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Körperschaftsteuer für GmbHs -- Was dein Startup wissen muss

Felix Lenhard 13 min
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Körperschaftsteuer für GmbHs -- Was dein Startup wissen muss

Wenn du dein Startup als GmbH gegründet hast -- oder darüber nachdenkst -- dann ist die Körperschaftsteuer (KöSt) eines der wichtigsten Steuerthemen für dich. Anders als bei Einzelunternehmen, wo der Gewinn mit der Einkommensteuer besteuert wird, unterliegt der Gewinn einer GmbH der Körperschaftsteuer.

In diesem Beitrag erkläre ich dir alles, was du über die KöSt wissen musst: vom Steuersatz über die Berechnung bis hin zu legalen Optimierungsmöglichkeiten.

Was ist die Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer ist die Steuer auf das Einkommen von juristischen Personen -- also vor allem von Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs. Sie ist das Äquivalent zur Einkommensteuer bei natürlichen Personen.

Wer muss KöSt zahlen?

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • Genossenschaften
  • Vereine (soweit sie wirtschaftlich tätig sind)
  • Stiftungen (mit bestimmten Einschränkungen)

Wer zahlt keine KöSt?

  • Einzelunternehmen (zahlen Einkommensteuer)
  • OG und KG (Gesellschafter zahlen Einkommensteuer)
  • Freiberufler (zahlen Einkommensteuer)

Der KöSt-Steuersatz in Österreich

Der KöSt-Satz in Österreich beträgt seit 2024 23% auf das steuerpflichtige Einkommen der GmbH.

Historische Entwicklung

JahrKöSt-Satz
Bis 202225%
202324%
Ab 202423%

Österreich liegt damit im europäischen Mittelfeld und bietet einen wettbewerbsfähigen Steuersatz für Startups.

Die Mindest-Körperschaftsteuer

Auch wenn deine GmbH noch keinen Gewinn macht -- was in der Startup-Phase häufig vorkommt -- musst du eine Mindest-KöSt zahlen. Diese beträgt:

  • Für GmbHs: 500 EUR pro Jahr (seit der Gründungsprivilegierung)
  • Für AGs: 3.500 EUR pro Jahr

Gründungsprivilegierung

In den ersten 5 Jahren nach der Gründung gilt für GmbHs eine reduzierte Mindest-KöSt von 500 EUR pro Jahr. In den weiteren 5 Jahren beträgt sie 1.000 EUR pro Jahr. Danach gilt die reguläre Mindest-KöSt von 1.750 EUR pro Jahr.

ZeitraumMindest-KöSt pro Jahr
Jahr 1--5500 EUR
Jahr 6--101.000 EUR
Ab Jahr 111.750 EUR

Wichtig: Die Mindest-KöSt ist eine Vorauszahlung. Wenn deine GmbH später Gewinne macht, wird die bereits gezahlte Mindest-KöSt angerechnet.

Berechnung der Körperschaftsteuer

Die Berechnung der KöSt folgt einem klaren Schema:

Schritt 1: Jahresüberschuss ermitteln

Ausgangspunkt ist der Jahresüberschuss laut Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV).

Schritt 2: Steuerliche Korrekturen vornehmen

Der Jahresüberschuss muss um steuerliche Zu- und Abrechnungen korrigiert werden:

Hinzurechnungen (erhöhen den Gewinn):

  • Nicht abzugsfähige Aufwendungen (z.B. Bewirtung über 50%)
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen
  • Nicht abzugsfähige Strafen und Bussgelder

Korrekturen (vermindern den Gewinn):

  • Steuerfreie Beteiligungserträge
  • Investitionsbegünstigungen
  • Verlustvorträge aus Vorjahren

Schritt 3: Steuerpflichtiges Einkommen berechnen

Jahresüberschuss + Hinzurechnungen -- Korrekturen = steuerpflichtiges Einkommen

Schritt 4: KöSt berechnen

Steuerpflichtiges Einkommen x 23% = Körperschaftsteuer

Beispielrechnung

Dein Startup hat folgende Zahlen:

  • Umsatz: 500.000 EUR
  • Betriebsausgaben: 400.000 EUR
  • Jahresüberschuss: 100.000 EUR
  • Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten: 5.000 EUR
  • Steuerfreie Beteiligungserträge: 0 EUR
  • Verlustvortrag aus Vorjahr: 20.000 EUR

Berechnung:

  • 100.000 EUR + 5.000 EUR -- 20.000 EUR = 85.000 EUR steuerpflichtiges Einkommen
  • 85.000 EUR x 23% = 19.550 EUR Körperschaftsteuer

Gewinnausschüttung und Kapitalertragsteuer

Wenn du als Gesellschafter Gewinn aus der GmbH entnehmen möchtest, kommt eine weitere Steuer hinzu: die Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5%.

Gesamtsteuerbelastung bei Ausschüttung

Die Gesamtsteuerbelastung bei Gewinnausschüttung berechnet sich wie folgt:

  1. Gewinn: 100.000 EUR
  2. KöSt (23%): 23.000 EUR
  3. Verbleibender Gewinn: 77.000 EUR
  4. KESt auf Ausschüttung (27,5%): 21.175 EUR
  5. Netto beim Gesellschafter: 55.825 EUR
  6. Gesamtsteuerbelastung: 44.175 EUR (44,175%)

Vergleich mit Einzelunternehmen

Als Einzelunternehmer würdest du auf 100.000 EUR Gewinn Einkommensteuer nach dem progressiven Tarif zahlen. Der Spitzensteuersatz liegt bei 55% (ab 1.000.000 EUR). Für 100.000 EUR Gewinn würde die Einkommensteuer bei ca. 33.000--36.000 EUR liegen.

Das bedeutet: Bei mittleren Gewinnen ist die GmbH steuerlich oft teurer, wenn du den Gewinn ausschütten willst. Der Vorteil der GmbH liegt in der Gewinnthesaurierung -- also dem Belassen des Gewinns in der Gesellschaft.

Verlustvorträge -- Verluste steuerlich nutzen

Ein wichtiges Thema für Startups: In den ersten Jahren fährst du möglicherweise Verluste ein. Diese Verluste gehen nicht verloren.

Wie funktioniert der Verlustvortrag?

  • Verluste können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden
  • Im Gewinnjahr kannst du den Verlustvortrag vom Gewinn abziehen
  • Grenze: Maximal 75% des Gewinns können durch Verlustvorträge ausgeglichen werden (Mindestkörperschaftsteuer bleibt)

Beispiel

  • Jahr 1: Verlust von 50.000 EUR
  • Jahr 2: Verlust von 30.000 EUR
  • Jahr 3: Gewinn von 100.000 EUR

Im Jahr 3 kannst du maximal 75% des Gewinns (75.000 EUR) durch Verlustvorträge ausgleichen. Du zahlst also KöSt auf 25.000 EUR statt auf 100.000 EUR.

Verbleibender Verlustvortrag: 80.000 EUR -- 75.000 EUR = 5.000 EUR (wird weiter vorgetragen).

Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten für GmbHs

1. Geschäftsführergehalt optimal gestalten

Als Gesellschafter-Geschäftsführer kannst du dir ein Gehalt auszahlen. Dieses ist eine Betriebsausgabe der GmbH und reduziert den KöSt-pflichtigen Gewinn. Allerdings zahlst du auf das Gehalt Einkommensteuer und ggf. Lohnnebenkosten.

Optimierungstipp: Finde die optimale Aufteilung zwischen Gehalt und Gewinnausschüttung. Ein Steuerberater kann dir die ideale Verteilung berechnen.

2. Investitionsfreibetrag nutzen

Für bestimmte Investitionen kannst du einen Investitionsfreibetrag geltend machen. Dieser beträgt:

  • 10% der Anschaffungskosten für körperliche Wirtschaftsgüter
  • 15% für Investitionen im Bereich Ökologisierung

3. Forschungsprämie beantragen

Wenn dein Startup Forschung und Entwicklung betreibt, kannst du eine Forschungsprämie von 14% der F&E-Ausgaben beantragen. Diese wird direkt auf dein Steuerkonto gutgeschrieben.

4. Gruppenbesteuerung

Wenn du mehrere Gesellschaften hast, kannst du eine Unternehmensgruppe bilden. Verluste einer Gesellschaft können dann mit Gewinnen einer anderen verrechnet werden.

5. Gewinnfreibetrag (nur für natürliche Personen)

Achtung: Der Gewinnfreibetrag gilt nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften, nicht für GmbHs.

Vorauszahlungen und Zahlungsfristen

Die KöSt muss in Vorauszahlungen geleistet werden:

Vorauszahlungstermine

    1. Februar
    1. Mai
    1. August
    1. November

Jede Vorauszahlung beträgt ein Viertel der voraussichtlichen Jahressteuer.

Herabsetzung der Vorauszahlungen

Wenn du merkst, dass dein Gewinn niedriger ausfällt als erwartet, kannst du beim Finanzamt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen. Das ist gerade für Startups wichtig, die noch schwankende Ergebnisse haben.

GmbH-Gründung im Burgenland -- Steuerliche Aspekte

Das Burgenland bietet einige Vorteile für Startup-Gründer:

Wirtschaftsförderungen

Die Wirtschaftsagentur Burgenland und das Land Burgenland bieten verschiedene Förderungen, die deine Steuerlast indirekt senken können:

  • Investitionsförderungen
  • Gründungsförderungen
  • Digitalisierungsförderungen

Standortvorteile

  • Niedrigere Miet- und Immobilienkosten als in Wien
  • Gute Infrastruktur und Anbindung
  • Unterstützung durch Startup Burgenland

Die KöSt-Erklärung -- Was du einreichen musst

Die KöSt-Erklärung muss jährlich beim Finanzamt eingereicht werden. Du brauchst:

  1. Jahresabschluss (Bilanz und GuV)
  2. KöSt-Erklärung (Formular K 1)
  3. Beilagen (z.B. zur Verlustermittlung)
  4. Anhänge (bei Publizitätspflicht)

Fristen

  • 30. April des Folgejahres (ohne Steuerberater)
  • 30. Juni des Folgejahres (elektronisch)
  • Verlängerte Fristen bei Vertretung durch Steuerberater

Häufige Fehler bei der KöSt

Fehler 1: Verdeckte Gewinnausschüttung übersehen

Wenn du als Gesellschafter-Geschäftsführer Leistungen der GmbH privat nutzt (z.B. Firmenauto, Wohnung), kann das als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden. Dann fallen KöSt und KESt an.

Fehler 2: Verlustvorträge nicht geltend machen

Viele Startups vergessen, ihre Verluste aus den Anfangsjahren vorzutragen. Das kann tausende Euro kosten.

Fehler 3: Falsche Zuordnung von Ausgaben

Privatausgaben, die über die GmbH abgerechnet werden, sind nicht nur steuerlich problematisch, sondern können auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Fehler 4: Mindest-KöSt nicht einplanen

Auch ohne Gewinn musst du die Mindest-KöSt zahlen. Plane diesen Betrag in deine Liquiditätsplanung ein.

Fazit

Die Körperschaftsteuer ist ein zentrales Thema für jede GmbH. Mit einem Satz von 23% ist Österreich wettbewerbsfähig, aber die Gesamtbelastung bei Gewinnausschüttung liegt deutlich höher. Für Startups, die ihre Gewinne reinvestieren wollen, bietet die GmbH steuerliche Vorteile. Nutze Verlustvorträge, den Investitionsfreibetrag und die Forschungsprämie, um deine Steuerlast zu optimieren.

Ein erfahrener Steuerberater ist bei der GmbH-Besteuerung unverzichtbar. Investiere in professionelle Beratung -- es zahlt sich aus.


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Dieser Beitrag ist Teil der Serie "Buchhaltung und Steuern für Fortgeschrittene" auf dem Startup Burgenland Blog. In dieser Serie behandeln wir alle wichtigen Finanz- und Steuerthemen, die für österreichische Startups relevant sind. Schau dir auch die anderen Beiträge der Serie an, um dein Wissen zu vertiefen.


Über den Autor: Felix Lenhard ist Program Director und Startup Coach bei Startup Burgenland. Zuvor Managing Director beim 360 Innovation Lab, Innovation Manager bei RHI Magnesita und Serial Entrepreneur mit internationalen Exits. Über 15 Jahre Erfahrung in Innovation und Unternehmensaufbau.

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