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Welche Steuern dich als Gründer:in in Österreich erwarten

Felix Lenhard 10 min Lesezeit
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Das Finanzamt wartet nicht, bis du dich bereit fühlst

Du hast dein Gewerbe angemeldet, dein Geschäftsmodell steht, die ersten Kunden kommen. Und dann kommt das Finanzamt. Nicht böse, nicht unfair -- aber unerbittlich pünktlich. Die Frage ist nicht ob du Steuern zahlst, sondern welche, wann und wie viel.

Bei Startup Burgenland erleben wir immer wieder, dass Gründer:innen von der Vielfalt der Steuerarten überrascht werden. Einkommensteuer kennt jeder. Aber Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Kommunalsteuer, Lohnnebenkosten? Das wird schnell unübersichtlich.

Dieser Post gibt dir den Überblick. Keine Steuerberatung, aber ein solides Fundament, damit du weißt, was auf dich zukommt -- und die richtigen Fragen stellen kannst. Wichtiger Hinweis: Steuersätze und Regelungen können sich ändern. Für aktuelle Zahlen konsultiere bitte deinen Steuerberater oder das BMF.

Die Einkommensteuer: Deine persönliche Steuer als Einzelunternehmer:in

Wenn du ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft (OG, KG) betreibst, versteuerst du deinen Gewinn über die Einkommensteuer. Sie ist progressiv -- das heißt, je mehr du verdienst, desto höher der Steuersatz.

Die Tarifstufen (Stand 2025/2026)

Einkommen (jährlich)Steuersatz
Bis EUR 12.8160% (steuerfrei)
EUR 12.816 -- 20.81820%
EUR 20.818 -- 34.51330%
EUR 34.513 -- 66.61240%
EUR 66.612 -- 99.26648%
EUR 99.266 -- 1.000.00050%
Über EUR 1.000.00055%

Wichtig: Das sind Grenzsteuersätze. Du zahlst nicht 48% auf alles, sondern nur auf den Teil deines Einkommens, der in die jeweilige Stufe fällt. Dein effektiver Steuersatz ist immer niedriger als dein Grenzsteuersatz.

Was heißt das in der Praxis?

Bei einem Gewinn von EUR 40.000 zahlst du ca. EUR 7.000 bis EUR 8.000 Einkommensteuer -- also einen effektiven Steuersatz von rund 18-20%. Das ist weniger, als die meisten erwarten.

Aber Achtung: Auf den Gewinn kommt noch die SVS oben drauf. Dein Gewinn ist also nicht nur die Basis für die Einkommensteuer, sondern auch für rund 26% Sozialversicherungsbeiträge. In Summe gehen bei einem Gewinn von EUR 40.000 schnell EUR 17.000 bis EUR 18.000 an den Staat. Das solltest du von Anfang an einplanen.

Die Umsatzsteuer: Durchlaufposten mit Tücken

Die Umsatzsteuer (USt) ist im Grunde keine Steuer, die dich als Unternehmer:in belastet -- sie ist ein Durchlaufposten. Du hebst sie von deinen Kunden ein und leitest sie ans Finanzamt weiter. Im Gegenzug darfst du die Umsatzsteuer, die du selbst bezahlt hast (Vorsteuer), abziehen.

Die Steuersätze

SatzAnwendung
20% (Normalsatz)Die meisten Waren und Dienstleistungen
13% (ermäßigt)Beherbergung, Kultur, bestimmte Lebensmittel
10% (ermäßigt)Lebensmittel, Bücher, Personenbeförderung, Miete
0% (echt befreit)Ausfuhrlieferungen, innergemeinschaftliche Lieferungen

Wann wird die USt fällig?

Du musst regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) abgeben:

  • Monatlich: Wenn dein Vorjahresumsatz über EUR 100.000 liegt
  • Vierteljährlich: Wenn dein Vorjahresumsatz unter EUR 100.000 liegt
  • Jährlich: Wenn du unter der Kleinunternehmergrenze bleibst (und die Regelung nutzt)

Die Fristen sind jeweils der 15. des zweitfolgenden Monats. Also für Januar bis am 15. März. Das klingt großzügig, aber die Monate vergehen schneller als du denkst.

Mehr zur Kleinunternehmerregelung findest du in Kleinunternehmerregelung: Wann sie sich lohnt und wann nicht.

Die Körperschaftsteuer: Wenn du eine GmbH oder FlexCo hast

Betreibst du eine Kapitalgesellschaft (GmbH, FlexCo, AG), zahlst du keine Einkommensteuer auf den Unternehmensgewinn. Stattdessen zahlt die Gesellschaft Körperschaftsteuer (KöSt).

Der Steuersatz

Die KöSt beträgt seit 2024 23% auf den Gewinn der Gesellschaft. Das ist ein Flatsatz -- egal ob du EUR 10.000 oder EUR 10.000.000 Gewinn machst.

Mindest-KöSt

Auch wenn deine GmbH keinen Gewinn macht, zahlst du eine Mindestkörperschaftsteuer:

RechtsformMindest-KöSt pro Jahr
GmbH (mit Gründungsprivilegierung)EUR 500
GmbH (ohne Gründungsprivilegierung)EUR 1.750
FlexCoEUR 500
AGEUR 3.500

Die Mindest-KöSt wird auf die tatsächliche KöSt-Schuld angerechnet. Sie ist also keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorauszahlung.

Die doppelte Besteuerung

Hier liegt der Haken bei Kapitalgesellschaften: Wenn du dir den Gewinn als Geschäftsführer:in auszahlen willst, wird er nochmal besteuert:

  1. KöSt auf den Gewinn der GmbH: 23%
  2. KESt auf die Gewinnausschüttung an dich: 27,5%

In Summe bleiben von EUR 100 Gewinn nach beiden Steuern ca. EUR 55,83 übrig. Das ergibt eine Gesamtsteuerbelastung von rund 44%.

Vergleich: Als Einzelunternehmer:in zahlst du auf EUR 100.000 Gewinn ca. 43% Einkommensteuer (Grenzsteuersatz 48%, effektiv etwas weniger). Die GmbH ist also ab höheren Gewinnen steuerlich nicht automatisch besser -- sie hat andere Vorteile (Haftungsbegrenzung, Thesaurierung).

Tipp: Wenn du den Gewinn in der GmbH lässt (thesaurierst), zahlst du nur die 23% KöSt. Das lohnt sich, wenn du reinvestieren willst. Mehr dazu in Rechtsformvergleich: GmbH vs. EU vs. FlexCo vs. OG.

Die Kommunalsteuer: Wenn du Mitarbeiter:innen hast

Sobald du Mitarbeiter:innen anstellst, wird die Kommunalsteuer relevant. Sie beträgt 3% der Bruttolohnsumme und geht an deine Gemeinde.

Zusätzlich fällt der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) von ca. 3,7% und der Zuschlag zum DB (DZ) an (variiert je nach Bundesland, im Burgenland ca. 0,36%).

Lohnnebenkosten im Überblick

PositionSatz
Sozialversicherung (DG-Anteil)ca. 21,03%
Kommunalsteuer3%
DB (Familienlastenausgleichsfonds)3,7%
DZ (Zuschlag zum DB)0,36% (Burgenland)
MVK (Mitarbeitervorsorgekasse)1,53%
Sonstige (U-Bahn-Steuer Wien, etc.)variiert
Gesamt Lohnnebenkostenca. 29-31%

Das bedeutet: Eine Mitarbeiterin, die EUR 3.000 brutto verdient, kostet dich ca. EUR 3.900 pro Monat. Die Lohnnebenkosten kommen also noch erheblich obendrauf. Mehr zu den tatsächlichen Kosten findest du in Notarkosten, Gerichtsgebühren und versteckte Kosten bei der Gründung.

Weitere Steuern und Abgaben, die dich betreffen können

Kammerumlage (WKO)

Als Gewerbetreibende:r bist du automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer. Die Kammerumlage bemisst sich nach deinem Umsatz und Gewinn und beträgt je nach Fachgruppe zwischen 0,1% und 0,3% des Umsatzes.

Werbeabgabe

Wenn du in Österreich Werbung schaltest (Print, Online, Plakat), fällt eine Werbeabgabe von 5% auf die Werbeentgelte an. Bei digitaler Werbung über ausländische Plattformen (Google Ads, Meta Ads) ist die Situation komplexer -- hier greift teilweise die Digitalsteuer.

Grunderwerbsteuer

Falls du eine Immobilie für dein Startup kaufst: 3,5% Grunderwerbsteuer plus 1,1% Eintragungsgebühr im Grundbuch.

Kapitalertragsteuer (KESt)

Dividenden und Gewinnausschüttungen aus deiner GmbH werden mit 27,5% KESt besteuert. Zinserträge auf Geschäftskonten ebenfalls.

Steuerliche Vorteile für Gründer:innen in Österreich

Österreich bietet einige steuerliche Erleichterungen für Gründer:innen:

NeuFöG (Neugründungsförderungsgesetz)

  • Befreiung von bestimmten Gebühren bei der Gründung
  • Lohnnebenkosten-Befreiung für die ersten zwölf Monate (DB, DZ, KommSt, MVK)
  • Voraussetzung: Antrag beim WKO Gründerservice vor der Gewerbeanmeldung

Investitionsfreibetrag (IFB)

Seit 2023 kannst du 10% (für ökologische Investitionen 15%) deiner Anschaffungskosten für neue Wirtschaftsgüter als zusätzliche Betriebsausgabe geltend machen. Das reduziert deinen steuerpflichtigen Gewinn.

Gewinnfreibetrag

Als Einzelunternehmer:in oder Personengesellschafter:in steht dir ein Gewinnfreibetrag zu:

GewinnFreibetrag
Bis EUR 33.00015% (automatisch, ohne Investition)
EUR 33.000 -- 175.00013% (investitionsabhängig)
EUR 175.000 -- 350.0007% (investitionsabhängig)
EUR 350.000 -- 580.0004,5% (investitionsabhängig)

Forschungsprämie

Wenn dein Startup Forschung und Entwicklung betreibt, kannst du eine Forschungsprämie von 14% der F&E-Aufwendungen beantragen. Diese wird direkt auf deine Steuerschuld angerechnet oder ausbezahlt -- auch wenn du noch keinen Gewinn machst.

Wie viel solltest du für Steuern zurücklegen?

Unsere Faustregel bei Startup Burgenland:

  • Einzelunternehmen: Leg 30% deines Gewinns für Einkommensteuer und SVS zur Seite
  • GmbH (Gewinn bleibt in der Firma): 25% für KöSt
  • GmbH (Gewinn wird ausgeschüttet): 45% für KöSt + KESt

Das klingt viel, aber es ist besser, am Jahresende positiv überrascht zu sein als eine Nachzahlung nicht stemmen zu können. Richte dir am besten ein separates Steuerkonto ein, auf das du monatlich den Steuerbetrag überweist.

Von der Theorie in die Praxis

Mach dir einen Überblick, welche Steuern für deine Rechtsform und dein Geschäftsmodell relevant sind. Wenn du ein Einzelunternehmen planst, lies weiter bei Kleinunternehmerregelung: Wann sie sich lohnt und wann nicht. Wenn du schon eine GmbH hast, schau dir Steuertipps für dein erstes Gründungsjahr an.

Und das Wichtigste: Hol dir früh einen guten Steuerberater. Die Investition lohnt sich immer -- wie du den richtigen findest, erfährst du in So findest du den richtigen Steuerberater für dein Startup.


Startup Burgenland macht Gründung leistbar: EUR 10.000 Gründungszuschuss (nicht rückzahlbar, keine Eigenkapitalabgabe), 1:1 Coaching und ein Netzwerk aus Steuerberatern, Notaren und Rechtsanwälten. Flexibler Einstieg jederzeit. Schreib uns ein formloses E-Mail.

Über den Autor: Felix Lenhard ist Program Director und Startup Coach bei Startup Burgenland. Zuvor Managing Director beim 360 Innovation Lab, Innovation Manager bei RHI Magnesita und Serial Entrepreneur mit internationalen Exits. Über 15 Jahre Erfahrung in Innovation und Unternehmensaufbau.

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