Warum der Gesellschaftsvertrag das wichtigste Dokument deiner Gründung ist
Wenn du eine GmbH oder FlexCo gründest, brauchst du einen Gesellschaftsvertrag. Das ist kein optionaler Papierkram -- es ist das Fundament deines Unternehmens. Jede Entscheidung, jeder Streit, jeder Ausstieg wird später an diesem Vertrag gemessen.
Trotzdem behandeln viele Gründer den Gesellschaftsvertrag wie ein Formular, das man schnell ausfüllt, beim Notar unterschreibt und dann in die Schublade legt. Das rächt sich fast immer -- spätestens dann, wenn es Meinungsverschiedenheiten im Team gibt, ein Gesellschafter aussteigen will oder ein Investor einsteigt.
Dieser Post erklärt dir, was im Gesellschaftsvertrag stehen muss, was optional aber klug ist und welche Klauseln du besser weglässt. Vorab der wichtige Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Jeder Gesellschaftsvertrag sollte von einem Rechtsanwalt und/oder Notar für deine konkrete Situation erstellt werden.
Was muss zwingend im Gesellschaftsvertrag stehen?
Das österreichische GmbH-Gesetz (GmbHG) schreibt bestimmte Mindestinhalte vor. Ohne diese ist der Gesellschaftsvertrag ungültig und das Firmenbuchgericht wird die Eintragung ablehnen.
Die gesetzlichen Pflichtinhalte
- Firma des Unternehmens: Der offizielle Name mit dem Rechtsformzusatz (z.B. "TechStartup GmbH")
- Sitz der Gesellschaft: Die Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz hat (z.B. "Eisenstadt")
- Unternehmensgegenstand: Was macht die Gesellschaft? (z.B. "Entwicklung und Vertrieb von Software")
- Stammkapital: Bei einer GmbH mindestens EUR 10.000 (mit Gründungsprivilegierung: EUR 10.000, aber nur EUR 2.500 sofort einzuzahlen)
- Stammeinlagen der Gesellschafter: Wer zahlt wie viel ein und erhält dafür welchen Geschäftsanteil?
Das klingt überschaubar. Und tatsächlich: Wenn du alleine gründest und keine besonderen Regelungen brauchst, reicht ein schlanker Gesellschaftsvertrag mit diesen fünf Punkten. Dein Notar hat dafür Mustervorlagen.
Aber bei Startup Burgenland erleben wir, dass die Mehrheit der Gründer eben nicht alleine gründet. Und sobald du mit einem Team gründest, wird der Gesellschaftsvertrag zum Beziehungsvertrag. Und da wird es wichtig.
Welche Klauseln solltest du freiwillig aufnehmen?
Die folgenden Punkte sind rechtlich nicht zwingend, aber in der Praxis so wichtig, dass wir sie in fast jedem Coaching-Gespräch ansprechen.
Geschäftsführung und Vertretung
Wer ist Geschäftsführer? Wie wird ein Geschäftsführer bestellt und abberufen? Wie ist die Vertretungsbefugnis geregelt -- kann jeder Geschäftsführer alleine handeln (Einzelvertretung), oder braucht es immer zwei (Gesamtvertretung)?
Unsere Empfehlung: Regelt die Geschäftsführung im Gesellschaftsvertrag klar. Besonders bei zwei Gründern mit jeweils 50% Anteilen: Definiert, wer was entscheiden darf. Sonst blockiert ihr euch gegenseitig.
Gesellschafterbeschlüsse und Mehrheiten
Das GmbHG regelt Standardmehrheiten (einfache Mehrheit für die meisten Beschlüsse, 75% für Satzungsänderungen). Aber ihr könnt davon abweichen:
- Einstimmigkeitserfordernisse für bestimmte Entscheidungen (z.B. Aufnahme neuer Gesellschafter, Verkauf wesentlicher Vermögenswerte)
- Abweichende Mehrheiten (z.B. 2/3 statt einfache Mehrheit für Investitionsentscheidungen über EUR 50.000)
- Vetorechte für einzelne Gesellschafter bei bestimmten Themen
Gewinnverwendung und Ausschüttungen
Wie wird der Gewinn verteilt? Im Standardfall proportional zu den Anteilen. Aber ihr könnt abweichende Regelungen treffen:
- Gewinnthesaurierung: Der Gewinn bleibt im Unternehmen (wichtig für Wachstums-Startups)
- Mindestausschüttungen: Ein Teil des Gewinns wird jährlich ausgeschüttet
- Vorzugsanteile: Manche Gesellschafter erhalten überproportionalen Gewinnanteil
Übertragung von Geschäftsanteilen
Das ist der Punkt, an dem die meisten Gründerkonflikte entstehen. Was passiert, wenn ein Gesellschafter seine Anteile verkaufen will?
Regelungen, die du aufnehmen solltest:
- Aufgriffsrecht (Vorkaufsrecht): Die anderen Gesellschafter haben das Recht, Anteile zu den gleichen Bedingungen zu kaufen, bevor sie an Dritte gehen
- Zustimmungspflicht: Die Übertragung erfordert die Zustimmung der Gesellschafterversammlung (Vinkulierung)
- Tag-Along/Drag-Along: Tag-Along schützt Minderheitsgesellschafter (sie können mitverkaufen). Drag-Along ermöglicht dem Mehrheitsgesellschafter, alle Anteile zu verkaufen
Vesting und Good-Leaver/Bad-Leaver
Dieser Punkt ist für Startups besonders kritisch. Was passiert, wenn ein Gründer nach sechs Monaten aussteigt? Behält er seine vollen Anteile, obwohl er kaum etwas geleistet hat?
Vesting bedeutet: Die Anteile "reifen" über einen bestimmten Zeitraum (typisch: drei bis vier Jahre). Wer früher geht, bekommt nur den bis dahin gereiften Anteil.
Good-Leaver/Bad-Leaver unterscheidet:
- Good Leaver (z.B. Krankheit, einvernehmliches Ausscheiden): Bekommt einen fairen Preis für seine Anteile (Verkehrswert oder Buchwert)
- Bad Leaver (z.B. Kündigung wegen Fehlverhalten, Wettbewerbsverletzung): Bekommt nur den Nominalwert oder muss Anteile zum Buchwert abgeben
Ich habe in meiner Zeit beim 360 Innovation Lab erlebt, wie Gründerteams zerbrochen sind, weil diese Regelung fehlte. Ein Gründer ging nach neun Monaten, behielt 50% der Anteile und blockierte danach jede Entscheidung. Das wäre mit einer einfachen Vesting-Klausel vermeidbar gewesen.
Wettbewerbsverbot
Soll es den Gesellschaftern verboten sein, während und nach der Beteiligung ein konkurrierendes Unternehmen zu gründen oder bei einem Wettbewerber zu arbeiten?
Ein Wettbewerbsverbot ist sinnvoll, sollte aber zeitlich begrenzt sein (typisch: ein bis zwei Jahre nach dem Ausscheiden) und sachlich auf den konkreten Geschäftsbereich beschränkt. Zu weite Wettbewerbsverbote sind in Österreich unter Umständen unwirksam.
Nachfolgeregelung und Tod eines Gesellschafters
Was passiert, wenn ein Gesellschafter stirbt? Ohne Regelung erben die gesetzlichen Erben die Anteile -- und plötzlich sitzt die Ehefrau oder der Bruder deines Co-Founders in der Gesellschafterversammlung.
Mögliche Regelungen:
- Aufgriffsrecht der Gesellschafter im Todesfall
- Einziehungsklausel: Die Gesellschaft kann die Anteile gegen Abfindung einziehen
- Fortführungsklausel: Regelt, wie das Unternehmen weitergeführt wird
Welche Klauseln sind überflüssig oder sogar schädlich?
Zu starre Regelungen
Manche Gründer wollen alles bis ins letzte Detail regeln. Jede mögliche Situation, jeden Sonderfall. Das führt zu einem Gesellschaftsvertrag mit 40 Seiten und Kosten von EUR 10.000+ beim Notar.
Das Problem: Je starrer der Vertrag, desto teurer wird jede Änderung (jede Satzungsänderung erfordert einen neuen Notariatsakt und eine Firmenbuch-Eintragung). Ein guter Gesellschaftsvertrag regelt die wichtigen Punkte klar und lässt bei den unwichtigen Flexibilität.
Unrealistische Bewertungsklauseln
Manche Verträge legen fest, dass Anteile beim Ausscheiden zum "Nominalwert" (also zum Wert der Stammeinlage) abgegeben werden müssen. Das klingt clever, um Aussteiger zu bestrafen -- aber es kann dazu führen, dass Gesellschafter gar nicht aussteigen können, selbst wenn es sinnvoll wäre. Im schlimmsten Fall ist die Klausel sittenwidrig und unwirksam.
Klauseln, die du nicht brauchst
- Detaillierte Geschäftsordnung im Gesellschaftsvertrag: Die gehört in ein separates Dokument (einfacher zu ändern)
- Individuelle Vergütungsregelungen für Geschäftsführer: Regelt das im Geschäftsführervertrag, nicht im Gesellschaftsvertrag
- Detaillierte Budgetpläne: Diese veralten schnell und erfordern teure Satzungsänderungen
Wie wird der Gesellschaftsvertrag rechtswirksam?
Notariatsakt
In Österreich muss der Gesellschaftsvertrag einer GmbH als Notariatsakt errichtet werden. Das bedeutet: Ein Notar beurkundet den Vertrag. Die Gesellschafter unterschreiben in Anwesenheit des Notars (oder per beglaubigter Vollmacht).
Kosten für den Notariatsakt: EUR 1.500-3.000, je nach Umfang des Vertrags und ob die Gründungsprivilegierung genutzt wird. Bei Standardgründungen mit Mustervertrag eher am unteren Ende, bei individuellen Verträgen mit vielen Klauseln am oberen Ende.
Die FlexCo bietet hier eine Erleichterung: Sie kann auch über die elektronische Plattform des Bundes gegründet werden, was die Notarkosten reduziert.
Nach dem Notariatsakt
Der beurkundete Gesellschaftsvertrag wird beim Firmenbuchgericht eingereicht. Mehr zum Eintragungsprozess findest du in Firmenbuch-Eintragung: Was du wissen musst.
Die häufigsten Fehler im Gesellschaftsvertrag
Fehler 1: 50/50-Aufteilung ohne Deadlock-Regelung
Zwei Gründer, je 50% Anteile, klingt fair. Aber was passiert, wenn ihr euch nicht einig werdet? Ohne Deadlock-Regelung (z.B. Mediationsklausel, Stichentscheid durch einen Dritten, Shoot-Out-Klausel) steht ihr in einer Pattsituation. Das blockiert das gesamte Unternehmen.
Lösung: Entweder eine leicht asymmetrische Aufteilung (51/49) oder eine klare Deadlock-Regelung.
Fehler 2: Kein Vesting
Alle Anteile werden am Tag der Gründung fix zugeteilt. Drei Monate später steigt ein Gründer aus -- und nimmt seine vollen Anteile mit. Die verbleibenden Gründer arbeiten, der Ex-Gründer profitiert.
Lösung: Vesting über drei bis vier Jahre mit einem Cliff von sechs bis zwölf Monaten (im Cliff-Zeitraum verfällt alles bei Ausscheiden).
Fehler 3: Kein Aufgriffsrecht bei Anteilsverkauf
Ein Gesellschafter verkauft seine Anteile an einen Dritten, den du nicht kennst und nicht willst. Ohne Aufgriffsrecht kannst du nichts dagegen tun.
Fehler 4: Kosten sparen beim Notar
Ein Mustervertrag aus dem Internet statt individueller Beratung. Das spart EUR 1.000 bei der Gründung und kostet dich EUR 50.000 beim ersten Konflikt. Gerade für Startups mit mehreren Gründern ist ein individuell angepasster Vertrag eine der besten Investitionen.
Fehler 5: Gesellschaftsvertrag und Gesellschaftervereinbarung verwechseln
Der Gesellschaftsvertrag ist öffentlich (wird beim Firmenbuch hinterlegt). Die Gesellschaftervereinbarung (Shareholders' Agreement) ist ein privater Vertrag zwischen den Gesellschaftern, der beim Firmenbuch nicht eingereicht wird.
Dinge, die du nicht im öffentlichen Gesellschaftsvertrag haben willst (z.B. genaue Vesting-Bedingungen, Bewertungsformeln, Exit-Szenarien), gehören in die Gesellschaftervereinbarung.
Was bei Startup Burgenland dazu sagen
Wir empfehlen unseren Startups einen Ansatz, der pragmatisch und zukunftssicher ist:
- Gesellschaftsvertrag schlank halten: Nur die Pflichtinhalte plus die drei bis vier wichtigsten freiwilligen Klauseln (Aufgriffsrecht, Vesting-Grundsatz, Deadlock-Regelung, Wettbewerbsverbot)
- Gesellschaftervereinbarung parallel erstellen: Hier kommen die Details rein -- Vesting-Schedule, Bewertungsmethoden, Good-Leaver/Bad-Leaver-Definitionen, Exit-Szenarien
- Gründungsprivilegierung nutzen: Spart Stammkapital in der Frühphase
- Investorentauglichkeit von Anfang an: Wenn du weißt, dass du in zwölf bis 18 Monaten Investoren suchen wirst, bau den Vertrag von Anfang an so, dass ein Investment ohne komplette Umstrukturierung möglich ist
Und der wichtigste Rat: Investiert in einen guten Anwalt für den Gesellschaftsvertrag. Nicht den günstigsten, sondern einen mit Startup-Erfahrung. In Wien, Graz und mittlerweile auch im Burgenland gibt es Kanzleien, die sich auf Startup-Recht spezialisiert haben. EUR 2.000-4.000 für einen professionellen Gesellschaftsvertrag plus Gesellschaftervereinbarung sind gut investiertes Geld.
Fazit und Ausblick
Wenn du noch in der Ideenphase bist: Mach dir noch keine Sorgen um den Gesellschaftsvertrag. Validiere zuerst dein Geschäftsmodell.
Wenn du mit einem Team gründest und die Gründung konkret wird: Setzt euch zusammen und besprecht die Kernpunkte -- Anteile, Rollen, Was-passiert-wenn-Szenarien. Schreibt eure Einigung in einem einfachen Dokument auf. Und dann geht mit diesem Dokument zu einem Anwalt, der daraus einen sauberen Gesellschaftsvertrag macht.
Und wenn du dir die Gesamtkosten einer Gründung vorab anschauen willst, lies Notarkosten, Gerichtsgebühren und versteckte Kosten bei der Gründung. Den vollständigen Rechtsform-Vergleich findest du in Rechtsformvergleich: GmbH vs. EU vs. FlexCo vs. OG.
Startup Burgenland unterstützt Gründerteams bei der richtigen Strukturierung -- von der Anteilsaufteilung bis zum Gesellschaftsvertrag. Mit 1:1 Coaching, EUR 10.000 Gründungszuschuss und Zugang zu spezialisierten Startup-Anwälten. Schreib uns ein formloses E-Mail für ein unverbindliches Erstgespräch.
Über den Autor: Felix Lenhard ist Program Director und Startup Coach bei Startup Burgenland. Zuvor Managing Director beim 360 Innovation Lab, Innovation Manager bei RHI Magnesita und Serial Entrepreneur mit internationalen Exits. Über 15 Jahre Erfahrung in Innovation und Unternehmensaufbau.