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Umsatzsteuer-Voranmeldung richtig machen -- Schritt für Schritt für Startups

Felix Lenhard 11 min
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Umsatzsteuer-Voranmeldung richtig machen -- Schritt für Schritt für Startups

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung -- kurz UVA -- gehört zu den regelmässigen Pflichten jedes umsatzsteuerpflichtigen Unternehmens in Österreich. Wenn du ein Startup gründest und nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst, musst du dich mit der UVA auseinandersetzen. Klingt kompliziert? Ist es eigentlich nicht -- wenn du weisst, worauf es ankommt.

In diesem Beitrag zeige ich dir Schritt für Schritt, wie du die UVA richtig machst, welche Fristen du einhalten musst und welche typischen Fehler du vermeiden solltest.

Was ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Die UVA ist eine monatliche oder vierteljährliche Meldung an das Finanzamt, in der du deine Umsatzsteuer-Schuld oder dein Umsatzsteuer-Guthaben bekannt gibst. Im Grunde rechnest du:

Eingenommene Umsatzsteuer (USt) -- bezahlte Vorsteuer (VSt) = UVA-Zahllast oder Gutschrift

Einfaches Beispiel

Du verkaufst Softwarelizenzen im Wert von 10.000 EUR netto und berechnest 20% USt = 2.000 EUR. Gleichzeitig hast du Büromaterial, Server-Hosting und andere Betriebsausgaben im Wert von 3.000 EUR netto gekauft und dafür 600 EUR Vorsteuer bezahlt.

Deine UVA-Zahllast: 2.000 EUR -- 600 EUR = 1.400 EUR (das musst du ans Finanzamt abführen).

Wer muss eine UVA abgeben?

Grundsätzlich jeder Unternehmer, der umsatzsteuerpflichtig ist. Das betrifft die meisten Startups in Österreich.

Ausnahmen

  • Kleinunternehmer (Umsatz unter 35.000 EUR pro Jahr): Keine USt-Pflicht, daher auch keine UVA
  • Unecht steuerbefreite Umsätze: Z.B. bestimmte Finanzdienstleistungen

Monatlich oder vierteljährlich?

Die Häufigkeit hängt von deinem Vorjahresumsatz ab:

VorjahresumsatzUVA-Zeitraum
Bis 100.000 EURVierteljährlich
Über 100.000 EURMonatlich

Im Gründungsjahr kannst du in der Regel vierteljährlich abgeben. Das Finanzamt kann aber auch eine monatliche Abgabe anordnen.

Fristen -- Wann muss die UVA abgegeben werden?

Die UVA muss bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Ende des Voranmeldungszeitraums beim Finanzamt sein. Gleichzeitig muss die Zahlung bis zu diesem Datum erfolgt sein.

Beispiele für Fristen

VoranmeldungszeitraumAbgabe- und Zahlungsfrist
Jänner15. März
Februar15. April
1. Quartal (Jan--März)15. Mai
2. Quartal (Apr--Juni)15. August
3. Quartal (Jul--Sep)15. November
4. Quartal (Okt--Dez)15. Februar

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

  • Verspätungszuschlag: Bis zu 2% der Zahllast
  • Sämniszuschlag: Bei verspäteter Zahlung 2% der Zahllast
  • Zinsen: Ab dem 1. Oktober des Folgejahres fallen Anspruchszinsen an

Schritt-für-Schritt-Anleitung: UVA erstellen

Schritt 1: Alle Ausgangsrechnungen erfassen

Sammle alle Rechnungen, die du im Voranmeldungszeitraum gestellt hast. Achte auf:

  • Korrekte Rechnungsnummer
  • Vollständige Angaben (Name, Adresse, UID-Nummer)
  • Richtiger Steuersatz (20%, 13% oder 10%)
  • Trennung nach Steuersätzen

Schritt 2: Alle Eingangsrechnungen erfassen

Sammle alle Rechnungen, die du bezahlt hast und bei denen du Vorsteuer geltend machen kannst. Prüfe:

  • Ist die Rechnung formal korrekt? (alle Pflichtangaben vorhanden)
  • Ist die UID-Nummer des Lieferanten gültig?
  • Handelt es sich um eine betriebliche Ausgabe?
  • Sind die Beträge korrekt aufgeschlüsselt?

Schritt 3: Sonderfälle identifizieren

Bestimmte Umsätze erfordern besondere Behandlung in der UVA:

  • Innergemeinschaftliche Lieferungen (EU-Exporte): Steuerfreie Lieferungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern
  • Reverse Charge: Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger
  • Drittlandsgeschäfte: Exporte in Nicht-EU-Länder
  • Eigenverbrauch: Private Nutzung von Betriebsvermögen

Schritt 4: Kennzahlen berechnen

Die UVA arbeitet mit sogenannten Kennzahlen. Die wichtigsten sind:

KennzahlBedeutung
KZ 000Lieferungen und Leistungen (20%)
KZ 001Lieferungen und Leistungen (10%)
KZ 006Lieferungen und Leistungen (13%)
KZ 021Innergemeinschaftliche Lieferungen
KZ 060Vorsteuer
KZ 065Einfuhrumsatzsteuer
KZ 070Vorsteuern aus ig. Erwerb

Schritt 5: UVA über FinanzOnline übermitteln

In Österreich musst du die UVA elektronisch über FinanzOnline abgeben. So gehst du vor:

  1. Melde dich bei FinanzOnline an (finanzonline.bmf.gv.at)
  2. Navigiere zu "Eingaben" > "Erklärungen" > "Umsatzsteuervoranmeldung"
  3. Wähle den Voranmeldungszeitraum
  4. Trage die Kennzahlen ein
  5. Prüfe die automatisch berechnete Zahllast oder Gutschrift
  6. Sende die UVA ab

Schritt 6: Zahlung durchführen

Wenn eine Zahllast entsteht, überweise den Betrag auf dein Finanzamt-Steuerkonto. Verwende dabei:

  • Die korrekte Steuernummer als Verwendungszweck
  • Den richtigen Betrag
  • Beachte die Zahlungsfrist (15. des zweitfolgenden Monats)

Vorsteuerabzug -- Was kannst du absetzen?

Der Vorsteuerabzug ist einer der grössten Vorteile der Umsatzsteuerpflicht. Du kannst die bezahlte Vorsteuer auf betriebliche Ausgaben zurückfordern.

Vorsteuerabzugsberechtigte Ausgaben

  • Büromiete (wenn der Vermieter USt verrechnet)
  • Hardware und Software
  • Büroausstattung
  • Telefon und Internet
  • Geschäftsreisen
  • Beratungsleistungen (Steuerberater, Rechtsanwalt)
  • Werbung und Marketing

Kein Vorsteuerabzug bei

  • Privaten Ausgaben
  • Repräsentationsaufwendungen (Bewirtung nur zu 50% absetzbar, Vorsteuer aber voll)
  • Kleinbetragsrechnungen über 400 EUR ohne vollständige Angaben
  • PKW-Anschaffung (ausser bei Fahrschulen, Taxis, etc.)

Häufige Fehler bei der UVA

Fehler 1: Falsche Zuordnung des Zeitraums

Die USt entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Monats, in dem die Leistung erbracht wurde -- nicht mit Rechnungsstellung oder Zahlungseingang. Bei der EAR gilt allerdings das Ist-Besteuerungsprinzip (Zufluss).

Fehler 2: Fehlende oder fehlerhafte Rechnungen

Ohne korrekte Rechnung kein Vorsteuerabzug. Prüfe jede Eingangsrechnung auf:

  • Name und Anschrift des Lieferanten
  • UID-Nummer
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Leistungsbeschreibung
  • Nettobetrag, USt-Betrag und Bruttobetrag

Fehler 3: Innergemeinschaftliche Erwerbe vergessen

Wenn du Waren oder Dienstleistungen aus dem EU-Ausland beziehst, musst du oft die Umsatzsteuer in Österreich selbst berechnen und abführen (Reverse Charge). Diese muss in der UVA angegeben werden.

Fehler 4: Vorsteuerabzug bei nicht abzugsfähigen Ausgaben

Nicht alle Ausgaben berechtigen zum Vorsteuerabzug. Informiere dich genau, was abzugsfähig ist und was nicht.

Fehler 5: Fristverletzungen

Späte Abgabe oder Zahlung führt zu Zuschlägen. Richte dir am besten einen Kalender-Reminder ein.

Soll- vs. Ist-Besteuerung

In Österreich gibt es zwei Methoden der Umsatzbesteuerung:

Soll-Besteuerung

Die USt wird fällig, sobald die Leistung erbracht ist -- unabhängig davon, ob der Kunde schon bezahlt hat. Das ist der Regelfall für buchführungspflichtige Unternehmen.

Ist-Besteuerung

Die USt wird erst fällig, wenn die Zahlung tatsächlich eingeht. Das gilt für:

  • Freiberufler
  • Land- und Forstwirte
  • Unternehmer mit EAR (nicht buchführungspflichtig)

Tipp für Startups: Wenn du die Ist-Besteuerung nutzen kannst, ist das ein erheblicher Liquiditätsvorteil. Du musst die USt erst abführen, wenn dein Kunde tatsächlich bezahlt hat.

Automatisierung der UVA

Als Startup solltest du die UVA-Erstellung so weit wie möglich automatisieren. Hier einige Möglichkeiten:

Buchhaltungssoftware nutzen

Moderne Buchhaltungssoftware wie ProSaldo, BMD oder sevDesk kann die UVA automatisch aus deinen Buchungen generieren. Du musst sie nur noch prüfen und über FinanzOnline übermitteln.

Schnittstelle zu FinanzOnline

Einige Softwarelösungen bieten eine direkte Schnittstelle zu FinanzOnline, sodass du die UVA direkt aus der Software heraus übermitteln kannst.

Belegerfassung digitalisieren

Nutze Apps wie ReadSoft, GetMyInvoices oder die integrierten Scan-Funktionen deiner Buchhaltungssoftware, um Belege digital zu erfassen und automatisch zu verbuchen.

UVA und die Umsatzsteuer-Jahreserklärung

Die UVA ist eine Voranmeldung -- am Ende des Jahres musst du eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. Diese fasst alle UVA-Zeiträume zusammen und dient als Korrektur. Eventuelle Differenzen werden nachverrechnet oder gutgeschrieben.

Frist für die Jahreserklärung: 30. Juni des Folgejahres (bei elektronischer Abgabe) bzw. 30. April (bei Papierabgabe). Mit Steuerberater verlängert sich die Frist in der Regel.

Fazit

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist keine Hexerei -- aber sie erfordert Sorgfalt und Disziplin. Halte deine Belege in Ordnung, nutze eine gute Buchhaltungssoftware und beachte die Fristen. Dann wird die UVA zur Routine, die dich nicht mehr als ein paar Stunden pro Monat kostet.

Wenn du dir unsicher bist, hol dir Unterstützung von einem Steuerberater. Gerade am Anfang lohnt es sich, die Grundlagen richtig aufzusetzen -- das spart dir später viel Zeit und Ärger.


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Dieser Beitrag ist Teil der Serie "Buchhaltung und Steuern für Fortgeschrittene" auf dem Startup Burgenland Blog. In dieser Serie behandeln wir alle wichtigen Finanz- und Steuerthemen, die für österreichische Startups relevant sind. Schau dir auch die anderen Beiträge der Serie an, um dein Wissen zu vertiefen.


Über den Autor: Felix Lenhard ist Program Director und Startup Coach bei Startup Burgenland. Zuvor Managing Director beim 360 Innovation Lab, Innovation Manager bei RHI Magnesita und Serial Entrepreneur mit internationalen Exits. Über 15 Jahre Erfahrung in Innovation und Unternehmensaufbau.

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