollektivvertrag identifiziert und angewendet
- Alle Pflichtangaben nach AVRAG enthalten
- Probezeit von maximal einem Monat vereinbart
- Gehalt über dem KV-Minimum
- Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) berücksichtigt
- Arbeitszeit klar definiert (Normalarbeitszeit, Überstundenregelung)
- Dienstort und Home-Office-Regelung definiert (siehe Home-Office-Regelung)
- Kündigungsfristen und -termine korrekt
- Geistiges Eigentum und Diensterfindungen geregelt
- Datenschutzhinweise beigefügt
- Anmeldung bei ÖGK vor Arbeitsbeginn geplant
- Lohnverrechnung organisiert (intern oder extern, siehe Lohnverrechnung für Startups)
Muster-Gliederung für deinen Arbeitsvertrag
Hier eine bewährte Struktur:
- Vertragsparteien
- Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Probezeit
- Tätigkeitsbeschreibung
- Arbeitsort
- Arbeitszeit
- Entgelt und Sonderzahlungen
- Überstundenregelung
- Urlaub
- Krankenstand
- Nebentätigkeiten
- Verschwiegenheit
- Geistiges Eigentum
- Konkurrenzklausel (falls anwendbar)
- Kündigung und Beendigung
- Verfall und Verjährung
- Anwendbarer Kollektivvertrag
- Schlussbestimmungen
Tipp: Verwende keine Muster aus dem Internet ohne anwaltliche Prüfung. Österreichisches Arbeitsrecht hat viele Besonderheiten, die deutsche Vorlagen nicht abdecken.
Kosten der ersten Einstellung
Rechne bei deiner Budgetplanung nicht nur das Bruttogehalt ein:
| Kostenposition | ca. Prozentsatz |
|---|---|
| Bruttogehalt | 100% |
| Dienstgeberanteil Sozialversicherung | ca. 21,23% |
| Dienstgeberbeitrag (DB) | 3,7% |
| Zuschlag zum DB (DZ) | 0,32-0,4% |
| Kommunalsteuer | 3% |
| Mitarbeitervorsorgekasse (BV-Beitrag) | 1,53% |
| Gesamte Lohnnebenkosten | ca. 30% |
Bei einem Bruttogehalt von 3.000 EUR zahlst du also rund 3.900 EUR an Gesamtkosten -- plus Sonderzahlungen (2 weitere Monatsgehälter pro Jahr). Das sind rund 54.600 EUR pro Jahr für eine Vollzeitkraft.
Überlege dir auch, ob eine geringfügige Beschäftigung oder ein freier Dienstvertrag für den Anfang besser passt.
Fazit
Der Arbeitsvertrag ist das Fundament deiner Arbeitgeberrolle. Nimm dir die Zeit, ihn sorgfältig zu gestalten. Die Investition in eine anwaltliche Beratung beim ersten Vertrag zahlt sich aus -- du kannst ihn dann als Vorlage für alle weiteren Einstellungen verwenden.
Vergiss nicht: In Österreich ist das Arbeitsrecht stark arbeitnehmerfreundlich. Ein sauber aufgesetzter Vertrag schützt dich vor bösen Überraschungen und zeigt deinen Mitarbeitern, dass du ein professioneller Arbeitgeber bist.
Dein Aktionsplan
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Dieser Beitrag ist Teil der Serie "Arbeitsrecht und HR in Österreich" auf Startup Burgenland. Alle Beiträge findest du in unserem Blog.
Über den Autor: Felix Lenhard ist Program Director und Startup Coach bei Startup Burgenland. Zuvor Managing Director beim 360 Innovation Lab, Innovation Manager bei RHI Magnesita und Serial Entrepreneur mit internationalen Exits. Über 15 Jahre Erfahrung in Innovation und Unternehmensaufbau.