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Werkvertrag oder Dienstvertrag: So arbeitest du rechtssicher mit Freelancern

Felix Lenhard 10 min Lesezeit
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Freelancer beauftragen klingt einfach -- bis die GPLA kommt

Freelancer:innen sind für Startups Gold wert. Du bekommst Expertise, ohne jemanden einstellen zu müssen. Keine Lohnnebenkosten, kein Kündigungsschutz, flexible Zusammenarbeit. Klingt perfekt -- und ist es auch, solange die Vertragsgestaltung stimmt.

Das Problem: Die Grenze zwischen "freier Mitarbeiter" und "versteckter Angestellter" ist fließend. Und wenn die GPLA (Gemeinsame Prüfung Lohnabhängiger Abgaben) anklopft und feststellt, dass dein "Freelancer" eigentlich ein:e Angestellte:r ist, wird es teuer -- sehr teuer.

Bei Startup Burgenland haben wir diesen Fall schon mehrfach erlebt. Ein Startup arbeitet zwei Jahre lang mit einer "Freelancerin", die fünf Tage die Woche im Büro sitzt, einen festen Arbeitsplatz hat und nur für dieses eine Startup arbeitet. Bei der GPLA-Prüfung stellt die Finanzpolizei fest: Das ist ein Dienstverhältnis. Nachzahlung: Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Zuschläge -- rückwirkend für zwei Jahre. EUR 30.000+.

Die drei Vertragstypen

In Österreich gibt es drei grundlegende Vertragstypen für Arbeitsleistungen:

VertragstypWeisungsgebundenPersönliche ArbeitspflichtEingliederungSozialversicherung
Dienstvertrag (Anstellung)JaJaJaASVG (ÖGK)
Freier DienstvertragEingeschränktJaEingeschränktASVG (ab Geringfügigkeit)
WerkvertragNeinNeinNeinGSVG (SVS) beim Freelancer

Der Werkvertrag

Ein Werkvertrag ist ein Vertrag über ein konkretes Ergebnis (Werk). Der/die Freelancer:in schuldet ein Resultat, nicht Arbeitszeit:

  • "Erstelle eine Website mit diesen Funktionen" ✓
  • "Schreibe einen Businessplan" ✓
  • "Entwickle ein Logo" ✓

Merkmale eines echten Werkvertrags:

  • Ergebnisorientiert: Es wird ein konkretes Werk geschuldet
  • Keine Weisungsgebundenheit: Der/die Freelancer:in entscheidet selbst, wie er/sie das Werk erstellt
  • Keine persönliche Arbeitspflicht: Kann sich vertreten lassen oder Subunternehmer einsetzen
  • Eigenes unternehmerisches Risiko: Haftet für Mängel, trägt eigene Kosten
  • Eigene Betriebsmittel: Nutzt eigene Hardware, Software, Büro

Der freie Dienstvertrag

Der freie Dienstvertrag ist eine Mischform: Der/die Auftragnehmer:in erbringt Dienstleistungen, ist aber nicht so stark eingebunden wie ein:e Angestellte:r:

  • Persönliche Arbeitspflicht besteht
  • Kein bestimmtes Arbeitsergebnis geschuldet
  • Zeitliche Flexibilität, aber gewisse Verfügbarkeit
  • Keine Eingliederung in die Betriebsorganisation

Achtung: Freie Dienstverträge sind ab der Geringfügigkeitsgrenze (EUR 518,44/Monat, Stand 2025) sozialversicherungspflichtig nach dem ASVG -- und zwar sowohl beim Auftragnehmer als auch beim Auftraggeber (du!).

Scheinselbständigkeit: Die rote Linie

Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn ein Vertrag zwar als Werkvertrag oder freier Dienstvertrag bezeichnet wird, die tatsächliche Arbeitssituation aber einem Dienstverhältnis entspricht. Die Finanz und die ÖGK schauen nicht auf die Überschrift des Vertrags, sondern auf die tatsächliche Gestaltung.

Die Kriterien der GPLA

KriteriumFreelancerAngestellte:r
ArbeitsortFrei wählbarVom Arbeitgeber bestimmt
ArbeitszeitFrei einteilbarFeste Arbeitszeiten
WeisungenNur zum ErgebnisInhaltlich, zeitlich, örtlich
VertretungKann sich vertreten lassenMuss persönlich erscheinen
BetriebsmittelEigeneVom Arbeitgeber gestellt
AuftraggeberMehrere KundenNur ein Auftraggeber
UrlaubKein UrlaubsanspruchUrlaubsanspruch
EingliederungNicht in den Betrieb integriertIn den Betrieb integriert
RisikoEigenes GewährleistungsrisikoKein Gewährleistungsrisiko

Die teuersten Fehler

  1. Nur ein Auftraggeber: Wenn dein Freelancer nur für dich arbeitet, sieht das nach Scheinselbständigkeit aus
  2. Fester Arbeitsplatz im Büro: Ein eigener Schreibtisch bei dir ist ein starkes Indiz für ein Dienstverhältnis
  3. Fixe Arbeitszeiten: "Montag bis Freitag, 9-17 Uhr" ist kein Freelancer-Setup
  4. Keine eigenen Kunden: Ein Freelancer ohne andere Kunden ist verdächtig
  5. Unbefristete Zusammenarbeit: Werkverträge haben ein definiertes Ende

Konsequenzen bei Scheinselbständigkeit

Wenn die GPLA ein verstecktes Dienstverhältnis feststellt:

PositionNachzahlung
Sozialversicherungsbeiträge (DG + DN-Anteil)Rückwirkend für die gesamte Dauer
LohnsteuerRückwirkend
Kommunalsteuer, DB, DZRückwirkend
Zuschläge und VerzugszinsenKommen oben drauf
Verjährungsfrist5 Jahre

Rechenbeispiel: Ein "Freelancer" erhält EUR 3.000/Monat über 2 Jahre = EUR 72.000 Honorar. Nachzahlung bei Umqualifizierung: ca. EUR 22.000-25.000 (Sozialversicherung + Lohnsteuer + Zuschläge). Plus: Der/die Freelancer:in hat rückwirkend Anspruch auf Urlaub, Krankenstand und Abfertigung.

So gestaltest du den Vertrag richtig

Der Werkvertrag-Vertrag sollte enthalten

  1. Konkretes Werk: Beschreibe genau, was geliefert werden soll
  2. Liefertermin: Wann ist das Werk fertig?
  3. Honorar: Pauschalpreis für das Werk (nicht Stundensatz)
  4. Abnahme: Wie wird das Werk abgenommen? Wann gilt es als fertig?
  5. Gewährleistung: Was passiert bei Mängeln?
  6. IP-Rechte: Wer bekommt die Rechte am Werk?
  7. Vertretungsbefugnis: Der/die Freelancer:in darf sich vertreten lassen
  8. Keine Weisungsbindung: Nur das Ergebnis ist vorgegeben, nicht der Weg

Formulierungen, die helfen

  • "Der Auftragnehmer ist in der Gestaltung seiner Arbeitszeit und seines Arbeitsortes frei."
  • "Der Auftragnehmer kann sich bei der Leistungserbringung durch Dritte vertreten lassen."
  • "Es besteht keine Verpflichtung zur persönlichen Leistungserbringung."

Formulierungen, die schaden

  • "Der Auftragnehmer hat seine Leistungen in den Räumen des Auftraggebers zu erbringen."
  • "Arbeitszeit: Montag bis Freitag, 9:00-17:00 Uhr."
  • "Der Auftragnehmer hat den Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten."

Best Practices für die Zusammenarbeit mit Freelancern

  1. Klare Projekte definieren: Keine Dauerbeschäftigung, sondern einzelne Projekte mit Start und Ende
  2. Kein fester Arbeitsplatz: Freelancer arbeiten von zu Hause oder aus ihrem eigenen Büro
  3. Eigene Betriebsmittel: Freelancer nutzen ihre eigene Hardware und Software
  4. Mehrere Auftraggeber: Frag nach -- hat der/die Freelancer:in andere Kunden?
  5. Rechnungslegung: Der/die Freelancer:in stellt Rechnungen mit seiner/ihrer UID-Nummer
  6. Keine Eingliederung: Nicht zum Team-Meeting einladen, nicht in den Slack-Channel aufnehmen (oder zumindest als externer Dienstleister kennzeichnen)

Fazit und Ausblick

Prüfe deine bestehenden Freelancer-Beziehungen: Erfüllen sie die Kriterien eines echten Werkvertrags? Wenn nicht, erwäge eine Umstellung -- entweder auf einen sauberen Werkvertrag mit klaren Projekten oder auf ein Dienstverhältnis mit allen Konsequenzen.

Für die rechtliche Absicherung deines Startups insgesamt: AGB erstellen: Was dein Startup regeln muss und NDAs für Startups.

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Über den Autor: Felix Lenhard ist Program Director und Startup Coach bei Startup Burgenland. Zuvor Managing Director beim 360 Innovation Lab, Innovation Manager bei RHI Magnesita und Serial Entrepreneur mit internationalen Exits. Über 15 Jahre Erfahrung in Innovation und Unternehmensaufbau.

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