Kündigung und Auflösung richtig umsetzen
Niemand gründet ein Startup, um Leute zu kündigen. Aber manchmal passt es einfach nicht -- die Leistung stimmt nicht, das Budget reicht nicht mehr, oder die Richtung ändert sich. In Österreich ist das Arbeitsrecht bei Kündigungen besonders streng. Ein Fehler kann dich tausende Euro kosten.
In diesem Beitrag zeige ich dir, wie du Arbeitsverhältnisse korrekt beendest -- von der einfachen Kündigung bis zur einvernehmlichen Auflösung.
Die vier Wege, ein Arbeitsverhältnis zu beenden
1. Arbeitgeberkündigung
Du kündigst dem Mitarbeiter unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Fristen und Termine.
2. Arbeitnehmerkündigung
Der Mitarbeiter kündigt selbst -- unter Einhaltung seiner Fristen.
3. Einvernehmliche Auflösung
Beide Seiten einigen sich auf die Beendigung -- das ist in der Praxis die häufigste und sauberste Lösung.
4. Entlassung / Austritt
Fristlose Beendigung aus wichtigem Grund -- durch den Arbeitgeber (Entlassung) oder durch den Arbeitnehmer (vorzeitiger Austritt).
Kündigungsfristen für Arbeitgeber
Seit 2021 gelten für Arbeiter und Angestellte einheitliche Kündigungsfristen. Die Frist hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab:
| Dienstzeit | Kündigungsfrist (Arbeitgeber) |
|---|---|
| 0-2 Jahre | 6 Wochen |
| 2-5 Jahre | 2 Monate |
| 5-15 Jahre | 3 Monate |
| 15-25 Jahre | 4 Monate |
| über 25 Jahre | 5 Monate |
Kündigungstermin
Die Kündigung muss zum Quartalsletzten (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.) oder zum 15. oder Letzten eines Monats erfolgen -- je nachdem, was im Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag vereinbart ist.
Beispiel: Du kündigst einem Mitarbeiter (2 Jahre Dienstzeit) am 1. Mai. Kündigungsfrist: 6 Wochen. Kündigungstermin: Letzter des Monats. Das Arbeitsverhältnis endet am 30. Juni (nächster Monatsletzter nach Ablauf der 6 Wochen).
Kündigungsfrist für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer haben eine Kündigungsfrist von einem Monat (sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, aber maximal die Hälfte der Arbeitgeberfrist).
Die Kündigung richtig aussprechen
Formvorschriften
In Österreich ist die Kündigung grundsätzlich formfrei -- also auch mündlich möglich. Aber:
- Schriftlichkeit ist dringend empfohlen (Beweissicherung)
- Viele Kollektivverträge schreiben Schriftform vor
- Im Arbeitsvertrag kann Schriftform vereinbart sein
Inhalt des Kündigungsschreibens
Ein Kündigungsschreiben muss enthalten:
- Klare Kündigungserklärung: "Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis..."
- Kündigungstermin: "...zum 30. Juni 2027"
- Hinweis auf Resturlaub: "Offener Urlaubsanspruch wird während der Kündigungsfrist konsumiert / abgegolten"
- Freistellung (optional): "Sie werden ab sofort unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt"
- Datum und Unterschrift
Du brauchst keinen Kündigungsgrund anzugeben -- es sei denn, ein Betriebsrat verlangt es.
Zugang der Kündigung
Die Kündigung wird wirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer zugeht. Das bedeutet:
- Persönliche Übergabe: Sofort wirksam (lass dir den Empfang bestätigen)
- Einschreiben: Wirksam bei Zustellung oder Hinterlegung beim Postamt
- E-Mail: Riskant -- Nachweis des Zugangs schwierig
Mein Tipp: Persönliches Gespräch plus schriftliche Bestätigung per Einschreiben.
Die einvernehmliche Auflösung
Warum sie die beste Option ist
Die einvernehmliche Auflösung ist in den meisten Fällen die beste Lösung -- für beide Seiten:
| Vorteil Arbeitgeber | Vorteil Arbeitnehmer |
|---|---|
| Keine Kündigungsfrist nötig | Sofortiger AMS-Anspruch |
| Kein Kündigungsanfechtungsrisiko | Keine Sperrfrist beim AMS |
| Flexibles Enddatum | Verhandlungsspielraum |
| Kein Betriebsrat-Verfahren | Zeugnis-Verhandlung |
Inhalt der Vereinbarung
Eine einvernehmliche Auflösung sollte regeln:
- Beendigungsdatum: Wann endet das Arbeitsverhältnis?
- Resturlaub: Wird er konsumiert oder abgegolten?
- Sonderzahlungsansprüche: Aliquote Anteile am 13./14. Gehalt
- Dienstzeugnis: Art und Inhalt
- Rückgabe von Arbeitsmitteln: Laptop, Schlüssel, Zugänge
- Wettbewerbsklausel: Gilt sie weiter oder wird sie aufgehoben?
- Generalklausel: Beide Seiten sind ausgeglichen -- keine weiteren Ansprüche
Formvorschriften
Die einvernehmliche Auflösung muss schriftlich erfolgen. Bei besonderen Personengruppen (Schwangere, Behinderte, Betriebsräte) gelten zusätzliche Vorschriften.
Wichtig: Der Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben, sich die Sache zu überlegen. Ein "Unterschreib jetzt sofort oder es gibt Konsequenzen" macht die Vereinbarung anfechtbar.
Die Entlassung -- fristlose Beendigung
Wann ist eine Entlassung zulässig?
Nur bei schwerwiegenden Vertrauensbrüchen. Die wichtigsten Entlassungsgründe nach dem AngG (Angestelltengesetz):
- Untreue im Dienst: Diebstahl, Betrug, Unterschlagung
- Vertrauensunwürdigkeit: Schwerwiegende Pflichtverletzungen
- Arbeitsverweigerung: Beharrliche Weigerung, die Arbeit zu verrichten
- Tätlichkeiten oder Ehrverletzungen: Gegenüber dem Arbeitgeber oder Kollegen
- Konkurrierendes Unternehmen: Betrieb eines konkurrierenden Unternehmens
- Unfähigkeit: Dauernde Unfähigkeit zur Dienstleistung
Voraussetzungen
- Schwerwiegender Grund: Muss objektiv vorliegen
- Unverzüglichkeit: Die Entlassung muss sofort nach Bekanntwerden des Grundes erfolgen -- Zögern wird als Verzeihung gewertet
- Verhältnismäßigkeit: Abmahnung vorher bei weniger schweren Verstößen
Risiken
Eine ungerechtfertigte Entlassung ist wie eine Kündigung durch den Arbeitgeber, aber ohne Einhaltung der Frist. Der Mitarbeiter hat dann Anspruch auf:
- Kündigungsentschädigung: Gehalt für die Dauer der fiktiven Kündigungsfrist
- Abfertigung alt (wenn noch im alten System)
- Urlaubsersatzleistung
- Aliquote Sonderzahlungen
Das kann schnell mehrere Monatsgehälter kosten. Entlasse also nur, wenn du dir sehr sicher bist.
Besonderer Kündigungsschutz
Bestimmte Personengruppen genießen besonderen Schutz:
| Personengruppe | Schutz | Voraussetzung für Kündigung |
|---|---|---|
| Schwangere und Mütter | Absoluter Kündigungsschutz | Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts |
| Väter in Karenz | Motivkündigungsschutz | Kein Zusammenhang mit Karenz |
| Betriebsräte | Besonderer Kündigungsschutz | Zustimmung des Gerichts |
| Behinderte (ab 50% Behinderung) | Besonderer Kündigungsschutz | Zustimmung des Behindertenausschusses |
| Präsenz-/Zivildiener | Kündigungs- und Entlassungsschutz | Während des Dienstes |
| Lehrlinge | Eingeschränkte Auflösungsmöglichkeit | Mediation, Gerichtsurteil |
Tipp für Startups: Informiere dich vor jeder Kündigung, ob der Mitarbeiter einem besonderen Kündigungsschutz unterliegt. Im Zweifel frage vorher deinen Anwalt.
Abfertigung -- Alt vs. Neu
Abfertigung Alt (vor 2003)
Betrifft in der Praxis fast keine Startup-Mitarbeiter mehr, da das Dienstverhältnis vor dem 1.1.2003 begonnen haben müsste.
Abfertigung Neu (Mitarbeitervorsorgekasse)
Seit 2003 zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53% des Bruttogehalts in eine Mitarbeitervorsorgekasse (BV-Kasse). Der Mitarbeiter hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf die angesparten Beiträge plus Rendite.
Vorteil für Startups: Keine hohe Einmalzahlung bei Kündigung. Die Kosten sind laufend und planbar. Mehr zur monatlichen Abrechnung findest du unter Lohnverrechnung für Startups.
Urlaubsersatzleistung
Nicht konsumierter Urlaub muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell abgegolten werden. Dabei gilt:
- Bei Arbeitgeberkündigung: Voller Urlaubsanspruch des laufenden Urlaubsjahres
- Bei Arbeitnehmerkündigung: Aliquoter Urlaubsanspruch
- Bei einvernehmlicher Auflösung: Aliquoter Urlaubsanspruch (verhandelbar)
- Bei Entlassung: Aliquoter Urlaubsanspruch
Rechenbeispiel
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bruttogehalt | 3.500 EUR |
| Offener Urlaubsanspruch | 10 Tage |
| Tagesentgelt (3.500 / 22 Arbeitstage) | 159,09 EUR |
| Urlaubsersatzleistung brutto | 1.590,90 EUR |
Dienstzeugnis
Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Dienstzeugnis. In Österreich gilt:
- Einfaches Zeugnis: Nur Angabe der Dauer und Art der Tätigkeit (Pflicht)
- Qualifiziertes Zeugnis: Zusätzlich Beurteilung der Leistung und des Verhaltens (kein gesetzlicher Anspruch, aber in der Praxis üblich)
Wichtig: Das Zeugnis darf keine negativen Formulierungen enthalten, die das berufliche Fortkommen erschweren. In der Praxis hat sich eine "Zeugnissprache" etabliert -- lass dich beraten, was du schreiben darfst und was nicht.
Offboarding-Checkliste
Administrativ
- Kündigungsschreiben / einvernehmliche Auflösung unterzeichnet
- Abmeldung bei der ÖGK (innerhalb von 7 Tagen nach Ende)
- Letzte Lohnverrechnung durchführen
- Urlaubsersatzleistung berechnen und auszahlen
- Aliquote Sonderzahlungen berechnen
- Dienstzeugnis ausstellen
- Lohnzettel (L16) ausstellen
Technisch
- Zugänge sperren (E-Mail, Slack, GitHub, Cloud)
- Arbeitsmittel einsammeln (Laptop, Handy, Schlüssel)
- Passwörter ändern (gemeinsam genutzte Accounts)
- Daten sichern und bereinigen
Persönlich
- Abschiedsgespräch führen
- Team informieren
- Übergabe organisieren
- Nachfolge planen
Das Kündigungsgespräch
Vorbereitung
- Termin festlegen: Anfang der Woche, nicht Freitagnachmittag
- Raum reservieren: Privat, ruhig, keine Glaswände
- Unterlagen vorbereiten: Kündigungsschreiben, Berechnung der Ansprüche
- Zeugen: Nimm eine zweite Person mit (HR, Co-Founder)
Durchführung
- Direkt sein: Komme schnell zum Punkt -- keine Small-Talk-Falle
- Klar kommunizieren: "Wir beenden das Arbeitsverhältnis zum..."
- Grund nennen (optional, aber menschlich): "Die wirtschaftliche Situation erfordert..."
- Zuhören: Gib dem Mitarbeiter Raum für Reaktionen
- Nächste Schritte erklären: Freistellung, Übergabe, Zeugnis
- Schriftlich bestätigen: Übergib das Kündigungsschreiben
Dont's
- Nicht per E-Mail, WhatsApp oder Telefon kündigen
- Nicht vor dem Team kündigen
- Nicht am letzten Tag vor dem Urlaub
- Nicht ohne Vorbereitung ("Ich muss mal was ansprechen...")
- Nicht persönlich werden
Kosten einer Trennung
Rechne bei einer Kündigung mit folgenden Kosten:
| Position | Beispiel (3.500 EUR Gehalt, 2 Jahre) |
|---|---|
| Gehalt während Kündigungsfrist (6 Wochen) | ca. 5.250 EUR |
| Urlaubsersatzleistung (10 Tage) | ca. 1.590 EUR |
| Aliquotes 13./14. Gehalt | ca. 1.750 EUR |
| Recruiting-Kosten Nachfolger | ca. 5.000-15.000 EUR |
| Einarbeitung Nachfolger | ca. 3.000-6.000 EUR |
| Gesamtkosten | ca. 16.590-29.590 EUR |
Das zeigt: Eine Kündigung ist teuer. Investiere lieber vorher in klare Erwartungen, Feedback und Personalentwicklung.
Häufige Fehler
- Frist verpasst: Kündigungsfrist nicht richtig berechnet -- das Arbeitsverhältnis läuft weiter
- Mündliche Kündigung ohne Zeugen: Mitarbeiter bestreitet die Kündigung
- Sonderkündigungsschutz übersehen: Schwangere gekündigt -- Kündigung nichtig
- Zu späte Entlassung: Entlassungsgrund war schon zwei Wochen bekannt -- Verwirkung
- Einvernehmliche unter Druck: Mitarbeiter ficht die Vereinbarung an -- Kosten und Ärger
- IT-Zugänge nicht gesperrt: Ex-Mitarbeiter hat noch Zugang zu sensiblen Daten
Fazit
Trennungen gehören zum Unternehmertum. Mach sie sauber, fair und rechtssicher. Die einvernehmliche Auflösung ist in den meisten Fällen der beste Weg -- sie ist schnell, flexibel und für beide Seiten akzeptabel.
Und vergiss nicht: Wie du mit Kündigungen umgehst, spricht sich herum. Ein faires Offboarding schützt deine Employer Brand -- und vielleicht kommt der Mitarbeiter ja eines Tages zurück.
Fazit und Ausblick
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Dieser Beitrag ist Teil der Serie "Arbeitsrecht und HR in Österreich" auf Startup Burgenland. Alle Beiträge findest du in unserem Blog.
Über den Autor: Felix Lenhard ist Program Director und Startup Coach bei Startup Burgenland. Zuvor Managing Director beim 360 Innovation Lab, Innovation Manager bei RHI Magnesita und Serial Entrepreneur mit internationalen Exits. Über 15 Jahre Erfahrung in Innovation und Unternehmensaufbau.