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Marktplatz-Recht -- Verkaufen auf Amazon und Co

Felix Lenhard 10 min Lesezeit
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Marktplatz-Recht -- Verkaufen auf Amazon und Co

Der Verkauf über Online-Marktplätze wie Amazon, eBay, Etsy oder willhaben ist für viele Startups ein attraktiver Einstieg in den E-Commerce. Du profitierst von der Reichweite und Infrastruktur der Plattform, ohne einen eigenen Shop aufbauen zu müssen. Aber: Auch auf Marktplätzen gelten strenge rechtliche Regeln -- und dazu kommen die AGB und Richtlinien der Plattform selbst.

In diesem Beitrag erklären wir dir, welche rechtlichen Besonderheiten beim Verkauf auf Marktplätzen gelten, worauf du besonders achten musst und wie du dich als österreichischer Händler absicherst. Dieser Beitrag schliesst unsere Serie zum E-Commerce-Recht ab.

Die wichtigsten Marktplätze für österreichische Händler

Internationale Marktplätze

  • Amazon (amazon.de, amazon.at): Der mit Abstand grösste Marktplatz in der DACH-Region
  • eBay (ebay.at, ebay.de): Auktionen und Sofortkauf
  • Etsy: Spezialisiert auf Handgemachtes, Vintage und Kreatives
  • Zalando: Mode und Lifestyle

Österreich-spezifische Marktplätze

  • willhaben.at: Der grösste österreichische Online-Marktplatz
  • shöpping.at: Österreichischer Marktplatz der Post AG
  • mjam market / Flink: Lebensmittel-Lieferung

Warum Marktplätze nutzen?

  • Reichweite: Millionen potenzieller Kunden
  • Vertrauen: Kunden vertrauen etablierten Plattformen
  • Infrastruktur: Zahlungsabwicklung, Logistik (FBA), Kundenservice
  • Einstieg: Geringere Anfangsinvestition als ein eigener Shop

Risiken und Nachteile

  • Abhängigkeit: Du bist den Regeln der Plattform unterworfen
  • Gebühren: Verkaufsprovisionen, Werbekosten, FBA-Gebühren
  • Wettbewerb: Direkte Vergleichbarkeit mit anderen Anbietern
  • Datenzugang: Begrenzte Kundendaten
  • Account-Sperrung: Kann dein Geschäft über Nacht lahmlegen

Rechtliche Grundlagen: Was gilt auf Marktplätzen?

Deine Pflichten als Verkäufer bleiben bestehen

Grundsätzlich gilt: Alle gesetzlichen Pflichten, die für einen eigenen Onlineshop gelten, gelten auch auf Marktplätzen. Dazu gehören:

Wichtig: Der Marktplatz übernimmt diese Pflichten in der Regel nicht für dich. Du bist als Verkäufer selbst verantwortlich.

Die P2B-Verordnung (Platform-to-Business)

Die EU-Verordnung 2019/1150 (P2B-Verordnung) schützt gewerbliche Nutzer von Online-Marktplätzen. Sie gibt dir als Händler bestimmte Rechte gegenüber der Plattform:

Transparenz der AGB

Die Plattform muss ihre AGB:

  • In klarer und verständlicher Sprache verfassen
  • Änderungen mindestens 15 Tage vorher ankündigen
  • Die Gründe für Einschränkungen, Suspendierungen oder Kündigungen offenlegen

Transparenz des Rankings

Die Plattform muss offenlegen, nach welchen Hauptparametern das Ranking der Suchergebnisse bestimmt wird. Wenn bezahlte Werbung das Ranking beeinflusst, muss das kenntlich gemacht werden.

Beschwerdemanagement

Plattformen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen ein internes Beschwerdemanagementsystem einrichten.

Mediation

Die Plattform muss mindestens zwei Mediatoren benennen, an die sich Händler bei Streitigkeiten wenden können.

Digital Services Act (DSA)

Der Digital Services Act stellt neue Anforderungen an Online-Marktplätze:

  • Know Your Business Customer (KYBC): Marktplätze müssen die Identität ihrer Händler überprüfen
  • Produktsicherheit: Marktplätze müssen bei unsicheren Produkten schnell reagieren
  • Transparenz: Werbung muss als solche erkennbar sein
  • Algorithmische Transparenz: Nutzer müssen über die Funktionsweise von Empfehlungsalgorithmen informiert werden

Digital Markets Act (DMA)

Der DMA betrifft "Gatekeeper" -- also sehr grosse Plattformen wie Amazon, Apple und Google. Für dich als Händler bedeutet das:

  • Gatekeeper dürfen ihre eigenen Produkte nicht bevorzugen
  • Du darfst deine Produkte auch über andere Kanäle verkaufen (keine Exklusivität)
  • Du hast Anspruch auf Zugang zu bestimmten Daten

Verkaufen auf Amazon -- die wichtigsten rechtlichen Aspekte

Seller-Modelle bei Amazon

Seller Central (Marketplace)

Du verkaufst direkt an den Kunden, Amazon stellt die Plattform bereit. Du bist der Vertragspartner des Kunden.

  • Eigenversand (FBM): Du lagerst und versendest selbst
  • Versand durch Amazon (FBA): Amazon lagert und versendet für dich

Vendor Central

Du verkaufst deine Ware an Amazon, Amazon verkauft sie weiter. Amazon ist der Vertragspartner des Kunden. Dieses Modell ist nur auf Einladung verfügbar und für Startups in der Regel nicht relevant.

Impressum auf Amazon

Du musst auf Amazon ein vollständiges Impressum hinterlegen. Amazon bietet dafür:

  • Die Geschäftsinformationen in Seller Central
  • Den Impressum-Bereich auf deiner Verkäuferprofilseite

Stell sicher, dass alle Pflichtangaben enthalten sind.

Widerrufsrecht auf Amazon

Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt auch bei Amazon-Verkäufen. Zusätzlich hat Amazon eigene Rückgabe-Richtlinien, die oft grosszügiger sind als das Gesetz:

  • Amazon A-bis-Z-Garantie: Käuferschutz von Amazon
  • 30-Tage-Rückgaberecht: Amazon gewährt oft 30 statt 14 Tage
  • Rücksendekosten: Amazon übernimmt oft die Rücksendekosten

Achtung: Die Amazon-Richtlinien können sich jederzeit ändern. Du musst sowohl die gesetzlichen als auch die Amazon-Anforderungen erfüllen.

Preisparität und Preisgestaltung

Amazon verlangt in seinen AGB, dass du deine Produkte auf Amazon nicht teurer anbietest als auf anderen Vertriebskanälen (Preisparitätsklausel). Nach der P2B-Verordnung und dem DMA ist diese Klausel für "breite Preisparität" (auch gegenüber deinem eigenen Shop) bei Gatekeepern nicht mehr zulässig.

Du darfst also in deinem eigenen Shop günstigere Preise anbieten als auf Amazon -- Amazon darf dich deswegen nicht benachteiligen.

Amazon-Gebühren

Die Gebühren bei Amazon sind ein wesentlicher Kostenfaktor:

GebührBetrag (ca.)
Monatliche Gebühr (Professional)39 EUR/Monat
Verkaufsprovision7--15% je nach Kategorie
FBA-Lagergebührca. 30--45 EUR/cbm/Monat
FBA-Versandgebührca. 2--5 EUR pro Einheit
Werbekosten (PPC)variabel

Tipp: Kalkuliere alle Amazon-Gebühren in deine Produktpreise ein, bevor du startest. Viele Händler unterschätzen die Gesamtkosten.

Account-Sperrung bei Amazon

Eine Account-Sperrung kann dein Amazon-Geschäft von heute auf morgen beenden. Häufige Gründe:

  • Zu viele negative Bewertungen
  • Verstösse gegen Amazon-Richtlinien
  • Verdacht auf gefälschte Produkte
  • Verletzte geistige Eigentumsrechte
  • Verspätete Lieferungen (bei FBM)

Schutzmassnahmen:

  • Halte dich streng an die Amazon-Richtlinien
  • Reagiere schnell auf Kundenbeschwerden
  • Dokumentiere alles (Rechnungen, Lieferscheine, Echtheitsnachweise)
  • Diversifiziere deine Vertriebskanäle -- verlass dich nie nur auf Amazon

Verkaufen auf Etsy

Besonderheiten bei Etsy

Etsy ist besonders für Kreative und Handwerker interessant. Rechtliche Besonderheiten:

  • Handmade-Richtlinie: Etsy verlangt, dass Handmade-Produkte von dir oder unter deiner Aufsicht hergestellt werden
  • Vintage: Muss mindestens 20 Jahre alt sein
  • Craft Supplies: Materialien und Werkzeuge zum Basteln/Handwerken

Impressum und Rechtstexte auf Etsy

Etsy bietet Bereiche für Shop-Policies. Für österreichische Händler müssen dort stehen:

  • Impressum (in den "Legal" oder "About"-Bereichen)
  • Widerrufsbelehrung (in den Shop Policies)
  • Datenschutzhinweise
  • Hinweis auf OS-Plattform

Etsy-Gebühren

GebührBetrag
Einstellgebühr0,20 USD pro Listing
Verkaufsprovision6,5%
Zahlungsabwicklung4% + 0,30 EUR
Optionale Werbungvariabel

Verkaufen auf willhaben

Besonderheiten von willhaben

Willhaben ist der grösste österreichische Online-Marktplatz und besonders für den lokalen Handel relevant.

  • Privatverkäufe: Kein Widerrufsrecht, keine Gewährleistungspflicht
  • Gewerbliche Verkäufe: Volle gesetzliche Pflichten gelten
  • Kennzeichnung: Als gewerblicher Verkäufer musst du dich als solcher kennzeichnen

Achtung: Wenn du regelmässig und in grösserem Umfang auf willhaben verkaufst, wirst du als gewerblicher Verkäufer eingestuft -- auch wenn du dich als "privat" bezeichnest. Dann gelten alle Pflichten des Fernabsatzrechts.

Umsatzsteuer auf Marktplätzen

Der Marktplatz als "fiktiver Lieferer"

Seit dem EU-E-Commerce-Paket (Juli 2021) gelten besondere Umsatzsteuerregeln für Marktplätze. In bestimmten Fällen wird der Marktplatz als fiktiver Lieferer behandelt und muss die Umsatzsteuer abführen:

Wann gilt der Marktplatz als fiktiver Lieferer?

  1. Fernverkäufe von Waren aus Drittländern mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR
  2. Lieferungen innerhalb der EU durch einen Händler, der nicht in der EU ansässig ist

In diesen Fällen:

  • Der Marktplatz berechnet und erhebt die USt vom Kunden
  • Du als Händler führst keine USt ab (die Lieferung an den Marktplatz gilt als steuerfrei)
  • Der Marktplatz meldet und zahlt die USt

Wann gilt der Marktplatz NICHT als fiktiver Lieferer?

  • Bei Lieferungen durch einen in der EU ansässigen Händler an Kunden in der EU
  • Bei Waren mit einem Sachwert von mehr als 150 EUR aus Drittländern

In diesen Fällen bist du als Händler selbst für die USt verantwortlich. Nutze dafür den OSS.

Amazon und die Umsatzsteuer

Amazon erhebt und führt die USt automatisch ab, wenn es als fiktiver Lieferer gilt. In allen anderen Fällen bist du selbst verantwortlich. Amazon stellt dir aber die notwendigen Transaktionsdaten zur Verfügung.

Amazon VAT Calculation Service: Amazon bietet einen Dienst zur automatischen USt-Berechnung an. Prüfe, ob dieser für dein Geschäft sinnvoll ist.

Geistiges Eigentum auf Marktplätzen

Markenrecht

Die Verwendung von Markennamen in Produktlistings ist ein häufiger Streitpunkt:

  • Du darfst Markennamen verwenden, um dein Produkt zu beschreiben (z.B. "kompatibel mit Apple iPhone")
  • Du darfst Markennamen nicht so verwenden, dass der Eindruck entsteht, dein Produkt sei ein Originalprodukt
  • Du darfst keine gefälschten Markenprodukte verkaufen

Amazon Brand Registry

Wenn du eine eigene Marke hast, kannst du sie bei der Amazon Brand Registry anmelden. Vorteile:

  • Schutz vor Fälschungen
  • Erweiterte Listing-Optionen (A+ Content)
  • Zugang zu Brand Analytics

Produktbilder und -texte

  • Verwende nur eigene Bilder oder Bilder, für die du die Rechte hast
  • Kopiere keine Produktbeschreibungen von anderen Händlern oder Herstellern
  • Beachte die Bildrichtlinien der jeweiligen Plattform

Bewertungen und Rezensionen

Was ist erlaubt?

  • Kunden nach dem Kauf um eine Bewertung bitten (neutral formuliert)
  • Auf negative Bewertungen sachlich und höflich antworten
  • Bewertungen in deinem eigenen Marketing verwenden (mit Quellenangabe)

Was ist verboten?

  • Gefälschte Bewertungen erstellen oder kaufen
  • Incentivierte Bewertungen (Belohnung für positive Bewertung)
  • Negative Bewertungen von Mitbewerbern (Fake-Bewertungen)
  • Kunden unter Druck setzen, eine Bewertung zu ändern oder zu löschen
  • Selektives Bitten: Nur zufriedene Kunden um Bewertung bitten

Verstösse können zu Account-Sperrungen und rechtlichen Konsequenzen führen (UWG, Plattform-AGB).

Umgang mit negativen Bewertungen

  • Antworte sachlich und lösungsorientiert
  • Biete eine konkrete Lösung an
  • Nimm berechtigte Kritik ernst und verbessere dein Angebot
  • Bei falschen Tatsachenbehauptungen: Melde die Bewertung an die Plattform

Multi-Channel-Strategie

Marktplatz plus eigener Shop

Die meisten erfolgreichen Onlinehändler nutzen eine Multi-Channel-Strategie: Verkäufe über Marktplätze und einen eigenen Shop.

Vorteile der Kombination:

  • Reichweite über Marktplätze
  • Unabhängigkeit durch eigenen Shop
  • Kundendaten im eigenen Shop (DSGVO-konform)
  • Höhere Margen im eigenen Shop (keine Plattformgebühren)
  • Markenaufbau im eigenen Shop

Herausforderungen

  • Lagerverwaltung: Synchronisation der Bestände über alle Kanäle
  • Preisgestaltung: Konsistente Preise (oder bewusste Differenzierung)
  • Auftragsmanagement: Bestellungen aus verschiedenen Quellen verwalten
  • Kundenservice: Unterschiedliche Anforderungen je Kanal

Tools für Multi-Channel

  • Billbee: Auftragsmanagement und Buchhaltung (österreichische Anforderungen berücksichtigt)
  • Plentymarkets: Enterprise-Lösung für Multi-Channel
  • Magnalister: Anbindung von Marktplätzen an WooCommerce/Shopify
  • JTL: Warenwirtschaft mit Multi-Channel-Anbindung

Checkliste: Verkaufen auf Marktplätzen

  • Impressum auf dem Marktplatz-Profil hinterlegt
  • Widerrufsbelehrung auf dem Marktplatz-Profil hinterlegt
  • Datenschutzhinweise bereitgestellt
  • Hinweis auf OS-Plattform (EU-Streitschlichtung)
  • Preise korrekt ausgezeichnet (Bruttopreise in EUR)
  • Produktbeschreibungen vollständig und korrekt
  • Keine Markenrechtsverletzungen
  • Eigene Bilder oder lizenzierte Bilder verwendet
  • Gebührenstruktur der Plattform verstanden und kalkuliert
  • Umsatzsteuer korrekt abgeführt (OSS falls nötig)
  • Produkthaftpflichtversicherung vorhanden
  • Bewertungsstrategie im Einklang mit Plattform-AGB und UWG
  • Vertriebskanäle diversifiziert (nicht nur ein Marktplatz)

Fazit

Der Verkauf über Marktplätze bietet Startups einen schnellen und kostengünstigen Einstieg in den E-Commerce. Aber unterschätze die rechtlichen Anforderungen nicht: Impressum, Widerrufsrecht, Preisauszeichnung und alle anderen gesetzlichen Pflichten gelten auch hier. Dazu kommen die AGB und Richtlinien der jeweiligen Plattform, die du genauso ernst nehmen musst.

Unser Rat: Starte auf einem Marktplatz, um Erfahrung zu sammeln und dein Geschäftsmodell zu validieren. Bau parallel deinen eigenen Shop auf, um langfristig unabhängig zu sein. Und stell von Anfang an sicher, dass du alle rechtlichen Anforderungen erfüllst -- die in dieser Serie behandelten Themen von den rechtlichen Grundlagen über die Impressumspflicht, AGB, Widerrufsrecht, Preistransparenz, Zahlungsmethoden, Umsatzsteuer, Produkthaftung bis hin zu digitalen Produkten geben dir dafür das nötige Rüstzeug.


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Dieser Beitrag ist Teil der Serie "E-Commerce und Online-Recht" auf dem Startup Burgenland Blog. Alle Beiträge der Serie findest du in unserer Kategorie Gründung und Recht.

Über den Autor: Felix Lenhard ist Program Director und Startup Coach bei Startup Burgenland. Zuvor Managing Director beim 360 Innovation Lab, Innovation Manager bei RHI Magnesita und Serial Entrepreneur mit internationalen Exits. Über 15 Jahre Erfahrung in Innovation und Unternehmensaufbau.

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