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Steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen -- So senkst du deine Steuerlast

Felix Lenhard 12 min
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Steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen -- So senkst du deine Steuerlast

Investitionen sind der Motor jedes Startups. Ob neue Hardware, Software, Büroausstattung oder Maschinen -- ohne Investitionen kein Wachstum. Die gute Nachricht: In Österreich kannst du viele Investitionen steuerlich geltend machen und so deine Steuerlast deutlich senken.

In diesem Beitrag erkläre ich dir die verschiedenen Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit von Investitionen -- von der Abschreibung über den Investitionsfreibetrag bis hin zu Sonderregelungen für ökologische Investitionen.

Grundlagen der Absetzung für Abnutzung (AfA)

Die Absetzung für Abnutzung -- kurz AfA -- ist das zentrale Instrument zur steuerlichen Berücksichtigung von Investitionen. Die Idee dahinter: Ein Wirtschaftsgut verliert über die Zeit an Wert. Diesen Wertverlust kannst du steuerlich geltend machen.

Wie funktioniert die AfA?

  1. Du kaufst ein Wirtschaftsgut (z.B. einen Laptop für 2.400 EUR netto)
  2. Du ermittelst die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (z.B. 3 Jahre)
  3. Du schreibst den Kaufpreis über die Nutzungsdauer ab (z.B. 800 EUR pro Jahr)

Lineare Abschreibung

In Österreich wird grundsätzlich linear abgeschrieben -- also jedes Jahr der gleiche Betrag.

Formel: Anschaffungskosten / Nutzungsdauer = jährliche AfA

Degressive Abschreibung

Seit dem Konjunkturpaket gibt es in Österreich auch die Möglichkeit der degressiven Abschreibung. Dabei werden in den ersten Jahren höhere Beträge abgeschrieben.

  • Maximaler Satz: 30% vom Buchwert
  • Vorteil: Höhere Abschreibung in den Anfangsjahren = früherer Steuereffekt
  • Nachteil: In späteren Jahren geringere Abschreibung

Beispiel: Lineare vs. degressive Abschreibung

Anschaffung einer Maschine für 10.000 EUR, Nutzungsdauer 5 Jahre:

Linear (2.000 EUR/Jahr):

JahrAfABuchwert
12.000 EUR8.000 EUR
22.000 EUR6.000 EUR
32.000 EUR4.000 EUR
42.000 EUR2.000 EUR
52.000 EUR0 EUR

Degressiv (30% vom Buchwert):

JahrAfABuchwert
13.000 EUR7.000 EUR
22.100 EUR4.900 EUR
31.470 EUR3.430 EUR
41.029 EUR2.401 EUR
52.401 EUR0 EUR

Bei der degressiven Methode hast du in den ersten Jahren mehr Steuervorteil -- was für Startups besonders attraktiv ist.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Nicht jede Investition muss über Jahre abgeschrieben werden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter gibt es eine Sofortabschreibung.

GWG-Grenze in Österreich

  • Bis 1.000 EUR (netto): Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung möglich
  • Über 1.000 EUR: Muss über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden

Typische GWG im Startup-Alltag

  • Bildschirm (z.B. 600 EUR)
  • Tastatur und Maus (z.B. 150 EUR)
  • Bürostuhl (z.B. 800 EUR)
  • Software-Lizenzen bis 1.000 EUR
  • Drucker (z.B. 500 EUR)
  • Mobiltelefon (z.B. 900 EUR)

Tipp: Wenn du mehrere Anschaffungen planst, die knapp über der GWG-Grenze liegen, prüfe ob du sie einzeln erwerben kannst. Aber Achtung: Das Finanzamt schaut genau hin, ob es sich um selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter handelt.

Der Investitionsfreibetrag (IFB)

Der Investitionsfreibetrag ist ein mächtiges Instrument zur Steuerersparnis. Er wurde mit dem öko-sozialen Steuerreformgesetz 2022 (wieder-)eingeführt.

So funktioniert der IFB

Zusätzlich zur regulären Abschreibung kannst du einen Investitionsfreibetrag geltend machen:

  • 10% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für körperliche Wirtschaftsgüter
  • 15% für Investitionen im Bereich Ökologisierung (z.B. E-Autos, Photovoltaik, Wärmepumpen)

Voraussetzungen

  • Das Wirtschaftsgut muss dem Betrieb mindestens 4 Jahre dienen
  • Es darf sich nicht um bestimmte ausgenommene Güter handeln (z.B. PKW mit Verbrennungsmotor, Gebäüde, geringwertige Wirtschaftsgüter)
  • Maximale Bemessungsgrundlage: 1.000.000 EUR pro Wirtschaftsjahr

Beispiel

Du kaufst Server-Hardware für dein Startup um 50.000 EUR (netto).

  • Reguläre AfA (Nutzungsdauer 4 Jahre): 12.500 EUR pro Jahr
  • Investitionsfreibetrag (10%): 5.000 EUR -- zusätzlich im Jahr der Anschaffung absetzbar

Im ersten Jahr kannst du also 17.500 EUR steuerlich geltend machen statt nur 12.500 EUR.

Öko-IFB: 15% für grüne Investitionen

Investierst du in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsgüter, erhönt sich der IFB auf 15%. Dazu gehören:

  • Elektrofahrzeuge
  • Photovoltaikanlagen
  • Wärmepumpen
  • Energiespeicher
  • Andere Investitionen laut Verordnung des BMF

Tipp für Startups im Burgenland: Das Burgenland setzt stark auf erneuerbare Energien. Wenn du in diesem Bereich investierst, profitierst du gleich doppelt -- vom höheren IFB und von regionalen Förderungen.

Abschreibungsdauern für typische Startup-Investitionen

Hardware und IT

WirtschaftsgutNutzungsdauer
Laptop/PC3 Jahre
Server3--5 Jahre
Bildschirm3--5 Jahre
Drucker3--5 Jahre
Netzwerkinfrastruktur5--8 Jahre
Mobiltelefon3 Jahre

Software

WirtschaftsgutNutzungsdauer
Standardsoftware3--4 Jahre
Individualsoftware3--5 Jahre
ERP-Systeme5--8 Jahre
SaaS-LizenzenSofort absetzbar (laufende Kosten)

Büroausstattung

WirtschaftsgutNutzungsdauer
Schreibtisch10--13 Jahre
Bürostuhl8--10 Jahre
Regale10--13 Jahre
Klimaanlage10--15 Jahre

Fahrzeuge

WirtschaftsgutNutzungsdauer
PKW8 Jahre
Nutzfahrzeuge5--8 Jahre
E-Fahrzeuge8 Jahre

Sonderfall: Selbst erstellte Software

Wenn dein Startup Software selbst entwickelt, stellt sich die Frage: Kannst du die Entwicklungskosten aktivieren?

Aktivierungspflicht vs. Aktivierungswahlrecht

  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften: Aktivierungswahlrecht -- du kannst wählen, ob du die Kosten sofort absetzt oder aktivierst
  • GmbH (UGB): Grundsätzlich Aktivierungsverbot für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände -- mit Ausnahmen

Steuerlich relevante Kosten

Wenn du die Entwicklungskosten aktivierst, gehören dazu:

  • Personalkosten der Entwickler
  • Externe Entwicklungskosten
  • Materialkosten
  • Anteilige Gemeinkosten

Nutzungsdauer selbst erstellter Software

Die steuerliche Nutzungsdauer für selbst erstellte Software beträgt in der Regel 3--5 Jahre.

Leasing vs. Kauf -- Steuerliche Unterschiede

Viele Startups überlegen, ob sie Wirtschaftsgüter kaufen oder leasen sollen. Steuerlich gibt es wichtige Unterschiede:

Kauf

  • Aktivierung im Anlagevermögen
  • Abschreibung über die Nutzungsdauer
  • Investitionsfreibetrag möglich
  • Vorsteuerabzug auf den gesamten Kaufpreis

Leasing

  • Operating Leasing: Leasingraten sind sofort als Betriebsausgabe absetzbar
  • Finance Leasing: Aktivierung beim Leasingnehmer, Abschreibung wie bei Kauf
  • Kein Investitionsfreibetrag bei Operating Leasing
  • Vorsteuerabzug auf die einzelnen Leasingraten

Faustregel: Wenn du den Investitionsfreibetrag nutzen willst und genügend Liquidität hast, ist der Kauf oft steuerlich günstiger. Bei knapper Liquidität kann Leasing die bessere Option sein.

Förderungen und Investitionsanreize im Burgenland

Das Burgenland bietet verschiedene Förderungen für Investitionen:

Wirtschaftsagentur Burgenland

  • Investitionsförderungen für KMU
  • Gründungsförderungen
  • Digitalisierungsförderungen
  • Innovationsförderungen

AWS (Austria Wirtschaftsservice)

  • Investitionsprämie
  • Garantien für Investitionsfinanzierungen
  • ERP-Kredite mit günstigen Konditionen

EU-Förderungen

Das Burgenland profitiert als ehemaliges Ziel-1-Gebiet weiterhin von EU-Förderungen:

  • EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung)
  • ESF (Europäischer Sozialfonds)

Wichtig: Förderungen sind in der Regel nicht steuerpflichtig, reduzieren aber die Anschaffungskosten für die Abschreibung.

Häufige Fehler bei der steuerlichen Absetzbarkeit

Fehler 1: Privatanteil nicht berücksichtigen

Wenn du ein Wirtschaftsgut auch privat nutzt (z.B. Laptop, Mobiltelefon), musst du den Privatanteil herausrechnen. Nur der betriebliche Anteil ist absetzbar.

Fehler 2: GWG-Grenze falsch anwenden

Die GWG-Grenze bezieht sich auf den Nettobetrag (ohne USt), wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist.

Fehler 3: Anschaffungsnebenkosten vergessen

Zum Anschaffungspreis gehören auch Nebenkosten wie Transport, Installation oder Montage. Diese erhöhen die Abschreibungsbasis.

Fehler 4: Zeitpunkt der Anschaffung nicht optimieren

Wenn du am Ende des Jahres investierst, kannst du im laufenden Jahr nur die anteilige AfA (Halbjahres-AfA) geltend machen. Planst du die Investition hingegen am Jahresanfang, hast du den vollen Jahresbetrag.

Fehler 5: Investitionsfreibetrag nicht beantragen

Der IFB wird nicht automatisch gewährt -- du musst ihn in der Steuererklärung beantragen. Vergiss das nicht!

Halbjahres-AfA-Regel

In Österreich gilt die sogenannte Halbjahres-AfA-Regel:

  • Anschaffung im ersten Halbjahr: Volle Jahres-AfA
  • Anschaffung im zweiten Halbjahr: Nur die halbe Jahres-AfA

Tipp: Wenn du grössere Investitionen planst, prüfe, ob ein Kauf im ersten Halbjahr steuerlich günstiger ist.

Checkliste: Investitionen steuerlich optimal gestalten

  1. Prüfe, ob die Investition betrieblich notwendig ist
  2. Ermittle die korrekte Nutzungsdauer
  3. Prüfe, ob die GWG-Grenze greift (unter 1.000 EUR netto)
  4. Beantrage den Investitionsfreibetrag (10% oder 15%)
  5. Berücksichtige eventuelle Privatanteile
  6. Dokumentiere alle Belege sorgfältig
  7. Prüfe Fördermöglichkeiten vor der Investition
  8. Plane den optimalen Anschaffungszeitpunkt
  9. Entscheide zwischen Kauf und Leasing
  10. Informiere deinen Steuerberater rechtzeitig

Fazit

Die steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen bietet dir als Startup-Gründer zahlreiche Möglichkeiten, deine Steuerlast zu senken. Nutze den Investitionsfreibetrag, wähle die richtige Abschreibungsmethode und plane deine Investitionen zeitlich geschickt. In Kombination mit den Förderungen im Burgenland kannst du dein Startup steuerlich optimal aufstellen.

Denk daran: Jeder Euro, den du an Steuern sparst, steht dir für dein Wachstum zur Verfügung. Lass dich von einem Steuerberater beraten, um das volle Potenzial auszuschöpfen.


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Dieser Beitrag ist Teil der Serie "Buchhaltung und Steuern für Fortgeschrittene" auf dem Startup Burgenland Blog. In dieser Serie behandeln wir alle wichtigen Finanz- und Steuerthemen, die für österreichische Startups relevant sind. Schau dir auch die anderen Beiträge der Serie an, um dein Wissen zu vertiefen.


Über den Autor: Felix Lenhard ist Program Director und Startup Coach bei Startup Burgenland. Zuvor Managing Director beim 360 Innovation Lab, Innovation Manager bei RHI Magnesita und Serial Entrepreneur mit internationalen Exits. Über 15 Jahre Erfahrung in Innovation und Unternehmensaufbau.

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