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Der Weg zum Gründerservice der WKO: Kostenlose Erstberatung nutzen

Felix Lenhard 8 min Lesezeit
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Warum du das Gründerservice der WKO unbedingt nutzen solltest

Es gibt eine Anlaufstelle in Österreich, die jeder Gründer kennen sollte -- aber die erstaunlich viele übersehen: das Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Es ist kostenlos, es ist in jedem Bundesland verfügbar, und es bietet mehr, als die meisten denken.

In unserer Arbeit bei Startup Burgenland empfehlen wir fast jedem Gründer, vor der formalen Gründung einmal beim Gründerservice vorbeizuschauen. Nicht weil wir müssen, sondern weil es sich auszahlt. Konkret: Es spart dir Geld, beantwortet Fragen und gibt dir Zugang zu Vorteilen, die du sonst verpasst.

Dieser Post zeigt dir, was das Gründerservice bietet, wie du dich optimal auf den Termin vorbereitest und warum das NeuFöG allein den Besuch wert ist.

Was bietet das WKO Gründerservice?

Kostenlose Erstberatung

Das Herzstück des Gründerservice ist die persönliche Erstberatung. Du bekommst einen Termin mit einem Gründungsberater, der deine Situation individuell bespricht. Die Beratung ist kostenlos und dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten.

Was wird typischerweise besprochen:

  • Rechtsformwahl: Welche Rechtsform passt zu deiner Situation?
  • Gewerberecht: Welches Gewerbe brauchst du? Freies oder reglementiertes?
  • Sozialversicherung: Was kommt auf dich zu (SVS, Beiträge, Gründerprivileg)?
  • Steuerliche Grundlagen: Kleinunternehmerregelung, Vorsteuerabzug, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  • Förderungen: Welche Förderungen kommen für dich in Frage?
  • Nächste Schritte: Konkreter Fahrplan für deine Gründung

Die Berater sind keine Theoretiker. Sie kennen die häufigsten Stolperfallen, die aktuellen Gebühren und die regionalen Besonderheiten. Im Burgenland sitzt das Gründerservice in der WKO Burgenland in Eisenstadt -- aber auch in den Bezirksstellen gibt es Anlaufpunkte.

Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG)

Das NeuFöG ist einer der größten konkreten Vorteile, die du als Gründer in Österreich hast. Es befreit dich bei der Neugründung von einer Reihe von Gebühren und Abgaben:

  • Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben bei Behördengängen
  • Gerichtsgebühren bei der Firmenbuch-Eintragung (Teile davon)
  • Grunderwerbsteuer bei Betriebsübertragungen
  • Lohnnebenkosten-Befreiung für die ersten zwölf Monate (Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, WKO-Kammerumlage)
  • SVS: Reduzierte Mindestbeitragsgrundlage in den Gründungsjahren

Die Ersparnis kann -- je nach Gründungsart -- mehrere hundert bis einige tausend Euro betragen. Bei einer GmbH-Gründung sparst du dir durch das NeuFöG typischerweise EUR 200-500 an Gebühren.

Wie bekommst du das NeuFöG?

Das Verfahren ist einfach:

  1. Du vereinbarst einen Termin beim WKO Gründerservice
  2. Im Beratungsgespräch wird geprüft, ob du die Voraussetzungen erfüllst
  3. Du erhältst das NeuFöG-Formular (Erklärung der Neugründung), das vom Gründerservice gestempelt wird
  4. Dieses Formular legst du bei jeder Behörde vor, bei der du Gebührenbefreiung beanspruchen willst

Wichtig: Du musst das NeuFöG VOR der Gewerbeanmeldung und VOR der Firmenbuch-Eintragung abholen. Nachträglich funktioniert es nicht. Das ist einer der häufigsten Fehler, die wir bei Startup Burgenland sehen: Gründer, die erst das Gewerbe anmelden und dann zum Gründerservice gehen. Dann ist es zu spät.

Wer hat Anspruch auf das NeuFöG?

Die Voraussetzungen sind:

  • Du gründest ein neues Unternehmen (erstmalige Eröffnung eines gewerblichen Betriebs)
  • ODER du gründest einen neuen Betrieb (eine neue betriebliche Struktur, die bisher nicht bestanden hat)
  • Du warst in den letzten fünf Jahren nicht in vergleichbarer Weise selbständig
  • Die Betriebsführung ändert sich wesentlich (bei Übernahmen)

Auch Betriebsübernahmen (z.B. Nachfolge) können unter bestimmten Bedingungen unter das NeuFöG fallen. Wenn du ein bestehendes Unternehmen übernimmst, frag beim Gründerservice nach.

Was bietet das Gründerservice noch?

Informationsveranstaltungen und Workshops

Die WKO organisiert regelmäßig kostenlose Informationsveranstaltungen für Gründer:

  • Gründer-Workshops: Basiswissen zu Recht, Steuern, Sozialversicherung
  • Branchenspezifische Infoveranstaltungen: z.B. "Gründen im Gastgewerbe" oder "IT-Unternehmen gründen"
  • Webinare und Online-Formate: Flexibel von überall aus teilnehmbar

In der WKO Burgenland gibt es regelmäßig Veranstaltungen in Eisenstadt. Die aktuellen Termine findest du auf wko.at/gründerservice.

Online-Ressourcen

Das Gründerservice stellt online umfangreiche Informationen bereit:

  • Businessplan-Tool: Kostenlose Software zur Erstellung eines Businessplans
  • Mindestumsatz-Rechner: Wie viel musst du mindestens verdienen?
  • Brancheninformationen: Spezifische Infos zu über 200 Branchen
  • Musterverträge: Vorlagen für verschiedene Vertragstypen
  • Checklisten: Von der Gewerbeanmeldung bis zur Finanzplanung

Kontakte und Netzwerk

Durch das Gründerservice bekommst du Zugang zu:

  • Steuerberatern und Notaren mit Gründungserfahrung
  • Förderberatung (AWS, FFG, Landesförderungen)
  • Branchenkontakten über die WKO-Fachgruppen
  • Mentoren in manchen Bundesländern

Wie bereitest du dich optimal auf das Erstgespräch vor?

Vor dem Termin

Das Beratungsgespräch ist wertvoller, wenn du vorbereitet kommst. Du musst keinen fertigen Businessplan haben -- aber folgende Punkte solltest du dir überlegen:

  1. Was willst du machen? Beschreibe deine geplante Tätigkeit in zwei bis drei Sätzen.
  2. Für wen? Wer sind deine Kunden (Privatpersonen, Unternehmen, Behörden)?
  3. Alleine oder im Team? Gründest du alleine oder mit Co-Foundern?
  4. Neben- oder hauptberuflich? Hast du noch einen Angestelltenjob?
  5. Zeitplan: Wann willst du starten?
  6. Budget: Wie viel Kapital steht dir zur Verfügung?

Fragen, die du stellen solltest

Bereite konkrete Fragen vor. Hier eine Liste, die bei Startup Burgenland jeder Gründer in der Frühphase bekommt:

  • Welches Gewerbe brauche ich genau für meine geplante Tätigkeit?
  • Brauche ich einen Befähigungsnachweis?
  • Welche Rechtsform empfehlen Sie in meiner Situation?
  • Wie hoch sind die SVS-Mindestbeiträge im ersten Jahr?
  • Kommt die Kleinunternehmerregelung für mich in Frage?
  • Welche Förderungen gibt es für meine Gründung?
  • Was sind die nächsten konkreten Schritte?

Dokumente mitnehmen

Je nachdem, was du vorhast, können folgende Dokumente nützlich sein:

  • Personalausweis
  • Qualifikationsnachweise (wenn du ein reglementiertes Gewerbe anmelden willst)
  • Grobe Skizze deiner Geschäftsidee (kein Businessplan nötig, ein paar Stichpunkte reichen)
  • Information zum aktuellen Beschäftigungsverhältnis (für die Frage Neben- vs. Hauptberuf)

NeuFöG: Die häufigsten Fragen

Kann ich das NeuFöG auch für eine GmbH nutzen?

Ja. Die NeuFöG-Befreiung gilt auch für Kapitalgesellschaften. Bei der GmbH-Gründung sparst du insbesondere bei Gerichtsgebühren und Verwaltungsabgaben. Die Notarkosten selbst sind davon nicht betroffen -- die sind privatrechtliche Gebühren.

Was ist, wenn ich schon einmal selbständig war?

Das NeuFöG setzt voraus, dass du in den letzten fünf Jahren keinen vergleichbaren Betrieb geführt hast. "Vergleichbar" ist das Stichwort: Wenn du vor sechs Jahren ein Einzelunternehmen als Grafikdesigner hattest und jetzt ein SaaS-Startup gründest, kann das trotzdem als Neugründung gelten. Klär das im Beratungsgespräch.

Gilt das NeuFöG auch bei Betriebsübernahmen?

Ja, unter bestimmten Bedingungen. Seit der Novelle des NeuFöG fallen auch Betriebsübernahmen (z.B. Nachfolge) unter die Förderung, wenn sich die Betriebsführung wesentlich ändert. Das ist besonders für das ReStartUp-Programm relevant, das wir bei Startup Burgenland anbieten.

Wie lange gilt die NeuFöG-Befreiung?

Die einmaligen Gebührenbefreiungen gelten zum Zeitpunkt der Gründung. Die Lohnnebenkosten-Befreiung gilt für die ersten zwölf Monate, in denen du Mitarbeiter beschäftigst. Das heißt: Wenn du im ersten Jahr keine Mitarbeiter anstellst, kannst du die Lohnnebenkosten-Befreiung auch später noch nutzen -- sie beginnt mit dem ersten Dienstverhältnis.

Was das Gründerservice nicht ist

Ein paar wichtige Abgrenzungen:

  • Das Gründerservice ist keine Rechtsberatung. Für juristische Fragen brauchst du einen Anwalt.
  • Das Gründerservice ist kein Accelerator. Es hilft dir bei den formalen Grundlagen, nicht beim Geschäftsmodell.
  • Das Gründerservice ist nicht politisch. Es ist eine Servicestelle der Wirtschaftskammer, keine Förderagentur.

Für die Arbeit an deinem Geschäftsmodell, die Validierung deiner Idee und die strategische Entwicklung brauchst du andere Partner -- wie zum Beispiel ein Accelerator- oder Coaching-Programm.

Wie Gründerservice und Startup Burgenland zusammenspielen

Wir arbeiten bei Startup Burgenland eng mit dem WKO Gründerservice zusammen. Unsere Empfehlung für den idealen Gründungsweg:

  1. Idee validieren -- mit unserem 1:1 Coaching
  2. WKO Gründerservice aufsuchen -- für die formalen Grundlagen und das NeuFöG
  3. Gewerbe anmelden -- mit NeuFöG-Befreiung
  4. Rechtsform gründen (falls GmbH/FlexCo nötig) -- mit Notar und Steuerberater
  5. Weiter im Coaching -- für Wachstum, Förderungen und Skalierung

Das Gründerservice liefert das formale Fundament. Wir liefern die inhaltliche Begleitung. Beides zusammen ergibt einen soliden Start.

Die Gründerservice-Standorte in Österreich

Das WKO Gründerservice ist in jedem Bundesland verfügbar:

  • Burgenland: WKO Burgenland, Eisenstadt (Robert-Graf-Platz 1)
  • Wien: WKO Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1
  • Niederösterreich: WKO NÖ, Wirtschaftskammer-Platz 1, St. Pölten
  • Steiermark: WKO Steiermark, Körblergasse 111-113, Graz
  • Oberösterreich: WKO OÖ, Hessenplatz 3, Linz
  • Salzburg: WKO Salzburg, Julius-Raab-Platz 1, Salzburg
  • Tirol: WKO Tirol, Wilhelm-Greil-Straße 7, Innsbruck
  • Vorarlberg: WKO Vorarlberg, Wichnergasse 9, Feldkirch
  • Kärnten: WKO Kärnten, Europaplatz 1, Klagenfurt

Termine kannst du online über wko.at/gründerservice oder telefonisch vereinbaren. In den meisten Bundesländern gibt es auch die Möglichkeit zur Video-Beratung.

Der nächste Schritt

Ruf diese Woche beim WKO Gründerservice in deinem Bundesland an und vereinbare einen Termin für die Erstberatung. Bereite die oben genannten Punkte vor (Was willst du machen? Für wen? Alleine oder im Team?). Und lass dir unbedingt das NeuFöG-Formular abstempeln -- bevor du zur Gewerbeanmeldung gehst.

Ein 30-minütiger Termin, der dir mehrere hundert Euro spart und deine wichtigsten Fragen beantwortet. Es gibt keinen guten Grund, das nicht zu tun.

Wenn du vorher wissen willst, welches Gewerbe du brauchst, lies Gewerbeanmeldung in Österreich: Welches Gewerbe brauchst du?. Und wenn du die grundsätzliche Kostenaufstellung einer Gründung verstehen willst, schau dir Die ehrliche Kosten-Nutzen-Rechnung einer Gründung in Österreich an.

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Startup Burgenland arbeitet eng mit dem WKO Gründerservice zusammen und begleitet Gründerinnen und Gründer mit 1:1 Coaching, EUR 10.000 Gründungszuschuss und einem Netzwerk aus Experten für Recht, Steuern und Förderungen. Flexibler Einstieg, keine Eigenkapitalabgabe. Schreib uns ein formloses E-Mail.

Über den Autor: Felix Lenhard ist Program Director und Startup Coach bei Startup Burgenland. Zuvor Managing Director beim 360 Innovation Lab, Innovation Manager bei RHI Magnesita und Serial Entrepreneur mit internationalen Exits. Über 15 Jahre Erfahrung in Innovation und Unternehmensaufbau.

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