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Impressumspflicht und Offenlegung -- Was in dein Website-Impressum gehört

Felix Lenhard 10 min Lesezeit
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Impressumspflicht und Offenlegung -- Was in dein Website-Impressum gehört

Das Impressum ist die Visitenkarte deines Onlineshops. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, und ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist einer der häufigsten Abmahngründe im E-Commerce. Trotzdem machen hier erstaunlich viele Gründer Fehler -- oft aus Unwissenheit, manchmal aus Nachläassigkeit.

In diesem Beitrag erfährst du, was genau in dein Impressum gehört, welche Gesetze die Impressumspflicht regeln und wie du häufige Fehler vermeidest. Wie im Überblicksbeitrag zu den rechtlichen Grundlagen erwähnt, ist das Impressum eine der Grundvoraussetzungen für jeden rechtssicheren Onlineshop.

Welche Gesetze regeln die Impressumspflicht?

In Österreich gibt es gleich mehrere Gesetze, die Informationspflichten für Websites und Onlineshops vorschreiben. Die wichtigsten sind:

1. E-Commerce-Gesetz (ECG) -- § 5

Das ECG verpflichtet jeden Diensteanbieter, bestimmte Informationen "leicht und unmittelbar zugänglich" bereitzustellen. Das betrifft alle gewerblichen Websites -- also auch deinen Onlineshop.

2. Unternehmensgesetzbuch (UGB) -- § 14

Das UGB schreibt vor, dass Unternehmer auf Geschäftsbriefen und Bestellscheinen bestimmte Angaben machen müssen. E-Mails und Websites gelten als Geschäftsbriefe im Sinne des UGB.

3. Mediengesetz (MedienG) -- § 24 und § 25

Das Mediengesetz schreibt eine Offenlegungspflicht für "periodische elektronische Medien" vor. Wenn dein Onlineshop einen Blog oder redaktionelle Inhalte hat, fällt er unter diese Pflicht.

4. Gewerbeordnung (GewO) -- § 365m

Die Gewerbeordnung verlangt, dass du auf deiner Website auch deine Gewerbeberechtigung angibst.

Was muss im Impressum stehen?

Hier die vollständige Liste aller Pflichtangaben -- zusammengefasst aus allen relevanten Gesetzen:

Pflichtangaben nach ECG (§ 5)

  • Name oder Firma des Diensteanbieters
  • Geografische Anschrift (keine Postfachadresse!)
  • E-Mail-Adresse für schnelle und unmittelbare Kontaktaufnahme
  • Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht (falls im Firmenbuch eingetragen)
  • Zuständige Aufsichtsbehörde (z.B. die Bezirkshauptmannschaft)
  • Kammer/Berufsverband: Bei reglementierten Gewerben die zuständige Kammer
  • UID-Nummer (wenn vorhanden)
  • Hinweis auf anwendbare gewerbe- oder berufsrechtliche Vorschriften und Zugang zu diesen

Zusätzliche Angaben nach UGB (§ 14)

  • Rechtsform des Unternehmens (z.B. e.U., GmbH, OG, KG)
  • Sitz des Unternehmens

Angaben nach Mediengesetz (§ 24 und § 25)

Für die Offenlegung nach § 25 MedienG brauchst du zusätzlich:

  • Medieninhaber (Name/Firma)
  • Unternehmensgegenstand
  • Beteiligungsverhältnisse (bei Gesellschaften: wer hält welche Anteile)
  • Grundlegende Richtung des Mediums (z.B. "Onlineshop für handgefertigte Keramik aus dem Burgenland")

Die Offenlegung nach § 25 ist dann erforderlich, wenn deine Website auch redaktionelle Inhalte enthält -- also zum Beispiel einen Blog, wie du ihn vielleicht für Content-Marketing nutzt.

Angaben nach Gewerbeordnung

  • Genaue Bezeichnung der Gewerbeberechtigung
  • Verleihende Behörde

Muster-Impressum für verschiedene Rechtsformen

Einzelunternehmen (e.U.)

IMPRESSUM

Max Mustermann e.U.
Hauptstrasse 1
7000 Eisenstadt
Oesterreich

E-Mail: office@beispielshop.at
Telefon: +43 2682 12345

Unternehmensgegenstand: Onlinehandel mit Wohnaccessoires
UID-Nummer: ATU12345678
Firmenbuchnummer: FN 123456a
Firmenbuchgericht: Landesgericht Eisenstadt

Mitglied der WKO Burgenland
Fachgruppe: Handel

Gewerbebehoerde: Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung
Anwendbare Vorschriften: Gewerbeordnung 1994
(abrufbar unter www.ris.bka.gv.at)

Grundlegende Richtung: Information ueber und Verkauf
von Wohnaccessoires und Dekorationsartikeln

GmbH

IMPRESSUM

Beispiel GmbH
Musterweg 5
7100 Neusiedl am See
Oesterreich

Geschaeftsfuehrer: Maria Muster
E-Mail: info@beispiel-gmbh.at
Telefon: +43 2167 54321

Unternehmensgegenstand: Onlinehandel
UID-Nummer: ATU87654321
Firmenbuchnummer: FN 654321z
Firmenbuchgericht: Landesgericht Eisenstadt

Stammkapital: 35.000 EUR (vollstaendig eingezahlt)
Gesellschafter: Maria Muster (100%)

Mitglied der WKO Burgenland
Gewerbebehoerde: Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See
Anwendbare Vorschriften: Gewerbeordnung 1994
(abrufbar unter www.ris.bka.gv.at)

Grundlegende Richtung: Information und Verkauf
von Produkten im Bereich XY

Wo muss das Impressum stehen?

Das ECG schreibt vor, dass die Informationen "leicht und unmittelbar zugänglich" sein müssen. Das bedeutet konkret:

  • Eigene Seite: Das Impressum sollte auf einer eigenen, klar bezeichneten Seite stehen
  • Bezeichnung: "Impressum", "Impressum & Offenlegung" oder "Anbieterkennzeichnung" -- die Bezeichnung muss eindeutig sein
  • Erreichbarkeit: Von jeder Seite deines Shops mit maximal zwei Klicks erreichbar
  • Footer-Link: Am besten im Footer deiner Website, so ist es von jeder Seite aus sichtbar
  • Nicht verstecken: Das Impressum darf nicht in den AGB, der Datenschutzerklärung oder anderen Dokumenten "versteckt" werden

Mobile Darstellung

Achtung: Auch auf mobilen Geräten muss das Impressum gut erreichbar und lesbar sein. Prüf das unbedingt, denn mittlerweile kommt ein Grossteil des Traffics über Smartphones.

Häufige Fehler beim Impressum

Fehler 1: Fehlende Anschrift

Eine Postfachadresse reicht nicht. Du musst eine geografische Adresse angeben, unter der du tatsächlich erreichbar bist. Wenn du von zu Hause aus arbeitest, ist das deine Privatadresse -- auch wenn dir das vielleicht unangenehm ist.

Tipp: Als Alternative kannst du einen Co-Working-Space oder ein Virtual Office nutzen. Im Burgenland gibt es mehrere Anbieter, zum Beispiel in Eisenstadt oder Oberwart.

Fehler 2: Nur ein Kontaktformular statt E-Mail-Adresse

Ein Kontaktformular allein genügt nicht. Du musst eine E-Mail-Adresse angeben. Ein Kontaktformular kann ergänzend angeboten werden, ersetzt aber nicht die E-Mail-Adresse.

Fehler 3: Fehlende UID-Nummer

Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist und eine UID-Nummer hast, muss diese im Impressum stehen. Das vergessen viele Gründer.

Fehler 4: Veraltete Daten

Wenn sich deine Adresse, Rechtsform oder andere Daten ändern, musst du das Impressum sofort aktualisieren. Prüf dein Impressum regelmässig -- am besten bei jedem grösseren Update deines Shops.

Fehler 5: Fehlende Offenlegung nach Mediengesetz

Viele Onlineshops haben einen Blog oder andere redaktionelle Inhalte, vergessen aber die Offenlegung nach § 25 MedienG. Das ist eine eigene Pflicht, die über das ECG-Impressum hinausgeht.

Fehler 6: Impressum als Bild

Manche Betreiber setzen das Impressum als Bild ein, um Spam zu vermeiden. Das ist problematisch, weil:

  • Es nicht maschinenlesbar ist
  • Es auf mobilen Geräten schlecht lesbar sein kann
  • Es nicht barrierefrei ist
  • Es möglicherweise nicht den Anforderungen an "leichte Zugänglichkeit" entspricht

Impressum und Social Media

Die Impressumspflicht gilt nicht nur für deine Website, sondern auch für deine Social-Media-Auftritte, wenn du diese geschäftlich nutzt. Das betrifft:

  • Facebook/Instagram: Eigenes Impressum in der "Info"-Sektion oder Link auf dein Website-Impressum
  • LinkedIn: Impressum oder Verweis auf Website-Impressum
  • TikTok, YouTube, etc.: Impressum in der Profilbeschreibung oder als Link

Praxistipp: Verlink einfach auf das Impressum deiner Website. So musst du nur eine Stelle aktualisieren, wenn sich etwas ändert.

Sonderfall: Impressum bei Marktplätzen

Wenn du auf Marktplätzen wie Amazon, willhaben oder shöpping.at verkaufst, musst du auch dort dein Impressum hinterlegen. Die meisten Plattformen bieten dafür eigene Felder an. Mehr dazu erfährst du in unserem Beitrag zum Marktplatz-Recht.

Konsequenzen bei Verstössen

Was passiert, wenn dein Impressum fehlt oder unvollständig ist?

Verwaltungsstrafen

Verstösse gegen das ECG können mit Geldstrafen von bis zu 3.000 EUR geahndet werden. Bei wiederholten Verstössen drohen höhere Strafen.

Abmahnungen

In Österreich ist das Abmahnwesen zwar nicht so ausgeprägt wie in Deutschland, aber es kommt vor. Mitbewerber können dich wegen eines fehlenden oder fehlerhaften Impressums abmahnen. Die Kosten dafür trägst du.

Wettbewerbsrechtliche Konsequenzen

Ein fehlendes Impressum kann als unlauterer Wettbewerb gewertet werden. Das kann zu Unterlassungsklagen und Schadenersatzforderungen führen.

Checkliste: Impressum und Offenlegung

Geh diese Checkliste durch, bevor du deinen Shop online stellst:

  • Name/Firma vollständig angegeben
  • Geografische Anschrift (kein Postfach)
  • E-Mail-Adresse angegeben
  • Telefonnummer angegeben (empfohlen, nicht gesetzlich vorgeschrieben)
  • UID-Nummer angegeben (falls vorhanden)
  • Firmenbuchnummer und -gericht angegeben (falls eingetragen)
  • Rechtsform angegeben
  • Kammer-/Fachgruppenzugehörigkeit angegeben
  • Gewerbebehörde angegeben
  • Anwendbare Vorschriften mit Link zum RIS angegeben
  • Offenlegung nach § 25 MedienG (bei redaktionellen Inhalten)
  • Grundlegende Richtung des Mediums angegeben
  • Impressum von jeder Seite aus erreichbar (max. 2 Klicks)
  • Impressum auch mobil gut lesbar
  • Social-Media-Profile mit Impressum versehen

Praktische Tools und Hilfen

  • WKO Impressum-Generator: Die WKO bietet einen kostenlosen Generator für Website-Impressen an
  • RTR Impressums-Check: Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH bietet Informationen zur Impressumspflicht
  • RIS: Alle relevanten Gesetzestexte findest du im Rechtsinformationssystem des Bundes unter ris.bka.gv.at

Fazit

Das Impressum ist keine Nebensache -- es ist eine gesetzliche Pflicht, deren Verletzung reale Konsequenzen haben kann. Nimm dir die Zeit, dein Impressum sorgfältig und vollständig zu erstellen. Mit der obigen Checkliste bist du auf der sicheren Seite.

Im nächsten Beitrag unserer Serie geht es um ein weiteres wichtiges Thema: AGB für Onlineshops erstellen. Dort erfährst du, welche Klauseln in deine AGB gehören und welche du besser weglassen solltest.


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Dieser Beitrag ist Teil der Serie "E-Commerce und Online-Recht" auf dem Startup Burgenland Blog. Alle Beiträge der Serie findest du in unserer Kategorie Gründung und Recht.

Über den Autor: Felix Lenhard ist Program Director und Startup Coach bei Startup Burgenland. Zuvor Managing Director beim 360 Innovation Lab, Innovation Manager bei RHI Magnesita und Serial Entrepreneur mit internationalen Exits. Über 15 Jahre Erfahrung in Innovation und Unternehmensaufbau.

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