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Kündigung und Auflösung richtig umsetzen

Felix Lenhard 12 min Lesezeit
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Kündigung und Auflösung richtig umsetzen

Niemand gründet ein Startup, um Leute zu kündigen. Aber manchmal passt es einfach nicht -- die Leistung stimmt nicht, das Budget reicht nicht mehr, oder die Richtung ändert sich. In Österreich ist das Arbeitsrecht bei Kündigungen besonders streng. Ein Fehler kann dich tausende Euro kosten.

In diesem Beitrag zeige ich dir, wie du Arbeitsverhältnisse korrekt beendest -- von der einfachen Kündigung bis zur einvernehmlichen Auflösung.

Die vier Wege, ein Arbeitsverhältnis zu beenden

1. Arbeitgeberkündigung

Du kündigst dem Mitarbeiter unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Fristen und Termine.

2. Arbeitnehmerkündigung

Der Mitarbeiter kündigt selbst -- unter Einhaltung seiner Fristen.

3. Einvernehmliche Auflösung

Beide Seiten einigen sich auf die Beendigung -- das ist in der Praxis die häufigste und sauberste Lösung.

4. Entlassung / Austritt

Fristlose Beendigung aus wichtigem Grund -- durch den Arbeitgeber (Entlassung) oder durch den Arbeitnehmer (vorzeitiger Austritt).

Kündigungsfristen für Arbeitgeber

Seit 2021 gelten für Arbeiter und Angestellte einheitliche Kündigungsfristen. Die Frist hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab:

DienstzeitKündigungsfrist (Arbeitgeber)
0-2 Jahre6 Wochen
2-5 Jahre2 Monate
5-15 Jahre3 Monate
15-25 Jahre4 Monate
über 25 Jahre5 Monate

Kündigungstermin

Die Kündigung muss zum Quartalsletzten (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.) oder zum 15. oder Letzten eines Monats erfolgen -- je nachdem, was im Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag vereinbart ist.

Beispiel: Du kündigst einem Mitarbeiter (2 Jahre Dienstzeit) am 1. Mai. Kündigungsfrist: 6 Wochen. Kündigungstermin: Letzter des Monats. Das Arbeitsverhältnis endet am 30. Juni (nächster Monatsletzter nach Ablauf der 6 Wochen).

Kündigungsfrist für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben eine Kündigungsfrist von einem Monat (sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, aber maximal die Hälfte der Arbeitgeberfrist).

Die Kündigung richtig aussprechen

Formvorschriften

In Österreich ist die Kündigung grundsätzlich formfrei -- also auch mündlich möglich. Aber:

  • Schriftlichkeit ist dringend empfohlen (Beweissicherung)
  • Viele Kollektivverträge schreiben Schriftform vor
  • Im Arbeitsvertrag kann Schriftform vereinbart sein

Inhalt des Kündigungsschreibens

Ein Kündigungsschreiben muss enthalten:

  1. Klare Kündigungserklärung: "Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis..."
  2. Kündigungstermin: "...zum 30. Juni 2027"
  3. Hinweis auf Resturlaub: "Offener Urlaubsanspruch wird während der Kündigungsfrist konsumiert / abgegolten"
  4. Freistellung (optional): "Sie werden ab sofort unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt"
  5. Datum und Unterschrift

Du brauchst keinen Kündigungsgrund anzugeben -- es sei denn, ein Betriebsrat verlangt es.

Zugang der Kündigung

Die Kündigung wird wirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer zugeht. Das bedeutet:

  • Persönliche Übergabe: Sofort wirksam (lass dir den Empfang bestätigen)
  • Einschreiben: Wirksam bei Zustellung oder Hinterlegung beim Postamt
  • E-Mail: Riskant -- Nachweis des Zugangs schwierig

Mein Tipp: Persönliches Gespräch plus schriftliche Bestätigung per Einschreiben.

Die einvernehmliche Auflösung

Warum sie die beste Option ist

Die einvernehmliche Auflösung ist in den meisten Fällen die beste Lösung -- für beide Seiten:

Vorteil ArbeitgeberVorteil Arbeitnehmer
Keine Kündigungsfrist nötigSofortiger AMS-Anspruch
Kein KündigungsanfechtungsrisikoKeine Sperrfrist beim AMS
Flexibles EnddatumVerhandlungsspielraum
Kein Betriebsrat-VerfahrenZeugnis-Verhandlung

Inhalt der Vereinbarung

Eine einvernehmliche Auflösung sollte regeln:

  1. Beendigungsdatum: Wann endet das Arbeitsverhältnis?
  2. Resturlaub: Wird er konsumiert oder abgegolten?
  3. Sonderzahlungsansprüche: Aliquote Anteile am 13./14. Gehalt
  4. Dienstzeugnis: Art und Inhalt
  5. Rückgabe von Arbeitsmitteln: Laptop, Schlüssel, Zugänge
  6. Wettbewerbsklausel: Gilt sie weiter oder wird sie aufgehoben?
  7. Generalklausel: Beide Seiten sind ausgeglichen -- keine weiteren Ansprüche

Formvorschriften

Die einvernehmliche Auflösung muss schriftlich erfolgen. Bei besonderen Personengruppen (Schwangere, Behinderte, Betriebsräte) gelten zusätzliche Vorschriften.

Wichtig: Der Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben, sich die Sache zu überlegen. Ein "Unterschreib jetzt sofort oder es gibt Konsequenzen" macht die Vereinbarung anfechtbar.

Die Entlassung -- fristlose Beendigung

Wann ist eine Entlassung zulässig?

Nur bei schwerwiegenden Vertrauensbrüchen. Die wichtigsten Entlassungsgründe nach dem AngG (Angestelltengesetz):

  • Untreue im Dienst: Diebstahl, Betrug, Unterschlagung
  • Vertrauensunwürdigkeit: Schwerwiegende Pflichtverletzungen
  • Arbeitsverweigerung: Beharrliche Weigerung, die Arbeit zu verrichten
  • Tätlichkeiten oder Ehrverletzungen: Gegenüber dem Arbeitgeber oder Kollegen
  • Konkurrierendes Unternehmen: Betrieb eines konkurrierenden Unternehmens
  • Unfähigkeit: Dauernde Unfähigkeit zur Dienstleistung

Voraussetzungen

  1. Schwerwiegender Grund: Muss objektiv vorliegen
  2. Unverzüglichkeit: Die Entlassung muss sofort nach Bekanntwerden des Grundes erfolgen -- Zögern wird als Verzeihung gewertet
  3. Verhältnismäßigkeit: Abmahnung vorher bei weniger schweren Verstößen

Risiken

Eine ungerechtfertigte Entlassung ist wie eine Kündigung durch den Arbeitgeber, aber ohne Einhaltung der Frist. Der Mitarbeiter hat dann Anspruch auf:

  • Kündigungsentschädigung: Gehalt für die Dauer der fiktiven Kündigungsfrist
  • Abfertigung alt (wenn noch im alten System)
  • Urlaubsersatzleistung
  • Aliquote Sonderzahlungen

Das kann schnell mehrere Monatsgehälter kosten. Entlasse also nur, wenn du dir sehr sicher bist.

Besonderer Kündigungsschutz

Bestimmte Personengruppen genießen besonderen Schutz:

PersonengruppeSchutzVoraussetzung für Kündigung
Schwangere und MütterAbsoluter KündigungsschutzZustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts
Väter in KarenzMotivkündigungsschutzKein Zusammenhang mit Karenz
BetriebsräteBesonderer KündigungsschutzZustimmung des Gerichts
Behinderte (ab 50% Behinderung)Besonderer KündigungsschutzZustimmung des Behindertenausschusses
Präsenz-/ZivildienerKündigungs- und EntlassungsschutzWährend des Dienstes
LehrlingeEingeschränkte AuflösungsmöglichkeitMediation, Gerichtsurteil

Tipp für Startups: Informiere dich vor jeder Kündigung, ob der Mitarbeiter einem besonderen Kündigungsschutz unterliegt. Im Zweifel frage vorher deinen Anwalt.

Abfertigung -- Alt vs. Neu

Abfertigung Alt (vor 2003)

Betrifft in der Praxis fast keine Startup-Mitarbeiter mehr, da das Dienstverhältnis vor dem 1.1.2003 begonnen haben müsste.

Abfertigung Neu (Mitarbeitervorsorgekasse)

Seit 2003 zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53% des Bruttogehalts in eine Mitarbeitervorsorgekasse (BV-Kasse). Der Mitarbeiter hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf die angesparten Beiträge plus Rendite.

Vorteil für Startups: Keine hohe Einmalzahlung bei Kündigung. Die Kosten sind laufend und planbar. Mehr zur monatlichen Abrechnung findest du unter Lohnverrechnung für Startups.

Urlaubsersatzleistung

Nicht konsumierter Urlaub muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell abgegolten werden. Dabei gilt:

  • Bei Arbeitgeberkündigung: Voller Urlaubsanspruch des laufenden Urlaubsjahres
  • Bei Arbeitnehmerkündigung: Aliquoter Urlaubsanspruch
  • Bei einvernehmlicher Auflösung: Aliquoter Urlaubsanspruch (verhandelbar)
  • Bei Entlassung: Aliquoter Urlaubsanspruch

Rechenbeispiel

PositionBetrag
Bruttogehalt3.500 EUR
Offener Urlaubsanspruch10 Tage
Tagesentgelt (3.500 / 22 Arbeitstage)159,09 EUR
Urlaubsersatzleistung brutto1.590,90 EUR

Dienstzeugnis

Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Dienstzeugnis. In Österreich gilt:

  • Einfaches Zeugnis: Nur Angabe der Dauer und Art der Tätigkeit (Pflicht)
  • Qualifiziertes Zeugnis: Zusätzlich Beurteilung der Leistung und des Verhaltens (kein gesetzlicher Anspruch, aber in der Praxis üblich)

Wichtig: Das Zeugnis darf keine negativen Formulierungen enthalten, die das berufliche Fortkommen erschweren. In der Praxis hat sich eine "Zeugnissprache" etabliert -- lass dich beraten, was du schreiben darfst und was nicht.

Offboarding-Checkliste

Administrativ

  • Kündigungsschreiben / einvernehmliche Auflösung unterzeichnet
  • Abmeldung bei der ÖGK (innerhalb von 7 Tagen nach Ende)
  • Letzte Lohnverrechnung durchführen
  • Urlaubsersatzleistung berechnen und auszahlen
  • Aliquote Sonderzahlungen berechnen
  • Dienstzeugnis ausstellen
  • Lohnzettel (L16) ausstellen

Technisch

  • Zugänge sperren (E-Mail, Slack, GitHub, Cloud)
  • Arbeitsmittel einsammeln (Laptop, Handy, Schlüssel)
  • Passwörter ändern (gemeinsam genutzte Accounts)
  • Daten sichern und bereinigen

Persönlich

  • Abschiedsgespräch führen
  • Team informieren
  • Übergabe organisieren
  • Nachfolge planen

Das Kündigungsgespräch

Vorbereitung

  1. Termin festlegen: Anfang der Woche, nicht Freitagnachmittag
  2. Raum reservieren: Privat, ruhig, keine Glaswände
  3. Unterlagen vorbereiten: Kündigungsschreiben, Berechnung der Ansprüche
  4. Zeugen: Nimm eine zweite Person mit (HR, Co-Founder)

Durchführung

  1. Direkt sein: Komme schnell zum Punkt -- keine Small-Talk-Falle
  2. Klar kommunizieren: "Wir beenden das Arbeitsverhältnis zum..."
  3. Grund nennen (optional, aber menschlich): "Die wirtschaftliche Situation erfordert..."
  4. Zuhören: Gib dem Mitarbeiter Raum für Reaktionen
  5. Nächste Schritte erklären: Freistellung, Übergabe, Zeugnis
  6. Schriftlich bestätigen: Übergib das Kündigungsschreiben

Dont's

  • Nicht per E-Mail, WhatsApp oder Telefon kündigen
  • Nicht vor dem Team kündigen
  • Nicht am letzten Tag vor dem Urlaub
  • Nicht ohne Vorbereitung ("Ich muss mal was ansprechen...")
  • Nicht persönlich werden

Kosten einer Trennung

Rechne bei einer Kündigung mit folgenden Kosten:

PositionBeispiel (3.500 EUR Gehalt, 2 Jahre)
Gehalt während Kündigungsfrist (6 Wochen)ca. 5.250 EUR
Urlaubsersatzleistung (10 Tage)ca. 1.590 EUR
Aliquotes 13./14. Gehaltca. 1.750 EUR
Recruiting-Kosten Nachfolgerca. 5.000-15.000 EUR
Einarbeitung Nachfolgerca. 3.000-6.000 EUR
Gesamtkostenca. 16.590-29.590 EUR

Das zeigt: Eine Kündigung ist teuer. Investiere lieber vorher in klare Erwartungen, Feedback und Personalentwicklung.

Häufige Fehler

  1. Frist verpasst: Kündigungsfrist nicht richtig berechnet -- das Arbeitsverhältnis läuft weiter
  2. Mündliche Kündigung ohne Zeugen: Mitarbeiter bestreitet die Kündigung
  3. Sonderkündigungsschutz übersehen: Schwangere gekündigt -- Kündigung nichtig
  4. Zu späte Entlassung: Entlassungsgrund war schon zwei Wochen bekannt -- Verwirkung
  5. Einvernehmliche unter Druck: Mitarbeiter ficht die Vereinbarung an -- Kosten und Ärger
  6. IT-Zugänge nicht gesperrt: Ex-Mitarbeiter hat noch Zugang zu sensiblen Daten

Fazit

Trennungen gehören zum Unternehmertum. Mach sie sauber, fair und rechtssicher. Die einvernehmliche Auflösung ist in den meisten Fällen der beste Weg -- sie ist schnell, flexibel und für beide Seiten akzeptabel.

Und vergiss nicht: Wie du mit Kündigungen umgehst, spricht sich herum. Ein faires Offboarding schützt deine Employer Brand -- und vielleicht kommt der Mitarbeiter ja eines Tages zurück.

Fazit und Ausblick

Bei Startup Burgenland unterstützen wir dich bei schwierigen Personalentscheidungen -- von der Vorbereitung bis zur rechtssicheren Umsetzung. Hol dir jetzt den Gründungszuschuss und mach dein Personalmanagement zum Wettbewerbsvorteil.


Dieser Beitrag ist Teil der Serie "Arbeitsrecht und HR in Österreich" auf Startup Burgenland. Alle Beiträge findest du in unserem Blog.

Über den Autor: Felix Lenhard ist Program Director und Startup Coach bei Startup Burgenland. Zuvor Managing Director beim 360 Innovation Lab, Innovation Manager bei RHI Magnesita und Serial Entrepreneur mit internationalen Exits. Über 15 Jahre Erfahrung in Innovation und Unternehmensaufbau.

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