35.000 Euro -- die magische Grenze
Die Kleinunternehmerregelung ist eines der meistdiskutierten Themen bei Neugründungen in Österreich. Klingt verlockend: keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen, weniger Bürokratie, einfachere Abrechnung. Aber ist sie wirklich immer die beste Wahl?
Bei Startup Burgenland sehen wir regelmäßig Gründer:innen, die die Kleinunternehmerregelung nutzen, obwohl sie ihnen schadet. Und andere, die freiwillig darauf verzichten und dadurch Geld sparen. Die Entscheidung hängt von deinem Geschäftsmodell ab -- nicht von einer Faustregel.
Hier ist die ehrliche Analyse, damit du die richtige Entscheidung für dein Startup triffst.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG befreit dich von der Umsatzsteuer, wenn dein Jahresumsatz unter EUR 35.000 netto liegt (seit 2020, davor EUR 30.000).
Das bedeutet konkret:
- Du weist auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus
- Du musst keine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) abgeben
- Du brauchst keine UID-Nummer (kannst aber eine beantragen)
Klingt nach weniger Arbeit? Ist es auch. Aber es gibt einen Haken.
Der Haken: Kein Vorsteuerabzug
Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, darfst du keine Vorsteuer abziehen. Das heißt: Die Umsatzsteuer, die du selbst bezahlst -- für Software, Hardware, Büromaterial, Beratungsleistungen -- kannst du dir nicht vom Finanzamt zurückholen.
Rechenbeispiel: Wann das teuer wird
Stell dir vor, du kaufst im Gründungsjahr:
| Position | Netto | USt (20%) | Brutto |
|---|---|---|---|
| Laptop | EUR 1.500 | EUR 300 | EUR 1.800 |
| Software-Lizenzen | EUR 2.000 | EUR 400 | EUR 2.400 |
| Büromöbel | EUR 800 | EUR 160 | EUR 960 |
| Website-Erstellung | EUR 3.000 | EUR 600 | EUR 3.600 |
| Steuerberater | EUR 1.200 | EUR 240 | EUR 1.440 |
| Marketing | EUR 2.000 | EUR 400 | EUR 2.400 |
| Gesamt | EUR 10.500 | EUR 2.100 | EUR 12.600 |
Als Kleinunternehmer:in zahlst du EUR 12.600 -- die EUR 2.100 Umsatzsteuer sind für dich echte Kosten. Als Regelbesteuerte:r zahlst du EUR 10.500 netto und holst dir die EUR 2.100 vom Finanzamt zurück.
Wann sich die Kleinunternehmerregelung lohnt
Die Regelung ist sinnvoll, wenn diese Bedingungen zutreffen:
1. Deine Kunden sind Privatpersonen (B2C)
Privatpersonen können keine Vorsteuer abziehen. Für sie ist der Endpreis relevant. Wenn du als Kleinunternehmer:in EUR 100 verrechnest, zahlt dein Kunde EUR 100. Als Regelbesteuerte:r müsstest du EUR 100 netto + EUR 20 USt = EUR 120 verrechnen. Dein Angebot wäre 20% teurer.
Ausnahme: Wenn du trotzdem EUR 120 verlangst (also den gleichen Bruttopreis wie mit USt), hättest du als Regelbesteuerte:r EUR 100 netto Umsatz plus Vorsteuerabzug. Als Kleinunternehmer:in hättest du EUR 120 Umsatz ohne Vorsteuerabzug. Was besser ist, hängt von deinen Ausgaben ab.
2. Du hast niedrige Betriebsausgaben
Wenn du wenig einkaufst -- zum Beispiel als Berater:in, Coach oder Freelancer:in, wo deine Hauptressource deine Zeit ist -- ist der fehlende Vorsteuerabzug kein großes Problem.
3. Du willst minimalen Verwaltungsaufwand
Keine UVA, keine UID -- das spart Zeit. Wenn du nebenberuflich gründest und den Aufwand gering halten willst, kann das den Ausschlag geben.
Wann du auf die Kleinunternehmerregelung verzichten solltest
1. Deine Kunden sind Unternehmen (B2B)
B2B-Kunden ziehen die Vorsteuer ab. Für sie ist es egal, ob auf deiner Rechnung USt steht oder nicht -- sie zahlen effektiv den Nettobetrag. Aber du verlierst den Vorsteuerabzug. Das ist ein reiner Nachteil für dich.
2. Du hast hohe Anfangsinvestitionen
Wenn du im Gründungsjahr viel investierst (Maschinen, Ausstattung, Fahrzeug, Software), willst du die Vorsteuer zurückholen. Bei einem Invest von EUR 50.000 sind das EUR 10.000 -- die du als Kleinunternehmer:in einfach verlierst.
3. Du planst schnelles Wachstum
Wenn du ohnehin innerhalb weniger Monate die EUR 35.000-Grenze überschreitest, startest du besser direkt mit Regelbesteuerung. Ein Wechsel mitten im Jahr ist möglich, aber unübersichtlich.
Wie du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest
Der Verzicht ist einfach: Du erklärst gegenüber dem Finanzamt, dass du zur Regelbesteuerung optierst. Das geht:
- Bei der Gründung: Im Fragebogen des Finanzamts (Verf 24) kreuzst du an, dass du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest
- Später: Mit einem formlosen Schreiben an dein zuständiges Finanzamt
Wichtig: Der Verzicht bindet dich für fünf Jahre. Du kannst nicht jedes Jahr wechseln. Überleg also gut.
Was passiert, wenn du die Grenze überschreitest?
Wenn du die EUR 35.000 netto im Kalenderjahr überschreitest, musst du ab dem Zeitpunkt der Überschreitung Umsatzsteuer verrechnen. Es gibt eine Toleranzgrenze von 15% -- das heißt, bei einmaligem Überschreiten bis EUR 40.250 passiert nichts, solange das nicht in zwei aufeinanderfolgenden Jahren vorkommt.
Überschreitest du die Grenze deutlich oder wiederholt, wirst du rückwirkend regelbesteuert. Das kann teuer werden, weil du dann nachträglich USt auf alle Rechnungen aufschlagen und abführen müsstest -- aber deine Kunden haben bereits den Nettobetrag bezahlt.
Tipp: Beobachte deinen Umsatz laufend. Wenn du im Oktober merkst, dass du bei EUR 30.000 stehst und starkes Q4 erwartest, sprich mit deinem Steuerberater.
Die Entscheidungsmatrix
| Kriterium | Kleinunternehmerregelung | Regelbesteuerung |
|---|---|---|
| B2C-Kunden | Vorteil (günstigerer Preis) | Nachteil |
| B2B-Kunden | Nachteil (kein VSt-Abzug) | Vorteil |
| Hohe Investitionen | Nachteil | Vorteil |
| Wenig Ausgaben | Neutral | Neutral |
| Verwaltungsaufwand | Vorteil (weniger) | Nachteil (UVA) |
| Schnelles Wachstum | Nachteil (Grenze) | Vorteil |
| Nebenberuflich | Vorteil | Neutral |
Häufige Fehler bei der Kleinunternehmerregelung
1. USt auf Rechnungen ausweisen
Wenn du Kleinunternehmer:in bist und trotzdem USt auf deiner Rechnung ausweist, schuldest du diese dem Finanzamt -- ohne Vorsteuerabzug. Das ist doppelt schlecht.
2. Hinweis auf Rechnung vergessen
Du musst auf deinen Rechnungen den Hinweis aufnehmen: "Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG". Ohne diesen Hinweis riskierst du Ärger bei einer Prüfung.
3. Grenze falsch berechnen
Die EUR 35.000 beziehen sich auf den Nettoumsatz -- also den Umsatz ohne USt. Da du als Kleinunternehmer:in keine USt verrechnest, ist dein Bruttoumsatz gleich deinem Nettoumsatz. Aber nicht alle Umsätze zählen: Bestimmte steuerbefreite Umsätze (z.B. Versicherungsvermittlung) werden nicht eingerechnet.
So gehst du jetzt weiter
Rechne für dein konkretes Geschäftsmodell durch, ob die Kleinunternehmerregelung oder die Regelbesteuerung günstiger ist. Nimm deine erwarteten Einnahmen und Ausgaben, berechne den Vorsteuer-Vorteil und vergleiche. Im Zweifel: Frag deinen Steuerberater -- die Beratung zu diesem Thema kostet eine Stunde und kann dir über fünf Jahre Tausende Euro sparen.
Mehr zur Umsatzsteuer in der Praxis findest du in Umsatzsteuer richtig abführen: UVA, Fristen und häufige Fehler. Und wenn du einen Steuerberater suchst: So findest du den richtigen Steuerberater für dein Startup.
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Über den Autor: Felix Lenhard ist Program Director und Startup Coach bei Startup Burgenland. Zuvor Managing Director beim 360 Innovation Lab, Innovation Manager bei RHI Magnesita und Serial Entrepreneur mit internationalen Exits. Über 15 Jahre Erfahrung in Innovation und Unternehmensaufbau.