Der Gesellschaftsvertrag ist die Verfassung deines Startups
Wenn du eine GmbH oder FlexCo gründest, brauchst du einen Gesellschaftsvertrag. Das ist keine Formalität -- es ist das wichtigste Dokument deines Unternehmens. Es regelt, wer was darf, wer was bekommt und was passiert, wenn es kracht.
Bei Startup Burgenland sehen wir zwei Extreme: Gründer:innen, die einen Mustervertrag aus dem Internet nehmen und unterschreiben, ohne ihn zu lesen. Und Gründer:innen, die EUR 10.000 für einen Anwalt ausgeben, der einen 40-seitigen Vertrag schreibt, den niemand versteht. Beides ist falsch. Du brauchst einen Vertrag, der deine Situation abbildet -- und den alle verstehen. Dazu baut dieser Post auf dem Überblick in Gesellschaftsvertrag: Was muss rein und was nicht auf und geht tiefer in die kritischen Klauseln.
Die gesetzlichen Mindestinhalte (GmbH)
Das GmbHG schreibt folgende Mindestinhalte vor:
| Pflichtinhalt | Beschreibung |
|---|---|
| Firma | Der Name deiner GmbH (mit "GmbH" oder "Gesellschaft m.b.H.") |
| Sitz | Die Gemeinde, in der die GmbH ihren Sitz hat |
| Gegenstand | Was dein Unternehmen tut |
| Stammkapital | Mindestens EUR 10.000 (mit Gründungsprivilegierung EUR 10.000, Mindesteinlage EUR 2.500) |
| Gesellschafter:innen | Namen und Stammeinlagen |
Das reicht -- rein rechtlich. Aber ein Vertrag, der nur die Mindestinhalte enthält, ist wie ein Haus ohne Dach: Es steht, aber beim ersten Regen hast du ein Problem.
Die Klauseln, die du unbedingt brauchst
1. Geschäftsführung
Wer führt die Geschäfte? Wer darf Verträge unterschreiben? Wer darf wie viel Geld ausgeben, ohne die anderen zu fragen?
Regelungsbedarf:
- Anzahl der Geschäftsführer:innen und ob sie einzeln oder gemeinsam vertretungsbefugt sind
- Zustimmungspflichtige Geschäfte: Ab welchem Betrag braucht die Geschäftsführung die Zustimmung der Gesellschafter:innen? (Typisch: EUR 5.000-20.000)
- Wettbewerbsverbot: Darf die Geschäftsführung nebenbei andere Unternehmen betreiben?
- Abberufung: Unter welchen Umständen kann die Geschäftsführung abberufen werden?
2. Gewinnverteilung und Entnahmen
Das GmbHG sagt: Gewinn wird nach Kapitalanteilen verteilt. Aber ihr könnt andere Regelungen treffen:
- Abweichende Gewinnverteilung: Z.B. nach Arbeitsleistung statt nach Anteilen
- Gewinnvortrag: Wie viel wird ausgeschüttet, wie viel bleibt in der Firma?
- Geschäftsführergehalt: Wie hoch ist das Gehalt der geschäftsführenden Gesellschafter:innen?
- Entnahmen: Dürfen Gesellschafter:innen Vorschüsse entnehmen?
Tipp: In der Frühphase empfehlen wir, möglichst wenig auszuschütten und stattdessen Geschäftsführergehälter zu zahlen. Das hat steuerliche Vorteile (keine KESt auf das Gehalt, dafür Lohnsteuer -- aber mit Absetzbeträgen und Sechstelregelung).
3. Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung
- Einberufung: Wer ruft die Versammlung ein? Welche Fristen gelten?
- Stimmrechte: Nach Kapitalanteilen oder anders?
- Mehrheiten: Einfache Mehrheit, qualifizierte Mehrheit (75%) oder Einstimmigkeit -- für welche Beschlüsse?
- Umlaufbeschlüsse: Können Beschlüsse ohne physische Versammlung gefasst werden?
Typische Mehrheitsregelungen:
| Beschlussgegenstand | Empfohlene Mehrheit |
|---|---|
| Laufende Geschäfte | Einfache Mehrheit |
| Aufnahme neuer Gesellschafter:innen | 75% |
| Änderung des Gesellschaftsvertrags | 75% (gesetzliches Minimum) |
| Auflösung der Gesellschaft | 75% |
| Veräußerung wesentlicher Unternehmensteile | 75% oder Einstimmigkeit |
4. Übertragung von Geschäftsanteilen
Das ist die kritischste Klausel für Startups. Was passiert, wenn ein:e Gesellschafter:in aussteigen will -- oder muss?
- Aufgriffsrecht (Vorkaufsrecht): Die verbleibenden Gesellschafter:innen haben das Recht, die Anteile zu übernehmen, bevor sie an Dritte verkauft werden
- Zustimmungsvorbehalt (Vinkulierung): Die Übertragung von Anteilen bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung
- Tag-Along: Wenn ein:e Gesellschafter:in verkauft, dürfen die anderen zu den gleichen Bedingungen mitverkaufen
- Drag-Along: Wenn eine Mehrheit verkaufen will, können sie die Minderheit zum Mitverkauf zwingen
Wichtig: Ohne Aufgriffsrecht und Vinkulierung kann ein:e Gesellschafter:in seine/ihre Anteile an beliebige Dritte verkaufen -- auch an deinen Wettbewerber. Das willst du nicht.
5. Austritts- und Ausschlussregelungen
Was passiert, wenn ein:e Gesellschafter:in das Unternehmen verlassen will -- oder muss?
- Freiwilliger Austritt: Unter welchen Bedingungen? Mit welcher Frist?
- Ausschluss: Wann kann ein:e Gesellschafter:in ausgeschlossen werden? (z.B. Wettbewerbsverstoß, schwere Pflichtverletzung)
- Abfindung: Wie werden die Anteile bewertet? Verkehrswert, Buchwert oder eine vereinbarte Formel?
- Zahlungsmodalitäten: Sofort oder in Raten?
Die Abfindungsregelung ist der Punkt, an dem die meisten Streitigkeiten entstehen. Wenn der Vertrag schweigt, gilt der Verkehrswert -- und über den streitet man vor Gericht. Besser: Eine klare Formel im Vertrag festlegen. Mehr dazu in Vesting-Klauseln: So schützt du dein Startup bei Gründer-Ausstieg.
6. Wettbewerbsverbot
Gesellschafter:innen sollten einem Wettbewerbsverbot unterliegen -- zumindest solange sie Anteile halten und aktiv im Unternehmen sind. Regelungsbedarf:
- Dauer: Während der Beteiligung und typischerweise 12-24 Monate danach
- Umfang: Welche Tätigkeiten sind verboten?
- Karenzentschädigung: Für nachvertragliche Wettbewerbsverbote kann eine Entschädigung erforderlich sein
- Vertragsstrafe: Was passiert bei Verstoß?
GmbH vs. FlexCo: Unterschiede im Gesellschaftsvertrag
Die FlexCo (seit 2024) bietet einige Flexibilitäten, die der GmbH fehlen:
| Punkt | GmbH | FlexCo |
|---|---|---|
| Stammkapital | EUR 10.000 (Mindesteinlage EUR 5.000) | EUR 10.000 (Mindesteinlage EUR 5.000) |
| Anteilsübertragung | Notariatsaktpflicht | Vereinfacht (ohne Notariatsakt möglich) |
| Unternehmenswertanteile | Nicht möglich | Bis zu 24,99% für Mitarbeiter:innen |
| Gründung | Notariatsakt | Vereinfachte Gründung möglich |
Für die FlexCo sind die gleichen Klauseln wichtig wie für die GmbH -- aber du hast mehr Spielraum bei der Anteilsübertragung und bei Mitarbeiterbeteiligungen.
Mustervertrag vs. maßgeschneiderter Vertrag
Mustervertrag (EUR 0-200)
Der Notar hat Musterverträge. Die WKO bietet Vorlagen. Sie decken die Mindestinhalte ab und sind für einfache Fälle (Ein-Personen-GmbH) ausreichend.
Geeignet für: Solo-Gründer:innen, die eine GmbH als Rechtsformhülle brauchen.
Maßgeschneiderter Vertrag (EUR 1.500-5.000)
Ein:e Rechtsanwält:in oder Notar:in erstellt einen individuellen Vertrag, der eure spezifische Situation abbildet: Anteilsverteilung, Vesting, Aufgriffsrechte, Abfindung, Wettbewerbsverbot.
Geeignet für: Teams mit mehreren Gründer:innen, geplante Investorenrunden, komplexe Beteiligungsstrukturen.
Unsere Empfehlung bei Startup Burgenland: Wenn ihr zwei oder mehr Gründer:innen seid, investiert in einen maßgeschneiderten Vertrag. Die EUR 3.000 sind nichts im Vergleich zu einem Gesellschafterstreit, der euer Startup zerstört.
Die häufigsten Fehler im Gesellschaftsvertrag
1. 50/50-Aufteilung ohne Stichentscheid
Zwei Gründer:innen mit je 50% -- und keine Regelung für den Fall, dass sie sich nicht einig sind. Das führt zum Patt und im schlimmsten Fall zur Auflösung der Gesellschaft. Lösung: Stichentscheid-Regelung, Mediationsklausel oder einen unabhängigen Dritten als Schiedsrichter.
2. Keine Austrittsregelung
Wenn der Vertrag schweigt, gibt es kein einfaches Austrittsrecht. Der/die Gesellschafter:in sitzt fest -- oder muss vor Gericht klagen. Das ist teuer, langwierig und zerstört jede Arbeitsbeziehung.
3. Gegenstand zu eng gefasst
"Entwicklung und Vertrieb von App XY" -- was, wenn sich euer Geschäftsmodell ändert? Fasst den Gegenstand breit genug, z.B. "Entwicklung und Vertrieb von Software und digitalen Produkten sowie verwandte Tätigkeiten".
4. Kein Vesting
Ohne Vesting hat ein:e Gründer:in, der/die nach drei Monaten aussteigt, die gleichen Anteile wie einer, der/die seit drei Jahren Vollzeit arbeitet. Das ist unfair und gefährlich. Mehr dazu in Vesting-Klauseln.
Dein Aktionsplan
Lies euren bestehenden Gesellschaftsvertrag -- oder plant euren zukünftigen. Prüf die Klauseln aus diesem Post: Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Anteilsübertragung, Austritt, Wettbewerb. Wenn eine fehlt, sprecht mit einem Anwalt. Und bevor ihr den Gesellschaftsvertrag unterschreibt: Lest Gründervereinbarung: Warum du sie brauchst, bevor ihr loslegt.
Startup Burgenland macht Gründung leistbar: EUR 10.000 Gründungszuschuss (nicht rückzahlbar, keine Eigenkapitalabgabe), 1:1 Coaching und ein Netzwerk aus Steuerberatern, Notaren und Rechtsanwälten. Flexibler Einstieg jederzeit. Schreib uns ein formloses E-Mail.
Über den Autor: Felix Lenhard ist Program Director und Startup Coach bei Startup Burgenland. Zuvor Managing Director beim 360 Innovation Lab, Innovation Manager bei RHI Magnesita und Serial Entrepreneur mit internationalen Exits. Über 15 Jahre Erfahrung in Innovation und Unternehmensaufbau.