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Dienstnehmer vs. freier Dienstnehmer -- So vermeidest du teure Fehler

Felix Lenhard 12 min Lesezeit
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Dienstnehmer vs. freier Dienstnehmer -- So vermeidest du teure Fehler

"Der arbeitet eh als Freelancer für uns" -- dieser Satz hat schon viele Startups in Schwierigkeiten gebracht. Denn in Österreich schaut die ÖGK und die Finanzpolizei sehr genau hin, ob jemand wirklich ein freier Dienstnehmer oder Werkvertragsnehmer ist -- oder ob es sich in Wahrheit um ein normales Dienstverhältnis handelt.

In diesem Beitrag zeige ich dir die Unterschiede und wie du teure Nachzahlungen vermeidest.

Die drei Vertragstypen

In Österreich gibt es drei Formen der Zusammenarbeit mit Einzelpersonen:

1. Echter Dienstnehmer (Arbeitsvertrag)

Die klassische Anstellung. Der Mitarbeiter ist weisungsgebunden, persönlich abhängig und in die betriebliche Organisation eingegliedert.

2. Freier Dienstnehmer

Eine Zwischenform: Der freie Dienstnehmer erbringt Dienstleistungen auf Dauer, aber ohne persönliche Abhängigkeit und ohne strenge Weisungsbindung.

3. Werkvertragsnehmer (Selbstständiger)

Ein Unternehmer, der ein konkretes Werk (Ergebnis) schuldet -- auf eigenes Risiko und mit eigenen Betriebsmitteln.

Die Abgrenzung im Detail

KriteriumDienstnehmerFreier DienstnehmerWerkvertragsnehmer
Weisungsgebunden (was, wie, wann, wo)JaTeilweise (was, aber nicht wie)Nein
Persönliche ArbeitspflichtJaNein (Vertretung möglich)Nein
Eingliederung in OrganisationJaTeilweiseNein
Eigene BetriebsmittelNeinTeilweiseJa
Unternehmerisches RisikoNeinKaumJa
Arbeitsort fixJa (meist)NeinNein
Arbeitszeit fixJa (meist)NeinNein
DauerschuldverhältnisJaJaNein (Werkvertrag)
Geschuldete LeistungArbeitszeit / BemühenDienstleistungKonkretes Ergebnis/Werk

Warum ist die Abgrenzung so wichtig?

Konsequenzen einer Fehleinordnung

Wenn die ÖGK oder das Finanzamt bei einer Prüfung feststellt, dass dein "Freelancer" eigentlich ein Dienstnehmer ist, drohen:

KonsequenzDetails
Nachzahlung SV-BeiträgeRückwirkend bis zu 5 Jahre -- Dienstgeber- UND Dienstnehmeranteil
Nachzahlung LohnsteuerRückwirkend
Nachzahlung DB, DZ, KommStRückwirkend
Säumniszuschläge2% auf den Nachzahlungsbetrag
VerwaltungsstrafenBis zu 2.180 EUR pro nicht angemeldetem DN
UrlaubsersatzleistungFür den gesamten Zeitraum
Sonderzahlungsansprüche13. und 14. Gehalt rückwirkend

Rechenbeispiel: Kosten einer Umqualifizierung

Ein Designer arbeitet seit 3 Jahren als "Freelancer" für dein Startup. Er stellt monatlich 4.000 EUR in Rechnung. Die ÖGK stuft ihn als Dienstnehmer ein.

PositionBetrag (3 Jahre)
SV-Beiträge DG (21,23%)30.571 EUR
SV-Beiträge DN (18,12%)26.093 EUR
Lohnsteuer (ca.)24.000 EUR
DB + DZ (ca. 4%)5.760 EUR
Kommunalsteuer (3%)4.320 EUR
Sonderzahlungen (2x Monatsgehalt x 3 Jahre)24.000 EUR
Urlaubsersatzleistung (15 Wochen x 4.000/4,33)13.857 EUR
Säumniszuschlägeca. 2.500 EUR
Gesamtkostenca. 131.101 EUR

Das ist ein Worst-Case-Szenario, aber es zeigt: Scheinselbstständigkeit kann existenzbedrohend sein.

Die Prüfung in der Praxis

Wer prüft?

  • ÖGK: Gemeinsame Prüfung Lohnabhängiger Abgaben (GPLA)
  • Finanzpolizei: Kontrollen vor Ort (besonders auf Baustellen, Messen, Events)
  • Finanzamt: Im Rahmen der Betriebsprüfung

Was wird geprüft?

Die Behörden schauen sich nicht den Vertrag an, sondern die tatsächlichen Verhältnisse. Es gilt der Grundsatz: Substanz geht vor Form. Ein Werkvertrag auf dem Papier nützt nichts, wenn die Realität ein Dienstverhältnis ist.

Die entscheidenden Fragen

  1. Wer bestimmt, WAS getan wird? Wenn du die Aufgaben detailliert vorgibst -- eher Dienstnehmer.
  2. Wer bestimmt, WIE es getan wird? Wenn du die Methode vorgibst -- eher Dienstnehmer.
  3. Wer bestimmt WANN und WO gearbeitet wird? Fixe Arbeitszeiten und fester Arbeitsort -- eher Dienstnehmer.
  4. Kann sich die Person vertreten lassen? Wenn nein -- eher Dienstnehmer.
  5. Verwendet die Person eigene Betriebsmittel? Wenn nein -- eher Dienstnehmer.
  6. Trägt die Person unternehmerisches Risiko? Wenn nein -- eher Dienstnehmer.
  7. Arbeitet die Person nur für dich? Wenn ja -- starkes Indiz für Dienstnehmer.
  8. Ist die Person in die Organisation eingegliedert? Slack-Channel, E-Mail-Adresse, Team-Meetings -- eher Dienstnehmer.

Typische Startup-Szenarien

Szenario 1: Der "Freelance"-Entwickler

Situation: Ein Developer arbeitet seit einem Jahr für dein Startup. Er hat eine Firmen-E-Mail, sitzt im Büro, nimmt an Dailys teil und arbeitet 40 Stunden pro Woche. Er stellt monatlich eine Rechnung über 5.000 EUR.

Bewertung: Das ist ein Dienstnehmer -- egal was der Vertrag sagt. Weisungsbindung, Eingliederung, feste Arbeitszeit, keine Vertretungsmöglichkeit.

Lösung: Stell ihn an. Mit einem Arbeitsvertrag bist du auf der sicheren Seite.

Szenario 2: Die externe Grafikerin

Situation: Eine Grafikerin gestaltet gelegentlich Flyer und Social-Media-Posts für dein Startup. Sie arbeitet von zu Hause, hat eigene Software, bestimmt selbst wann sie arbeitet, und hat mehrere andere Kunden. Du gibst ihr ein Briefing, sie liefert das Ergebnis.

Bewertung: Das ist ein Werkvertragsverhältnis. Konkretes Werk, eigene Betriebsmittel, keine Eingliederung, unternehmerisches Risiko, mehrere Auftraggeber.

Lösung: Werkvertrag ist korrekt. Achte darauf, dass die Grafikerin ein Gewerbe angemeldet hat und Rechnungen mit USt stellt.

Szenario 3: Der Vertriebspartner

Situation: Ein Vertriebspartner verkauft dein Produkt auf Provisionsbasis. Er hat keine fixen Arbeitszeiten, besucht Kunden selbstständig und entscheidet selbst über seine Verkaufsstrategie. Er hat aber kein eigenes Büro und nutzt deinen Firmenlaptop.

Bewertung: Grauzone -- wahrscheinlich freier Dienstnehmer. Die fehlende strikte Weisungsbindung und die Eigenständigkeit sprechen gegen ein echtes Dienstverhältnis. Aber: Der Firmenlaptop und die fehlenden eigenen Betriebsmittel sind problematisch.

Lösung: Lass ihn seinen eigenen Laptop verwenden und stelle sicher, dass er als freier Dienstnehmer bei der ÖGK angemeldet ist.

Szenario 4: Der Werkstudent im Büro

Situation: Ein Student arbeitet jeden Dienstag und Donnerstag Nachmittag in deinem Büro. Er erledigt Aufgaben, die du ihm vorgibst, und nutzt deinen Laptop.

Bewertung: Das ist ein Dienstnehmer -- wahrscheinlich ein geringfügig Beschäftigter. Weisungsbindung, Eingliederung, feste Zeiten.

Lösung: Stell ihn geringfügig an. Das ist ohnehin kostengünstig und rechtssicher.

Freier Dienstnehmer -- die Zwischenform

Merkmale

Der freie Dienstnehmer ist eine österreichische Besonderheit. Er liegt zwischen dem echten Dienstnehmer und dem Selbstständigen:

  • Dauerschuldverhältnis: Er arbeitet regelmäßig für dich (kein einmaliges Werk)
  • Keine persönliche Abhängigkeit: Er kann sich vertreten lassen
  • Keine strenge Weisungsbindung: Du gibst das "Was" vor, aber nicht das "Wie"
  • Keine fixe Arbeitszeit und kein fixer Arbeitsort

Sozialversicherung

Freie Dienstnehmer sind vollversicherungspflichtig -- wie echte Dienstnehmer. Das bedeutet:

BeitragsartFreier DNEchter DN
KrankenversicherungJaJa
PensionsversicherungJaJa
UnfallversicherungJaJa
ArbeitslosenversicherungJaJa

Der Unterschied zum echten Dienstnehmer liegt also nicht in der Sozialversicherung, sondern im Arbeitsrecht: Freie Dienstnehmer haben keinen Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankenstand, Kündigungsschutz oder Sonderzahlungen.

Meldepflicht

Auch freie Dienstnehmer müssen vor Arbeitsbeginn bei der ÖGK angemeldet werden.

Wann ein freier Dienstvertrag sinnvoll ist

SinnvollNicht sinnvoll
Berater, der monatlich 2 Tage kommtDeveloper, der täglich im Büro sitzt
Coach, der Workshops hältAssistenz, die nach Weisung arbeitet
Vertriebspartner auf ProvisionsbasisMitarbeiter mit fixen Arbeitszeiten

Werkvertrag richtig gestalten

Merkmale eines echten Werkvertrags

  1. Konkretes Werk: "Erstellung einer Website" -- nicht "laufende Mitarbeit"
  2. Erfolgshaftung: Der Auftragnehmer haftet für das Ergebnis, nicht für seine Zeit
  3. Eigene Betriebsmittel: Der Auftragnehmer nutzt eigene Hard- und Software
  4. Gewährleistung: Bei Mängeln muss nachgebessert werden
  5. Keine Eingliederung: Kein Slack-Channel, keine Team-Meetings, keine Firmen-E-Mail
  6. Mehrere Auftraggeber: Der Auftragnehmer arbeitet nicht exklusiv für dich

Vertragsgestaltung

Ein Werkvertrag sollte enthalten:

  • Konkretes Werk / Leistungsbeschreibung
  • Preis (Pauschal oder nach Aufwand mit Deckel)
  • Liefertermin
  • Gewährleistungsregelung
  • Kündigungsmöglichkeit
  • Geheimhaltungspflicht
  • IP-Rechte (wem gehört das Ergebnis?)

Umsatzsteuer

Wenn der Werkvertragsnehmer einen Umsatz von über 35.000 EUR/Jahr hat, muss er USt verrechnen. Unter dieser Grenze kann die Kleinunternehmerregelung gelten -- dann stellt er Rechnungen ohne USt aus.

Scheinselbstständigkeit vermeiden

Do's

  • Klare Verträge: Werkvertrag mit konkretem Werk, nicht "laufende Mitarbeit"
  • Keine Eingliederung: Kein fester Arbeitsplatz, keine Firmen-E-Mail, keine Pflicht-Meetings
  • Eigene Betriebsmittel: Der Auftragnehmer nutzt seine eigene Ausstattung
  • Mehrere Kunden: Der Auftragnehmer sollte nachweislich für mehrere Auftraggeber arbeiten
  • Vertretungsmöglichkeit: Vertraglich und tatsächlich möglich
  • Ergebnisorientierung: Zahlung nach Werk, nicht nach Stunden

Don'ts

  • Keine fixen Arbeitszeiten vorschreiben
  • Keine Anwesenheitspflicht im Büro
  • Keine Weisungen zum "Wie" der Arbeit
  • Keine Urlaubsgenehmigung einholen lassen
  • Keine Krankmeldung erwarten
  • Keine Firmen-E-Mail-Adresse vergeben (vorname@deinestartup.at)
  • Nicht nur einen Auftraggeber haben

Der Graubereich -- und wie du damit umgehst

In der Praxis gibt es viele Graubereiche. Meine Empfehlung:

Risikoklassen

RisikoSituationEmpfehlung
NiedrigKlar abgegrenztes Projekt, eigene Mittel, mehrere KundenWerkvertrag OK
MittelRegelmäßige Zusammenarbeit, teilweise EingliederungFreien Dienstvertrag prüfen
HochTägliche Anwesenheit, Weisungsbindung, nur ein AuftraggeberAnstellen!

Im Zweifel: Anstellen

Wenn du unsicher bist, stell die Person an. Die Kosten eines Arbeitsvertrags sind kalkulierbar. Die Kosten einer Nachzahlung nach GPLA-Prüfung sind es nicht.

Wechsel vom Freelancer zum Angestellten

Du arbeitest seit Monaten mit einem Freelancer zusammen und merkst, dass es eigentlich ein Dienstverhältnis ist? So gehst du vor:

  1. Situation analysieren: Liegt tatsächlich ein verdecktes Dienstverhältnis vor?
  2. Gespräch suchen: Erkläre dem Freelancer die Situation und biete eine Anstellung an
  3. Konditionen verhandeln: Rechne vom Freelancer-Honorar die Lohnnebenkosten ab, um das Bruttogehalt zu ermitteln
  4. Vertrag aufsetzen: Arbeitsvertrag abschließen
  5. Anmeldung: Bei der ÖGK anmelden
  6. Vergangenheit klären: Ggf. mit dem Steuerberater besprechen, ob eine Selbstanzeige sinnvoll ist

Gehaltsumrechnung

PositionBetrag
Freelancer-Honorar (netto, ohne USt)5.000 EUR
Gesamtkosten Arbeitgeber (ca. gleich)5.000 EUR
Davon Lohnnebenkosten (ca. 30%)1.154 EUR
Bruttogehalt (ca.)3.846 EUR
Nettogehalt (ca.)2.550 EUR

Hinweis: Der Freelancer erhält netto weniger, hat dafür aber Sozialversicherung, Urlaub, Entgeltfortzahlung und Sonderzahlungen. In Summe ist er oft besser gestellt.

Fazit

Die Abgrenzung zwischen Dienstnehmer, freiem Dienstnehmer und Werkvertragsnehmer ist eines der riskantesten Themen im österreichischen Arbeitsrecht. Eine falsche Einstufung kann dich über 100.000 EUR kosten.

Meine drei goldenen Regeln:

  1. Substanz geht vor Form: Es zählt die Realität, nicht der Vertragstitel
  2. Im Zweifel anstellen: Die Kosten eines Arbeitsvertrags sind planbar, Nachzahlungen nicht
  3. Professionell beraten lassen: Bei Grenzfällen hol dir eine Einschätzung vom Arbeitsrechtsanwalt

Dein Aktionsplan

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Dieser Beitrag ist Teil der Serie "Arbeitsrecht und HR in Österreich" auf Startup Burgenland. Alle Beiträge findest du in unserem Blog.

Über den Autor: Felix Lenhard ist Program Director und Startup Coach bei Startup Burgenland. Zuvor Managing Director beim 360 Innovation Lab, Innovation Manager bei RHI Magnesita und Serial Entrepreneur mit internationalen Exits. Über 15 Jahre Erfahrung in Innovation und Unternehmensaufbau.

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