De-Minimis-Beihilfe: Die unsichtbare Grenze deiner Förderungen
Du hast erfolgreich eine Förderung beantragt. Dann eine zweite. Und eine dritte. Doch irgendwann stößt du an eine Grenze, von der viele Gründer:innen erst erfahren, wenn es zu spät ist: die De-Minimis-Obergrenze. Überschreitest du sie, musst du Förderungen zurückzahlen -- im schlimmsten Fall inklusive Zinsen.
Die De-Minimis-Regelung ist kein österreichisches, sondern ein EU-weites Konzept. Sie begrenzt die Gesamtsumme staatlicher Beihilfen, die ein Unternehmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums erhalten darf, ohne dass eine spezifische EU-Genehmigung nötig ist. Das klingt abstrakt, hat aber sehr konkrete Auswirkungen auf deine Förderstrategie.
Bei Startup Burgenland besprechen wir das Thema De-Minimis regelmäßig mit unseren Gründer:innen -- besonders wenn sie mehrere Förderungen kombinieren wollen. In diesem Artikel machen wir die Regelung verständlich und zeigen dir, wie du den Überblick behältst.
Was ist eine De-Minimis-Beihilfe?
Der Name kommt aus dem lateinischen Rechtsgrundsatz "de minimis non curat lex" -- das Gesetz kümmert sich nicht um Kleinigkeiten. Die Idee dahinter: Staatliche Beihilfen unterhalb einer bestimmten Schwelle sind so gering, dass sie den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt nicht nennenswert verzerren. Deshalb dürfen EU-Mitgliedstaaten solche "kleinen" Beihilfen ohne Genehmigung der EU-Kommission vergeben.
Die aktuelle De-Minimis-Verordnung (EU) 2023/2831:
Im Dezember 2023 wurde eine neue De-Minimis-Verordnung erlassen, die seit Januar 2024 gilt. Die wichtigsten Änderungen:
| Regelung | Alt (bis 2023) | Neu (ab 2024) |
|---|---|---|
| Obergrenze | EUR 200.000 / 3 Jahre | EUR 300.000 / 3 Jahre |
| Berechnungszeitraum | 3 Steuerjahre (gleitend) | 3 Jahre (rollierend) |
| Transparenzregister | Freiwillig | Verpflichtend (ab 2026) |
| Sonderregelung Straßentransport | EUR 100.000 | EUR 100.000 (unverändert) |
Was bedeutet das konkret?
Dein Unternehmen darf innerhalb von drei Jahren (rollierender Zeitraum) De-Minimis-Beihilfen im Gesamtwert von maximal EUR 300.000 erhalten. Überschreitest du diesen Betrag, ist die gesamte letzte Beihilfe rechtswidrig und muss zurückgezahlt werden -- nicht nur der Betrag über der Grenze, sondern die gesamte Beihilfe, die zur Überschreitung geführt hat.
Wichtig: Die Grenze gilt pro Unternehmen, nicht pro Förderung und nicht pro Förderstelle. Wenn du EUR 150.000 von der AWS und EUR 160.000 von einer Landesförderung erhältst, hast du die Grenze bereits überschritten -- unabhängig davon, dass es zwei verschiedene Förderstellen sind.
Welche Förderungen fallen unter De-Minimis?
Nicht jede Förderung ist eine De-Minimis-Beihilfe. Manche Programme laufen unter anderen beihilferechtlichen Grundlagen und belasten den De-Minimis-Rahmen nicht.
Unter De-Minimis fallen typischerweise:
- Viele Landesförderungen (z.B. WIBAG-Zuschüsse, Wirtschaftsagentur Wien)
- Kleinere Bundesförderungen und Zuschüsse
- Beratungsförderungen
- Manche AWS-Programme (abhängig vom spezifischen Programm)
- Kommunale Förderungen
- Manche steuerliche Begünstigungen
Nicht unter De-Minimis fallen typischerweise:
- FFG-Förderungen (laufen meist unter der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung -- AGVO)
- AWS Seedfinancing und Gründungsfonds (eigene beihilferechtliche Grundlage)
- EU-Förderungen wie der EIC Accelerator (direkte EU-Förderung)
- Forschungsprämie (steuerliche Maßnahme unter AGVO)
- NeuFöG-Befreiungen (keine Beihilfe im beihilferechtlichen Sinn)
Die AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung):
Viele größere Förderprogramme laufen unter der AGVO. Diese hat eigene Obergrenzen, die deutlich höher sind als bei De-Minimis. Die AGVO-Grenzen hängen von der Art der Förderung ab (z.B. F&E-Beihilfe, KMU-Beihilfe, Umweltbeihilfe) und können mehrere Millionen Euro betragen.
Praxis-Tipp: Frage bei jeder Förderstelle explizit nach, ob die Förderung unter De-Minimis oder unter einer anderen beihilferechtlichen Grundlage gewährt wird. Diese Information findest du auch im Fördervertrag oder in den Förderrichtlinien.
Wie wird der De-Minimis-Rahmen berechnet?
Die Berechnung des De-Minimis-Rahmens ist seit der neuen Verordnung etwas klarer geworden, aber es gibt nach wie vor Fallstricke.
Berechnungsgrundlage:
Der De-Minimis-Rahmen wird in Bruttosubventionsäquivalent berechnet. Das klingt kompliziert, ist aber logisch:
| Förderform | Bruttosubventionsäquivalent |
|---|---|
| Nicht rückzahlbarer Zuschuss | Voller Betrag |
| Zinsverbilligtes Darlehen | Differenz zum Marktzins |
| Garantie | Berechneter Vorteil (ca. 1-3% des garantierten Betrags pro Jahr) |
| Steuererleichterung | Steuerersparnis |
| Beteiligung zu Vorzugskonditionen | Differenz zum Marktwert |
Beispiel: Du erhältst einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von EUR 100.000 -- das ist ein De-Minimis-Äquivalent von EUR 100.000. Du erhältst ein zinsverbilligtes Darlehen von EUR 200.000 mit 1 Prozent statt marktüblichen 5 Prozent -- das Bruttosubventionsäquivalent ist die Zinsdifferenz über die Laufzeit, nicht der Darlehensbetrag selbst.
Der rollierende Dreijahreszeitraum:
Seit der neuen Verordnung wird der Zeitraum rollierend berechnet. Das bedeutet: Du schaust immer drei Jahre zurück ab dem Zeitpunkt der neuen Förderung. Wenn du am 1. Juni 2026 eine neue Förderung beantragst, zählen alle De-Minimis-Beihilfen, die du seit dem 1. Juni 2023 erhalten hast.
Rechenbeispiel:
| Datum | Förderung | Betrag | Kumuliert |
|---|---|---|---|
| 01.03.2024 | Landesförderung A | EUR 50.000 | EUR 50.000 |
| 15.09.2024 | Beratungsförderung | EUR 15.000 | EUR 65.000 |
| 01.04.2025 | Landesförderung B | EUR 100.000 | EUR 165.000 |
| 01.06.2026 | Neue Förderung | EUR 150.000 | EUR 315.000 -- Überschreitung! |
In diesem Fall wäre die neue Förderung von EUR 150.000 nicht zulässig, weil die Gesamtsumme von EUR 300.000 überschritten wird. Du könntest maximal noch EUR 135.000 als De-Minimis-Beihilfe erhalten.
Das De-Minimis-Register: Was kommt auf dich zu
Mit der neuen Verordnung wird ein zentrales EU-weites De-Minimis-Register eingeführt. Die Umsetzung erfolgt schrittweise:
Zeitplan:
- Ab 2024: EU-Mitgliedstaaten können das Register freiwillig nutzen
- Ab 2026: Verpflichtende Nutzung des Registers durch alle EU-Mitgliedstaaten
- Ab 2028: Keine De-Minimis-Eigenerklärungen mehr nötig, weil das Register alle Daten enthält
Was das für dich bedeutet:
In der Übergangsphase musst du bei jedem Förderantrag eine De-Minimis-Erklärung abgeben, in der du alle erhaltenen De-Minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre auflistest. Ab der vollständigen Einführung des Registers wird diese Erklärung entfallen, weil die Förderstellen den Status direkt im Register prüfen können.
Bis dahin: Eigenes Tracking ist Pflicht
Solange das Register nicht vollständig funktioniert, bist du selbst dafür verantwortlich, den Überblick zu behalten. Ein einfaches Tracking-System reicht aus:
Empfohlenes Format:
| Datum | Förderstelle | Programm | Betrag (Bruttosubventionsäquivalent) | De-Minimis? | Kumuliert (3 Jahre) |
|---|---|---|---|---|---|
| 01.03.2024 | WIBAG | Investitionsförderung | EUR 50.000 | Ja | EUR 50.000 |
| 15.09.2024 | BMAW | Beratungsförderung | EUR 15.000 | Ja | EUR 65.000 |
| 01.11.2024 | FFG | Basisprogramm | EUR 180.000 | Nein (AGVO) | EUR 65.000 |
In der letzten Zeile siehst du den entscheidenden Punkt: Die FFG-Förderung von EUR 180.000 belastet den De-Minimis-Rahmen nicht, weil sie unter der AGVO gewährt wird. Die kumulierte De-Minimis-Summe bleibt bei EUR 65.000.
Verbundene Unternehmen: Die versteckte Falle
Ein besonders tückischer Aspekt der De-Minimis-Regelung: Die Obergrenze gilt nicht nur für dein Unternehmen, sondern für die gesamte Unternehmensgruppe.
Was sind verbundene Unternehmen?
Zwei oder mehr Unternehmen gelten als "ein einziges Unternehmen" im Sinne der De-Minimis-Verordnung, wenn eine der folgenden Beziehungen besteht:
- Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte am anderen
- Ein Unternehmen hat das Recht, die Mehrheit des Leitungsorgans zu bestellen
- Ein Unternehmen hat über einen Vertrag einen beherrschenden Einfluss
- Ein Unternehmen kontrolliert allein die Mehrheit der Stimmrechte (Vereinbarung mit anderen Anteilseigner:innen)
Praxis-Beispiel:
Du gründest ein Startup (Unternehmen A) und hältst 60 Prozent der Anteile. Dein:e Mitgründer:in hält 40 Prozent. Gleichzeitig hast du noch ein anderes Unternehmen (Unternehmen B), an dem du 80 Prozent hältst.
In diesem Fall bilden Unternehmen A und Unternehmen B eine Unternehmensgruppe. Wenn Unternehmen B bereits EUR 200.000 an De-Minimis-Beihilfen erhalten hat, kann Unternehmen A nur noch maximal EUR 100.000 erhalten.
Warum das wichtig ist:
Viele Gründer:innen haben nebenberuflich andere Unternehmen oder halten Beteiligungen. Wenn diese Unternehmen Förderungen erhalten haben, kann das den De-Minimis-Rahmen für dein Startup einschränken. Prüfe daher immer, ob verbundene Unternehmen bestehen.
Praxis-Tipp: Erstelle eine Übersicht aller Unternehmen, an denen du oder deine Mitgründer:innen beteiligt sind. Prüfe für jedes dieser Unternehmen die erhaltenen De-Minimis-Beihilfen. Im Zweifel lass die Situation von einer Rechtsberatung prüfen -- das Startup Burgenland Netzwerk kann dir hier weiterhelfen.
Strategien für den Umgang mit De-Minimis-Grenzen
Die De-Minimis-Grenze von EUR 300.000 klingt nach viel, ist aber für ein wachsendes Startup schnell erreicht. Hier einige Strategien, um das Beste aus deinem Förderrahmen zu machen:
Strategie 1: AGVO-Förderungen bevorzugen
Wenn möglich, nutze Förderungen, die unter der AGVO gewährt werden -- diese belasten deinen De-Minimis-Rahmen nicht. Die FFG-Förderung und die Forschungsprämie sind typische AGVO-Förderungen.
Strategie 2: De-Minimis-Rahmen für Landesförderungen reservieren
Viele attraktive Landesförderungen fallen unter De-Minimis. Reserviere deinen De-Minimis-Rahmen für diese Programme und nutze für größere Förderungen AGVO-basierte Bundesprogramme.
Strategie 3: Zeitlich planen
Da der Berechnungszeitraum rollierend ist, kannst du den Zeitpunkt neuer Förderanträge strategisch planen. Wenn eine ältere De-Minimis-Beihilfe aus dem Dreijahreszeitraum fällt, wird Platz für neue Förderungen frei.
Strategie 4: Bruttosubventionsäquivalent optimieren
Ein zinsverbilligtes Darlehen belastet den De-Minimis-Rahmen weniger als ein Zuschuss in gleicher Höhe. Wenn du die Wahl hast, kann ein günstiges Darlehen die bessere Option sein, um den De-Minimis-Rahmen zu schonen.
Strategie 5: Frühzeitig den Überblick behalten
Beginne ab der ersten Förderung mit dem Tracking. Ein einfaches Spreadsheet reicht aus. Aktualisiere es bei jeder neuen Förderung und prüfe vor jedem neuen Antrag, wie viel De-Minimis-Rahmen noch verfügbar ist.
Was passiert bei einer Überschreitung?
Die Konsequenzen einer De-Minimis-Überschreitung sind ernst und sollten nicht unterschätzt werden:
Szenario 1: Überschreitung vor Auszahlung erkannt
Wenn die Förderstelle bei der Prüfung deines Antrags feststellt, dass die Obergrenze überschritten würde, wird die Förderung nicht gewährt. Das ist die harmloseste Variante.
Szenario 2: Überschreitung nach Auszahlung erkannt
Wenn die Überschreitung erst nach der Auszahlung auffällt -- zum Beispiel bei einer Prüfung oder wenn du eine weitere Förderung beantragst und die bisherigen Beihilfen offenlegst --, muss die rechtswidrige Beihilfe zurückgezahlt werden. Das betrifft die gesamte Beihilfe, die zur Überschreitung geführt hat, nicht nur den Betrag über der Grenze.
Szenario 3: Vorsätzliche Falschangabe
Wenn du in deiner De-Minimis-Erklärung bewusst Beihilfen verschweigst, um die Grenze zu umgehen, drohen neben der Rückzahlung auch rechtliche Konsequenzen. Förderstellen tauschen zunehmend Daten aus, und mit dem kommenden zentralen Register wird die Kontrolle noch engmaschiger.
Praxis-Tipp: Sei bei der De-Minimis-Erklärung immer vollständig und ehrlich. Wenn du unsicher bist, ob eine bestimmte Begünstigung als De-Minimis-Beihilfe zählt, frage bei der Förderstelle oder bei deiner Rechtsberatung nach. Lieber eine Förderung zu viel angeben als eine zu wenig.
De-Minimis in der Praxis: Häufige Fragen
Frage: Zählt der EUR 10.000 Gründungszuschuss von Startup Burgenland als De-Minimis? Prüfe die Förderrichtlinien des konkreten Programms. In der Regel gilt: Zuschüsse von Landesstellen fallen unter De-Minimis, sofern nicht anders angegeben. EUR 10.000 lassen aber noch reichlich Spielraum bis zur Obergrenze von EUR 300.000.
Frage: Zählt das NeuFöG als De-Minimis? Nein. Das NeuFöG ist eine gesetzliche Gebührenbefreiung und keine staatliche Beihilfe im beihilferechtlichen Sinn. Es belastet den De-Minimis-Rahmen nicht.
Frage: Was ist mit der Forschungsprämie? Die Forschungsprämie (14 Prozent) fällt in der Regel unter die AGVO und nicht unter De-Minimis. Sie belastet den De-Minimis-Rahmen daher nicht.
Frage: Gilt die Grenze auch für natürliche Personen? Ja, wenn du als Einzelunternehmer:in Förderungen erhältst, gelten die gleichen Regeln. Entscheidend ist die wirtschaftliche Einheit.
Frage: Kann ich den De-Minimis-Rahmen auf mehrere Unternehmen aufteilen? Nein, nicht wenn die Unternehmen verbunden sind (siehe Abschnitt oben). Nur bei wirklich voneinander unabhängigen Unternehmen hat jedes seinen eigenen De-Minimis-Rahmen.
Frage: Was passiert, wenn ich eine Förderung zurückzahle? Wenn du eine De-Minimis-Beihilfe vollständig zurückzahlst (z.B. weil das Projekt nicht durchgeführt wurde), wird sie nicht mehr in den De-Minimis-Rahmen eingerechnet. Das gilt aber nur bei vollständiger Rückzahlung inklusive etwaiger Zinsen.
Dein Aktionsplan
Die De-Minimis-Regelung ist kein Grund, auf Förderungen zu verzichten -- aber ein Grund, den Überblick zu behalten. Mit der neuen Obergrenze von EUR 300.000 hast du einen komfortablen Rahmen, der für die meisten Startups in der Frühphase ausreicht.
Beginne heute mit deinem De-Minimis-Tracking. Erstelle eine einfache Liste aller erhaltenen Förderungen und markiere, welche unter De-Minimis fallen. Bei Startup Burgenland helfen wir dir im Coaching, die richtige Förderstrategie zu entwickeln -- unter Berücksichtigung aller beihilferechtlichen Grenzen. Schreib uns ein formloses E-Mail.
Startup Burgenland macht Gründung leistbar: EUR 10.000 Gründungszuschuss (nicht rückzahlbar, keine Eigenkapitalabgabe), 1:1 Coaching und ein Netzwerk aus Steuerberatern, Notaren und Rechtsanwälten. Flexibler Einstieg jederzeit. Schreib uns ein formloses E-Mail.
Über den Autor: Felix Lenhard ist Program Director und Startup Coach bei Startup Burgenland. Zuvor Managing Director beim 360 Innovation Lab, Innovation Manager bei RHI Magnesita und Serial Entrepreneur mit internationalen Exits. Über 15 Jahre Erfahrung in Innovation und Unternehmensaufbau.