Im ersten Jahr legst du die steuerliche Weichenstellung für die nächsten zehn
Dein erstes Gründungsjahr ist steuerlich ein besonderes Jahr. Du triffst Entscheidungen, die dich jahrelang begleiten: Rechtsform, Gewinnermittlungsart, Kleinunternehmerregelung, Umsatzsteueroption. Und du machst typischerweise noch wenig Umsatz, aber viele Ausgaben. Genau das ist die Chance.
Bei Startup Burgenland sehen wir regelmäßig, dass Gründer:innen im ersten Jahr Steuersparpotenzial verschenken -- einfach weil sie die Möglichkeiten nicht kennen. Dieser Post sammelt die wichtigsten Steuertipps, die du von Tag eins nutzen kannst. Wichtiger Hinweis: Steuerrecht ändert sich. Die folgenden Tipps basieren auf dem Stand 2025/2026. Für deine konkrete Situation konsultiere bitte deinen Steuerberater.
NeuFöG: Gebühren sparen ab dem ersten Tag
Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) ist das erste, worüber du Bescheid wissen musst. Es befreit dich von diversen Gebühren und Abgaben bei der Gründung:
Was das NeuFöG bringt
| Ersparnis | Details |
|---|---|
| Stempelgebühren | Befreiung von Stempel- und Rechtsgebühren |
| Gerichtsgebühren | Firmenbuch-Eintragung gebührenfrei |
| Verwaltungsabgaben | Gewerbeanmeldung gebührenfrei |
| Lohnnebenkosten | 12 Monate Befreiung von DB, DZ, KommSt, MVK für Mitarbeiter:innen |
| Grunderwerbsteuer | Befreiung bis zu einem gewissen Ausmaß |
Voraussetzungen
- Neugründung eines Betriebs (nicht Übernahme)
- Betriebsinhaber:in hatte in den letzten fünf Jahren keinen vergleichbaren Betrieb
- Antrag vor der Gewerbeanmeldung beim WKO Gründerservice stellen (das ist entscheidend!)
Der häufigste Fehler: Gründer:innen melden zuerst das Gewerbe an und holen sich dann das NeuFöG-Formular. Zu spät -- die Befreiung gilt nur, wenn du das Formular vorher hast. Mehr dazu in Der Weg zum Gründerservice der WKO.
Investitionsfreibetrag (IFB): 10-15% on top
Seit 2023 gibt es den Investitionsfreibetrag wieder. Er erlaubt dir, zusätzlich zur regulären Abschreibung (AfA) einen Freibetrag als Betriebsausgabe geltend zu machen:
- 10% der Anschaffungskosten für Investitionen in neue Wirtschaftsgüter
- 15% für ökologische Investitionen (z.B. E-Fahrzeuge, Photovoltaik)
Wie funktioniert das?
Du kaufst einen Laptop für EUR 2.000 netto. Du schreibst ihn über drei Jahre ab (AfA) und kannst zusätzlich EUR 200 (10%) als IFB geltend machen. Der IFB reduziert deinen Gewinn sofort -- auch wenn die AfA über mehrere Jahre läuft.
Was zählt für den IFB?
| Geeignet | Nicht geeignet |
|---|---|
| Computer, Hardware | Gebrauchte Wirtschaftsgüter |
| Maschinen, Geräte | PKW (außer E-Fahrzeuge) |
| Büroausstattung | Gebäude |
| Software (wenn aktivierungspflichtig) | Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG unter EUR 1.000) |
| E-Fahrzeuge (15%) | Wirtschaftsgüter für Privatanteil |
Maximaler IFB: EUR 100.000 pro Jahr (bei 10%) bzw. EUR 150.000 (bei 15% für Öko-Investitionen).
Gewinnfreibetrag: Automatisch Steuern sparen
Als Einzelunternehmer:in oder Gesellschafter:in einer Personengesellschaft steht dir der Gewinnfreibetrag zu -- und den Grundfreibetrag bekommst du automatisch:
| Gewinn | Freibetrag | Art |
|---|---|---|
| Bis EUR 33.000 | 15% | Grundfreibetrag (automatisch) |
| EUR 33.000 -- 175.000 | 13% | Investitionsbedingter Freibetrag |
| EUR 175.000 -- 350.000 | 7% | Investitionsbedingter Freibetrag |
| EUR 350.000 -- 580.000 | 4,5% | Investitionsbedingter Freibetrag |
Der Grundfreibetrag
Bei einem Gewinn von EUR 33.000 sparst du automatisch EUR 4.950 an steuerpflichtigem Gewinn. Bei einem Grenzsteuersatz von 30% sind das EUR 1.485 weniger Steuern. Ohne dass du irgendetwas tun musst.
Der investitionsbedingte Freibetrag
Für den Teil über EUR 33.000 musst du nachweisen, dass du investiert hast -- in neue Wirtschaftsgüter oder bestimmte Wertpapiere. Im Gründungsjahr hast du typischerweise genug Investitionen, um den Freibetrag auszuschöpfen.
Verlustvorträge: Wenn du im ersten Jahr Verlust machst
Die meisten Startups machen im ersten Jahr Verlust. Das ist normal und sogar steuerlich vorteilhaft -- denn Verluste kannst du vortragen und mit späteren Gewinnen verrechnen.
Wie funktioniert der Verlustvortrag?
Du machst 2026 einen Verlust von EUR 20.000. Im Jahr 2027 machst du EUR 30.000 Gewinn. Ohne Verlustvortrag zahlst du auf EUR 30.000 Steuern. Mit Verlustvortrag verrechnest du den Verlust von EUR 20.000 und zahlst nur auf EUR 10.000 Steuern.
Voraussetzungen
- Du musst den Verlust ordnungsgemäß in deiner Steuererklärung geltend machen
- Der Verlustvortrag gilt unbefristet (keine zeitliche Begrenzung)
- Er kann mit bis zu 75% des Gesamtbetrags der Einkünfte verrechnet werden (25% musst du immer versteuern)
- Bei der E/A-Rechnung: Verluste aus dem Anfangsjahr sind vortragsfähig, aber dokumentiere sie sauber
Tipp: Dokumentiere Verluste penibel. Dein Steuerberater braucht eine lückenlose Aufstellung, um den Verlustvortrag in späteren Jahren geltend zu machen.
Abschreibungen (AfA): Richtig nutzen
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) verteilt die Kosten von Investitionen über deren Nutzungsdauer. Im Gründungsjahr ist das besonders relevant, weil du typischerweise viele Anschaffungen machst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Wirtschaftsgüter bis EUR 1.000 netto kannst du im Jahr der Anschaffung sofort abschreiben -- die vollen Kosten als Betriebsausgabe. Das ist der einfachste Weg, deinen Gewinn zu senken.
Beispiele: Laptop (wenn unter EUR 1.000), Monitor, Drucker, Bürostuhl, Software-Lizenz.
Degressive Abschreibung
Seit 2020 gibt es wieder die Möglichkeit der degressiven Abschreibung: Du schreibst in den ersten Jahren mehr ab als in den späteren. Der Satz beträgt bis zu 30% des Restbuchwerts.
Beispiel: Ein Gerät für EUR 5.000:
- Jahr 1: EUR 1.500 (30%)
- Jahr 2: EUR 1.050 (30% von EUR 3.500)
- Jahr 3: EUR 735 (30% von EUR 2.450)
Die degressive Abschreibung bringt dir in den ersten Jahren höhere Abzüge -- genau dann, wenn dein Startup das Geld am meisten braucht.
Timing: Wann du Ausgaben und Einnahmen planst
Bei der E/A-Rechnung gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Das gibt dir Spielraum:
Ausgaben vorziehen
- Kauf Büroausstattung im Dezember statt Jänner
- Zahle Jahreslizenzen im Dezember für das ganze nächste Jahr
- Überweise Steuerberater-Rechnungen noch im alten Jahr
Einnahmen verschieben (wenn sinnvoll)
- Stelle Rechnungen im Dezember mit Zahlungsziel im Jänner
- Vereinbare Anzahlungen statt Vollzahlungen
Achtung: Das Finanzamt kennt diese Gestaltungsmöglichkeiten. Übertreibe es nicht -- extreme Verschiebungen können als Gestaltungsmissbrauch gewertet werden. Und die Regelmäßigkeitsregel (15-Tage-Regel rund um den Jahreswechsel) begrenzt den Spielraum bei regelmäßigen Zahlungen.
Gründungsprivilegierung für GmbH nutzen
Wenn du eine GmbH gründest, nutze die Gründungsprivilegierung:
- Stammkapitaleinlage nur EUR 2.500 statt EUR 5.000
- Mindestkörperschaftsteuer nur EUR 500 statt EUR 1.750
- Gilt für 10 Jahre
Das spart dir in den ersten 10 Jahren EUR 12.500 an Mindest-KöSt (im Vergleich zu EUR 17.500 ohne Privilegierung). Mehr dazu in GmbH gründen in Österreich: Der komplette Leitfaden.
Forschungsprämie: 14% zurück für F&E
Wenn dein Startup Forschung und Entwicklung betreibt (und das tun viele Tech-Startups), kannst du die Forschungsprämie beantragen: 14% der F&E-Aufwendungen werden dir gutgeschrieben -- als Steuergutschrift oder direkt ausbezahlt.
Das umfasst:
- Personalkosten für F&E-Mitarbeiter:innen
- Materialkosten für F&E
- Auftragsforschung (an Universitäten, Forschungseinrichtungen)
Die Forschungsprämie ist besonders wertvoll, weil sie auch dann ausbezahlt wird, wenn du noch keinen Gewinn machst. Du brauchst eine Bestätigung der FFG (Forschungsförderungsgesellschaft) über deine F&E-Tätigkeit.
Zusammenfassung und Handlungsempfehlung
Mach eine Checkliste für dein Gründungsjahr:
- NeuFöG-Formular holen (vor der Gewerbeanmeldung!)
- Rechtsform und Gewinnermittlungsart festlegen
- Kleinunternehmerregelung prüfen
- Investitionen planen (IFB und GWG nutzen)
- Verluste dokumentieren
- Steuerberater finden
Und lies die Grundlagen: Welche Steuern dich als Gründer:in in Österreich erwarten und So findest du den richtigen Steuerberater für dein Startup.
Startup Burgenland macht Gründung leistbar: EUR 10.000 Gründungszuschuss (nicht rückzahlbar, keine Eigenkapitalabgabe), 1:1 Coaching und ein Netzwerk aus Steuerberatern, Notaren und Rechtsanwälten. Flexibler Einstieg jederzeit. Schreib uns ein formloses E-Mail.
Über den Autor: Felix Lenhard ist Program Director und Startup Coach bei Startup Burgenland. Zuvor Managing Director beim 360 Innovation Lab, Innovation Manager bei RHI Magnesita und Serial Entrepreneur mit internationalen Exits. Über 15 Jahre Erfahrung in Innovation und Unternehmensaufbau.