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Nebenberuflich gründen: Was du steuerlich beachten musst

Felix Lenhard 10 min Lesezeit
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Tagsüber Angestellte:r, abends Gründer:in -- und das Finanzamt schaut zu

Nebenberuflich gründen ist der sicherste Weg ins Unternehmertum. Du behältst dein Gehalt, deine Sozialversicherung, dein Sicherheitsnetz -- und baust gleichzeitig etwas Eigenes auf. Bei Startup Burgenland empfehlen wir diesen Weg fast jedem, der nicht sofort Vollzeit gründen kann oder will.

Aber "sicher" heißt nicht "einfach". Steuerlich wird es komplexer, wenn du zwei Einkommensquellen hast. Doppelversicherung, Veranlagungspflicht, Freibeträge, Vorauszahlungen -- es gibt einiges zu beachten. Dieser Post gibt dir den Überblick.

Die steuerliche Grundlage: Zwei Einkommensarten

Als nebenberufliche:r Gründer:in hast du zwei Einkommensarten:

  1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (dein Gehalt) -- versteuert durch die Lohnsteuer, die dein Arbeitgeber abführt
  2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (dein Startup) -- versteuert über die Einkommensteuer-Veranlagung

Am Jahresende werden beide Einkünfte zusammengerechnet und gemeinsam versteuert. Da die Einkommensteuer progressiv ist, kann dein Startup-Gewinn in eine höhere Steuerstufe fallen, als du erwartest.

Rechenbeispiel

PositionBetrag
Gehalt (brutto, jährlich)EUR 40.000
Startup-GewinnEUR 15.000
GesamteinkünfteEUR 55.000

Dein Gehalt wird bereits mit Lohnsteuer belastet. Dein Startup-Gewinn von EUR 15.000 fällt in die Progressionsstufe 40% (weil er "oben drauf" kommt auf dein Gehalt). Du zahlst also ca. EUR 6.000 Einkommensteuer auf den Startup-Gewinn -- nicht EUR 3.000, wie du vielleicht erwartet hättest (bei isoliertem 20%-Satz).

Veranlagungspflicht: Wann du eine Steuererklärung machen musst

Als Angestellte:r brauchst du normalerweise keine Steuererklärung -- die Lohnsteuer erledigt alles. Sobald du aber nebenberuflich selbständig bist, wirst du veranlagungspflichtig, wenn:

  • Deine nicht-lohnsteuerpflichtigen Einkünfte über EUR 730 im Jahr liegen
  • Du musst dann eine Einkommensteuererklärung (E 1) abgeben

Die EUR 730-Grenze

Bis zu EUR 730 Gewinn aus deiner Selbständigkeit zahlst du keine zusätzliche Einkommensteuer. Aber Achtung: Das heißt nicht, dass du unter EUR 730 gar nichts melden musst. Die Grenze bezieht sich auf die Steuerpflicht, nicht auf die Meldepflicht. Wenn das Finanzamt eine Erklärung verlangt, musst du sie abgeben.

Zwischen EUR 730 und EUR 1.460 greift eine Einschleifregelung: Die Steuer steigt stufenweise an.

Doppelversicherung: SVS und ASVG

Der größte Kostenfaktor bei der nebenberuflichen Gründung ist die Doppelversicherung:

  • Als Angestellte:r: ASVG (ÖGK) -- zahlt dein Arbeitgeber mit
  • Als Selbständige:r: GSVG (SVS) -- zahlst du zusätzlich

Was du zusätzlich zahlst

VersicherungZusätzlicher Beitrag
SVS Krankenversicherung6,80% deines Startup-Gewinns
SVS Pensionsversicherung18,50% deines Startup-Gewinns
SVS UnfallversicherungEUR 11,35/Monat (fix)
SVS Selbständigenvorsorge1,53% deines Startup-Gewinns

Die Höchstbeitragsgrundlage als Deckel

Die gute Nachricht: Es gibt eine Höchstbeitragsgrundlage (ca. EUR 6.060/Monat, Stand 2025). Die Summe deiner ASVG- und GSVG-Beitragsgrundlagen wird nach oben gedeckelt. Wenn du als Angestellte:r bereits EUR 4.000 brutto verdienst, zahlst du SVS-Beiträge nur auf die Differenz bis zur Höchstbeitragsgrundlage (ca. EUR 2.060).

Verdienst du als Angestellte:r bereits über der Höchstbeitragsgrundlage, zahlst du trotzdem SVS-Mindestbeiträge -- aber keine vollen Beiträge auf deinen Startup-Gewinn.

Differenzvorschreibung

Die SVS berechnet eine Differenzvorschreibung: Sie berücksichtigt deine ASVG-Beiträge und reduziert die GSVG-Beiträge entsprechend. Das passiert aber erst bei der Nachbemessung -- in den ersten Jahren zahlst du die SVS-Mindestbeiträge, und die Verrechnung kommt später.

Dein:e Arbeitgeber:in informieren?

Du bist nicht verpflichtet, deinen Arbeitgeber über deine Selbständigkeit zu informieren -- es sei denn:

  • Dein Arbeitsvertrag enthält eine Nebenbeschäftigungsklausel (häufig!)
  • Dein Startup steht in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber
  • Deine Selbständigkeit beeinträchtigt deine Arbeitsleistung

Unsere Empfehlung: Lies deinen Arbeitsvertrag genau. Wenn eine Nebenbeschäftigungsklausel drin steht, brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers. Die meisten Arbeitgeber haben kein Problem damit, solange kein Wettbewerb besteht.

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

1. Gewinnfreibetrag nutzen

Auch als nebenberufliche:r Gründer:in steht dir der Gewinnfreibetrag zu. Der Grundfreibetrag von 15% (bis EUR 33.000 Gewinn) wird automatisch berücksichtigt. Bei einem Startup-Gewinn von EUR 15.000 sparst du EUR 2.250 an steuerpflichtigem Einkommen.

2. Betriebsausgaben optimieren

Alles, was für dein Startup notwendig ist, ist eine Betriebsausgabe:

AusgabeAbsetzbar
Laptop (geschäftlich genutzt)Ja (anteilig bei Mischnutzung)
Internet (anteilig)Ja
Mobiltelefon (anteilig)Ja
Fachliteratur und KurseJa
Home-Office-PauschaleEUR 3/Tag, max. EUR 300/Jahr
Fahrtkosten (geschäftlich)Ja (Kilometergeld oder Fahrtenbuch)
Software und ToolsJa

3. Verluste aus der Selbständigkeit

Machst du mit deinem Startup Verlust, wird dieser mit deinem Gehalt gegengerechnet -- du bekommst Lohnsteuer zurück. Das ist einer der größten Vorteile der nebenberuflichen Gründung: Dein Startup-Verlust senkt deine Gesamtsteuerbelastung.

Beispiel: EUR 40.000 Gehalt, EUR 5.000 Startup-Verlust → Gesamteinkünfte EUR 35.000 → weniger Einkommensteuer → Lohnsteuer-Rückerstattung.

Aber: Das Finanzamt akzeptiert Verluste nur, wenn dein Startup eine Gewinnabsicht hat ("Liebhaberei-Prüfung"). Wenn du über mehrere Jahre nur Verluste schreibst, ohne erkennbare Gewinnperspektive, kann das Finanzamt die Verluste nachträglich aberkennen.

4. Sonderausgaben und Werbungskosten

Vergiss nicht die Sonderausgaben und Werbungskosten aus deinem Angestelltenverhältnis:

  • Pendlerpauschale
  • Arbeitsmittel für die Anstellung
  • Fortbildungskosten
  • Gewerkschaftsbeiträge

Diese reduzieren dein Gesamteinkommen zusätzlich.

Vorauszahlungen: Das Finanzamt wartet nicht bis Jahresende

Wenn du in einem Jahr Einkommensteuer nachzahlen musst, setzt das Finanzamt für das Folgejahr Vorauszahlungen fest. Diese sind vierteljährlich fällig (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November).

Tipp: Rechne frühzeitig aus, wie viel Einkommensteuer du nachzahlen wirst, und leg das Geld beiseite. Dein Steuerberater kann dir eine Schätzung geben.

Der Weg in die Vollzeit-Selbständigkeit

Viele nebenberufliche Gründer:innen planen den Wechsel in die Vollzeit-Selbständigkeit. Steuerlich ändert sich dabei:

  • Die Doppelversicherung fällt weg -- du bist nur noch bei der SVS
  • Dein Gehalt fällt weg -- dein Startup-Gewinn muss alles tragen
  • Die Vorauszahlungen werden auf Basis deines bisherigen Gewinns berechnet
  • Du brauchst möglicherweise eine andere Rechtsform

Unser Tipp: Plan den Wechsel mit deinem Steuerberater. Der ideale Zeitpunkt ist oft der 1. Jänner -- saubere Abgrenzung, keine Übergangsthemen mitten im Jahr. Mehr dazu in Nebenberuflich gründen in Österreich: Rechte, Pflichten und Realität.

So gehst du jetzt weiter

Prüfe deinen Arbeitsvertrag auf Nebenbeschäftigungsklauseln. Richte ein separates Geschäftskonto ein (auch als Einzelunternehmer:in). Und rechne durch, wie viel zusätzliche Steuer und SVS du zahlen wirst -- damit du keine böse Überraschung erlebst.

Für die SVS im Detail: SVS: Was Gründer:innen über Sozialversicherung wissen müssen. Für den Steuerüberblick: Welche Steuern dich als Gründer:in in Österreich erwarten.


Startup Burgenland macht Gründung leistbar: EUR 10.000 Gründungszuschuss (nicht rückzahlbar, keine Eigenkapitalabgabe), 1:1 Coaching und ein Netzwerk aus Steuerberatern, Notaren und Rechtsanwälten. Flexibler Einstieg jederzeit. Schreib uns ein formloses E-Mail.

Über den Autor: Felix Lenhard ist Program Director und Startup Coach bei Startup Burgenland. Zuvor Managing Director beim 360 Innovation Lab, Innovation Manager bei RHI Magnesita und Serial Entrepreneur mit internationalen Exits. Über 15 Jahre Erfahrung in Innovation und Unternehmensaufbau.

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