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Geringfügige Beschäftigung für Startups nutzen

Felix Lenhard 10 min Lesezeit
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Geringfügige Beschäftigung für Startups nutzen

Dein Startup wächst, aber für eine Vollzeitkraft reicht das Budget noch nicht? Dann könnte eine geringfügige Beschäftigung die perfekte Lösung sein. In Österreich gibt es klare Regeln -- und einige Fallen, die du kennen solltest.

In diesem Beitrag zeige ich dir, wie du geringfügige Beschäftigung strategisch für dein Startup einsetzt und welche Kosten wirklich auf dich zukommen.

Was ist geringfügige Beschäftigung?

Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Für 2027 liegt diese Grenze bei rund 518,44 EUR brutto pro Monat (die genaue Grenze wird jährlich angepasst).

Wichtig: Es kommt auf das Entgelt an, nicht auf die Stundenzahl. Du kannst theoretisch 40 Stunden im Monat arbeiten lassen -- solange du unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibst. In der Praxis sind es aber oft 8-12 Stunden pro Woche.

Vorteile für dein Startup

1. Geringe Lohnnebenkosten

Der größte Vorteil: Bei geringfügiger Beschäftigung fallen deutlich weniger Lohnnebenkosten an.

KostenartVollzeitGeringfügig
Dienstgeberanteil SVca. 21,23%entfällt
Unfallversicherung(in SV enthalten)1,1%
Mitarbeitervorsorgekasse1,53%1,53%
Dienstgeberbeitrag (DB)3,7%3,7%
Zuschlag zum DB (DZ)ca. 0,36%ca. 0,36%
Kommunalsteuer3%3%
Gesamte Lohnnebenkostenca. 30%ca. 9,7%

Rechenbeispiel:

PositionBetrag
Bruttogehalt geringfügig518 EUR
Lohnnebenkosten (ca. 9,7%)ca. 50 EUR
Gesamtkosten pro Monatca. 568 EUR

2. Flexibilität

Du kannst schnell und unkompliziert Unterstützung holen -- für Messen, Projektspitzen oder regelmäßige Teilzeitarbeit.

3. Ideales Modell zum Kennenlernen

Du bist unsicher, ob ein neuer Mitarbeiter passt? Starte mit einer geringfügigen Beschäftigung als eine Art "Probelauf" -- bevor du in eine Vollzeitstelle investierst.

4. Studenten und Schüler ansprechen

Viele talentierte Studierende suchen geringfügige Jobs. So baust du frühzeitig eine Talent-Pipeline auf.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Arbeitsrecht gilt trotzdem

Auch geringfügig Beschäftigte haben volle arbeitsrechtliche Ansprüche:

  • Urlaubsanspruch: 5 Wochen pro Jahr (aliquot bei Teilzeit)
  • Entgeltfortzahlung im Krankenstand: Ja, nach den allgemeinen Regeln
  • Kündigungsschutz: Ja, nach der Probezeit gelten die normalen Kündigungsfristen
  • Sonderzahlungen: Ja, wenn der Kollektivvertrag sie vorsieht (anteilig)
  • Pflegefreistellung: Ja
  • Mutterschutz: Ja

Häufiger Irrtum: "Geringfügig Beschäftigte haben weniger Rechte." -- Falsch! Der einzige Unterschied liegt in der Sozialversicherung, nicht im Arbeitsrecht.

Sozialversicherung

Geringfügig Beschäftigte sind nur unfallversichert -- nicht kranken- und pensionsversichert. Sie können sich aber freiwillig bei der ÖGK selbst versichern (aktuell rund 73 EUR pro Monat).

Dienstgeberbeitrag zur Betrieblichen Vorsorge (BV)

Auch für geringfügig Beschäftigte musst du den BV-Beitrag von 1,53% abführen -- ab dem zweiten Monat des Arbeitsverhältnisses.

Die Geringfügigkeitsgrenze -- aufpassen!

Monatliche Grenze

Die Grenze wird jährlich valorisiert. Du musst sicherstellen, dass das monatliche Entgelt inklusive aller Zulagen und Sachbezüge unter der Grenze bleibt.

Was zählt zum Entgelt?

Zählt dazuZählt nicht dazu
Grundgehalt / StundenlohnAufwandsersatz (echte Reisekosten)
ÜberstundenzuschlägeTrinkgelder
Sachbezüge (z.B. Diensthandy)Schmutzzulagen
Prämien und ProvisionenJubiläumsgelder
Sonderzahlungen (anteilig)--

Was passiert bei Überschreitung?

Wenn ein geringfügig Beschäftigter die Grenze in einem Monat überschreitet:

  • Einmalige Überschreitung: Tolerabel, wenn im Jahresdurchschnitt die Grenze eingehalten wird
  • Regelmäßige Überschreitung: Die ÖGK stuft das Beschäftigungsverhältnis rückwirkend als vollversichert ein -- du musst die vollen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

Mein Tipp: Plane einen Puffer ein. Wenn die Grenze bei 518 EUR liegt, vereinbare maximal 480 EUR -- das gibt dir Spielraum für gelegentliche Mehrstunden.

Mehrere geringfügig Beschäftigte -- die Dienstgeberabgabe

Wenn du mehrere geringfügig Beschäftigte hast und die Summe ihrer Entgelte die 1,5-fache Geringfügigkeitsgrenze übersteigt (ca. 778 EUR), fällt eine zusätzliche Dienstgeberabgabe von 16,4% an.

Rechenbeispiel

SituationAbgabe
1 Geringfügiger: 500 EURKeine Dienstgeberabgabe
2 Geringfügige: je 450 EUR = 900 EURDienstgeberabgabe auf 900 EUR (16,4%) = 147,60 EUR
3 Geringfügige: je 400 EUR = 1.200 EURDienstgeberabgabe auf 1.200 EUR = 196,80 EUR

Achtung: Die Dienstgeberabgabe macht mehrere geringfügig Beschäftigte schnell teurer als eine Teilzeitkraft. Rechne genau nach!

Strategischer Einsatz im Startup

Szenario 1: Werkstudent für Marketing

Du brauchst jemanden, der deine Social-Media-Kanäle betreut. Eine Studentin der Wirtschaftskommunikation arbeitet 10 Stunden pro Woche für 500 EUR.

Vorteile:

  • Geringe Kosten
  • Frische Ideen von der Uni
  • Potenzielle Vollzeitkraft nach dem Studium

Szenario 2: Buchhaltungshilfe

Deine Belege stapeln sich? Eine erfahrene Buchhalterin kommt 2 Vormittage pro Woche und kümmert sich um die laufende Buchführung.

Vorteile:

  • Qualifizierte Arbeit zu geringen Kosten
  • Kein eigener Buchhalter nötig
  • Flexible Aufstockung bei Bedarf

Szenario 3: Event-Unterstützung

Du stehst regelmäßig auf Messen und brauchst Hilfe beim Auf- und Abbau sowie bei der Betreuung des Stands.

Vorteile:

  • Keine fixen Kosten in messefreien Zeiten
  • Flexibler Einsatz
  • Ideal für Studierende

Szenario 4: Customer Support

Dein SaaS wächst und die Support-Anfragen nehmen zu. Ein geringfügig Beschäftigter übernimmt den First-Level-Support an einigen Nachmittagen.

Geringfügig vs. Teilzeit vs. Freier Dienstnehmer

KriteriumGeringfügigTeilzeitFreier DN
Entgeltgrenze518 EUR/MonatKeineKeine
SV-Beiträge AGNur UV (1,1%)Voll (ca. 21%)Voll
ArbeitsrechtGilt vollGilt vollGilt nicht
WeisungsgebundenJaJaNein
UrlaubsanspruchJa (aliquot)Ja (aliquot)Nein
SonderzahlungenJa (anteilig)Ja (anteilig)Nein

Mehr zum Thema Dienstnehmer vs. freier Dienstnehmer findest du in diesem Beitrag.

Anmeldung und Administration

Vor Arbeitsbeginn bei der ÖGK anmelden

Wie bei jedem anderen Dienstverhältnis musst du geringfügig Beschäftigte vor dem ersten Arbeitstag bei der ÖGK anmelden. Die Anmeldung erfolgt über ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern).

Arbeitsvertrag

Auch geringfügig Beschäftigte brauchen einen Arbeitsvertrag oder zumindest einen Dienstzettel. Der Inhalt ist identisch mit einem Vollzeit-Vertrag.

Lohnverrechnung

Die Lohnverrechnung ist einfacher, weil keine Lohnsteuer anfällt (das Gehalt liegt unter dem Steuerfreibetrag). Trotzdem musst du monatlich die Beiträge abführen. Details dazu findest du unter Lohnverrechnung für Startups.

Lohnzettel (L16)

Am Jahresende musst du einen Lohnzettel (L16) an das Finanzamt übermitteln -- auch für geringfügig Beschäftigte.

Häufige Fehler vermeiden

Fehler 1: Schwarzarbeit "light"

"Wir zahlen das bar, ohne Anmeldung" -- das ist Schwarzarbeit und wird empfindlich bestraft. Auch geringfügige Beschäftigungen müssen angemeldet werden.

Fehler 2: Sonderzahlungen vergessen

Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Vergisst du das, droht eine Nachzahlung.

Fehler 3: Urlaubsanspruch ignorieren

Auch wer nur 10 Stunden pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf 5 Wochen Urlaub -- natürlich aliquot berechnet.

Fehler 4: Scheinselbstständigkeit statt geringfügiger Beschäftigung

Wenn jemand weisungsgebunden und in dein Unternehmen eingegliedert ist, ist er kein Werkvertragsnehmer -- egal was der Vertrag sagt. Die Finanzpolizei prüft hier genau.

Fehler 5: Geringfügigkeitsgrenze durch Sonderzahlungen überschreiten

Denk daran: Die anteilige Sonderzahlung fließt in die Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze ein. Rechne genau nach.

Checkliste: Geringfügige Beschäftigung einrichten

  • Geringfügigkeitsgrenze für das aktuelle Jahr prüfen
  • Arbeitsvertrag / Dienstzettel erstellen
  • Anmeldung bei der ÖGK vor Arbeitsbeginn
  • Lohnverrechnung einrichten (intern oder Steuerberater)
  • Unfallversicherung abführen
  • BV-Beitrag ab dem 2. Monat einplanen
  • Sonderzahlungen budgetieren
  • Urlaubsanspruch berechnen und dokumentieren
  • Arbeitszeitaufzeichnung führen (Pflicht!)
  • Bei mehreren Geringfügigen: Dienstgeberabgabe prüfen

Burgenland-Tipp

Im Burgenland gibt es verschiedene Förderungen für Einstellungen, die auch bei geringfügiger Beschäftigung relevant sein können. Prüfe insbesondere die Angebote des AMS Burgenland für Eingliederungsbeihilfen und Kombilohnmodelle.

Fazit

Geringfügige Beschäftigung ist ein wertvolles Instrument für junge Startups. Sie ermöglicht dir, erste Mitarbeiter einzustellen, ohne gleich die vollen Personalkosten zu tragen. Aber vergiss nicht: Auch geringfügig Beschäftigte haben volle arbeitsrechtliche Ansprüche.

Nutze das Modell strategisch -- als Einstieg, als Ergänzung oder als Talent-Pipeline. Und achte penibel auf die Geringfügigkeitsgrenze und die korrekte Abrechnung.

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Dieser Beitrag ist Teil der Serie "Arbeitsrecht und HR in Österreich" auf Startup Burgenland. Alle Beiträge findest du in unserem Blog.

Über den Autor: Felix Lenhard ist Program Director und Startup Coach bei Startup Burgenland. Zuvor Managing Director beim 360 Innovation Lab, Innovation Manager bei RHI Magnesita und Serial Entrepreneur mit internationalen Exits. Über 15 Jahre Erfahrung in Innovation und Unternehmensaufbau.

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