Darfst du neben dem Job gründen?
Die kurze Antwort: Ja. In Österreich darfst du neben deinem Angestelltenverhältnis ein eigenes Unternehmen betreiben. Das ist kein Graubereich -- es ist dein Recht.
Die längere Antwort: Es gibt Regeln, die du kennen musst. Dein Arbeitsvertrag, die Sozialversicherung, das Steuerrecht und das Gewerberecht setzen Rahmenbedingungen, die du einhalten musst. Aber keine davon ist ein Hindernis, wenn du sie verstehst.
Dieser Post gibt dir den kompletten Überblick.
Was sagt dein Arbeitsvertrag?
Grundregel: Du darfst eine Nebentätigkeit ausüben, solange sie nicht gegen deinen Arbeitsvertrag verstößt.
Worauf du achten musst:
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Konkurrenzverbot: Du darfst keine Tätigkeit ausüben, die in direkter Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber steht. Wenn du als Softwareentwickler bei einem IT-Unternehmen arbeitest und nebenher eine eigene Software-Firma gründest -- das könnte problematisch sein.
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Nebentätigkeitsklausel: Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, die besagt, dass Nebentätigkeiten gemeldet oder genehmigt werden müssen. Lies deinen Vertrag. Wenn eine solche Klausel existiert, informiere deinen Arbeitgeber. Das ist keine Bitte um Erlaubnis -- es ist eine vertragliche Pflicht.
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Arbeitszeitgesetz: In Österreich darfst du maximal 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche arbeiten -- über alle Tätigkeiten hinweg. Dein Hauptjob plus dein Side Business dürfen diese Grenzen nicht überschreiten.
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Treuepflicht: Als Arbeitnehmer hast du eine allgemeine Treuepflicht. Du darfst deinem Arbeitgeber nicht schaden, keine Geschäftsgeheimnisse nutzen und keine Ressourcen (Laptop, Büro, Arbeitszeit) für dein Side Business verwenden.
Unsere Empfehlung: Sprich mit deinem Arbeitgeber. Offen und ehrlich. In den meisten Fällen hat er kein Problem damit -- und du schaffst Vertrauen statt Misstrauen.
Was musst du anmelden?
Gewerbeanmeldung
Wenn deine Tätigkeit gewerblich ist (Beratung, Handel, Dienstleistung), brauchst du einen Gewerbeschein. Die Anmeldung erfolgt bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder online über das Unternehmensserviceportal (USP).
- Kosten: EUR 30-50
- Dauer: Sofort wirksam
- Voraussetzung: Volljährigkeit, keine Ausschlussgründe
Neue Selbstständige
Wenn du eine freiberufliche Tätigkeit ausübst (Vorträge, künstlerische Arbeit, wissenschaftliche Tätigkeit), brauchst du keinen Gewerbeschein. Du meldest dich direkt bei der SVS an.
SVS-Anmeldung
Als Gewerbetreibender bist du automatisch bei der SVS pflichtversichert. Da du bereits über deinen Arbeitgeber versichert bist, entfällt die Krankenversicherung -- du zahlst nur die Differenz.
Gründerprivileg: In den ersten zwei Kalenderjahren deiner selbstständigen Tätigkeit sind die SVS-Beiträge reduziert. Das spart dir mehrere hundert Euro im Jahr.
Geringfügigkeitsgrenze: Unter bestimmten Gewinngrenzen zahlst du keine zusätzlichen SVS-Beiträge. Dein Steuerberater kann dir die aktuellen Grenzen nennen.
Wie wirst du besteuert?
Einkommensteuer
Dein Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit wird zu deinem Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis addiert. Das Gesamteinkommen wird progressiv besteuert (0-55%).
Achtung: Durch die Progression kann schon ein kleiner zusätzlicher Gewinn in eine höhere Steuerstufe fallen. Das heißt nicht, dass du insgesamt mehr Steuern zahlst als du verdienst -- aber es bedeutet, dass der Grenzsteuersatz auf den zusätzlichen Gewinn höher ist.
Unter EUR 730 Jahresgewinn: Keine zusätzliche Einkommensteuer.
Umsatzsteuer
Kleinunternehmerregelung: Wenn dein Jahresumsatz unter EUR 55.000 liegt, bist du von der Umsatzsteuer befreit. Das vereinfacht alles enorm -- keine USt-Voranmeldungen, keine USt auf Rechnungen.
Über EUR 55.000: Du musst Umsatzsteuer (20%) auf deine Rechnungen aufschlagen und an das Finanzamt abführen. Dafür kannst du die Vorsteuer auf deine Betriebsausgaben abziehen.
Absetzbare Betriebsausgaben
Als Selbstständiger kannst du betrieblich veranlasste Ausgaben absetzen:
- Arbeitszimmer (anteilig, wenn ausschließlich betrieblich genutzt)
- Computer, Software, Telefon (anteilig)
- Fachliteratur und Weiterbildung
- Reisekosten zu Kunden
- Steuerberater
- Marketing und Werbung
- Büromaterial
Der praktische Fahrplan
Woche 1: Vorbereitung
- Arbeitsvertrag auf Nebentätigkeitsklausel prüfen
- Arbeitgeber informieren (wenn vertraglich erforderlich)
- Steuerberater suchen (lohnt sich ab dem ersten Tag)
Woche 2: Anmeldung
- Gewerbeanmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde (oder USP online)
- Geschäftskonto eröffnen (nicht dein privates Konto verwenden)
- Erste Rechnungsvorlage erstellen
Woche 3: Struktur
- Blockzeiten für das Side Business festlegen
- Buchhaltungssystem einrichten (eine einfache Excel-Tabelle reicht am Anfang)
- Ersten Kunden ansprechen
Ab Woche 4: Loslegen
- Kundengespräche führen
- Erste Leistung erbringen
- Erste Rechnung stellen
Was wir bei Startup Burgenland nebenberuflichen Gründern empfehlen
In unserem 1:1 Coaching begleiten wir viele nebenberufliche Gründer. Drei Empfehlungen, die wir immer geben:
1. Trenne beruflich und privat. Eigenes Geschäftskonto. Eigene E-Mail-Adresse. Eigene Ablage. Das spart dir Ärger bei der Steuererklärung und schützt dich rechtlich.
2. Dokumentiere von Anfang an. Jede Einnahme, jede Ausgabe, jeder Kundenvertrag. Nicht weil das Finanzamt klopft, sondern weil du den Überblick behalten willst.
3. Setz dir eine Deadline. Nicht für den Erfolg, sondern für die Entscheidung: In 12 Monaten entscheide ich, ob ich weitermache, aufstocke oder aufhöre. Eine klare Deadline verhindert, dass du jahrelang im Halbgas-Modus bleibst.
So gehst du jetzt weiter
Wenn du nebenberuflich gründen willst, starte mit dem einfachsten Schritt: Lies deinen Arbeitsvertrag. Prüfe, ob eine Nebentätigkeitsklausel existiert. Und wenn ja, informiere deinen Arbeitgeber.
Alles andere kommt danach -- und ist einfacher, als du denkst.
Wenn du den gesamten Vergleich zwischen Startup und Selbstständigkeit nochmal durchgehen willst, lies Die Skalierungsfrage: Willst du wachsen oder leben?. Und wenn du dich für die ehrliche Entscheidungshilfe interessierst, lies Startup oder Selbstständigkeit -- die ehrliche Entscheidungshilfe.
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Über den Autor: Felix Lenhard ist Program Director und Startup Coach bei Startup Burgenland. Zuvor Managing Director beim 360 Innovation Lab, Innovation Manager bei RHI Magnesita und Serial Entrepreneur mit internationalen Exits. Über 15 Jahre Erfahrung in Innovation und Unternehmensaufbau.