NeuFöG: Geld sparen ab dem ersten Tag
Jede Unternehmensgründung in Österreich bringt Kosten mit sich -- Gebühren beim Firmenbuch, Stempelgebühren, Grunderwerbsteuer und mehr. Diese Kosten summieren sich schnell auf mehrere hundert bis tausend Euro. Die gute Nachricht: Das Neugründungsförderungsgesetz -- kurz NeuFöG -- befreit dich von einem Großteil dieser Gebühren.
Das NeuFöG ist keine Förderung im klassischen Sinn, sondern eine gesetzliche Gebührenbefreiung. Du musst keinen Antrag bei einer Förderstelle einreichen, sondern gibst bei der Gründung eine Erklärung ab, die dich von bestimmten Gebühren und Abgaben befreit. Klingt einfach? Ist es auch -- wenn du weißt, wie es geht.
Bei Startup Burgenland ist das NeuFöG eines der ersten Themen, die wir mit unseren Gründer:innen besprechen. Denn wer die Befreiung vergisst oder falsch beantragt, zahlt unnötig. In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst -- von den einzelnen Befreiungen über die Voraussetzungen bis zu den häufigsten Fehlern.
Was ist das NeuFöG und wer profitiert davon?
Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) wurde im Jahr 1999 eingeführt, um Unternehmensgründungen in Österreich zu erleichtern. Es befreit Neugründer:innen und Betriebsübernehmer:innen von verschiedenen Gebühren und Abgaben, die bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens anfallen.
Wer profitiert:
- Neugründer:innen: Personen, die erstmals ein Unternehmen gründen
- Betriebsübernehmer:innen: Personen, die einen bestehenden Betrieb übernehmen
- Alle Rechtsformen: Einzelunternehmen, GmbH, OG, KG, AG und andere
Voraussetzungen:
- Es handelt sich um eine Neugründung (erstmalige Schaffung einer neuen betrieblichen Struktur) oder eine Betriebsübernehme
- Der oder die Gründer:in hatte bisher keinen vergleichbaren Betrieb
- Die Erklärung nach NeuFöG wird bei der zuständigen Stelle (WKO oder Bezirkshauptmannschaft) eingeholt und bei der Gründung vorgelegt
- Innerhalb der gesetzlichen Fristen beantragt
Was zählt als Neugründung?
Eine Neugründung liegt vor, wenn eine neue betriebliche Struktur geschaffen wird. Das umfasst:
- Gründung eines Einzelunternehmens
- Gründung einer GmbH oder einer anderen Gesellschaft
- Eröffnung eines neuen Standorts (unter bestimmten Bedingungen)
- Aufnahme einer neuen gewerblichen Tätigkeit
Was zählt nicht als Neugründung:
- Bloßer Wechsel der Rechtsform eines bestehenden Betriebs
- Zusammenschluss bestehender Betriebe
- Erwerb von Gesellschaftsanteilen an einem bestehenden Unternehmen (ohne Betriebsübernahme)
Welche Gebühren werden erlassen?
Die Gebührenbefreiung durch das NeuFöG ist umfangreich. Hier ein vollständiger Überblick:
1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben
Befreiung von Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben für Eingaben, Beilagen und amtliche Schriften im Zusammenhang mit der Gründung.
| Art der Gebühr | Ohne NeuFöG | Mit NeuFöG |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung (Stempelgebühr) | EUR 14,30 | EUR 0 |
| Firmenbucheintragung (Eingabengebühr) | EUR 36-51 | EUR 0 |
| Beglaubigung von Unterschriften | variabel | EUR 0 |
| Grundbucheintragung (Stempelgebühr) | variabel | EUR 0 |
2. Gerichtsgebühren
Befreiung von Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Firmenbuch. Bei einer GmbH-Gründung können die Firmenbuchgebühren mehrere hundert Euro betragen.
3. Grunderwerbsteuer
Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Einbringung von Grundstücken in das neue Unternehmen. Die Grunderwerbsteuer beträgt normalerweise 3,5 Prozent des Grundstückswerts -- bei einem Grundstück im Wert von EUR 200.000 sind das EUR 7.000 Ersparnis.
4. Gesellschaftsteuer
Befreiung von der Gesellschaftsteuer bei der Gründung von Kapitalgesellschaften. Diese betrug früher 1 Prozent des eingebrachten Kapitals. Hinweis: Die Gesellschaftsteuer wurde in Österreich mittlerweile generell abgeschafft, sodass diese Befreiung praktisch keine Relevanz mehr hat.
5. Lohnnebenkosten-Befreiung
Das ist oft der größte finanzielle Vorteil des NeuFöG. Für die ersten 12 Monate nach der Gründung sind folgende Lohnnebenkosten für neue Mitarbeiter:innen befreit:
| Lohnnebenkosten | Satz | Befreit? |
|---|---|---|
| Dienstgeberbeitrag zum FLAF | 3,9% | Ja |
| Kammerumlage (DZ) | ca. 0,36-0,44% | Ja |
| Kommunalsteuer | 3% | Ja |
Rechenbeispiel: Ein:e Mitarbeiter:in mit einem Bruttogehalt von EUR 3.500 pro Monat. Monatliche Ersparnis durch die Lohnnebenkosten-Befreiung:
- FLAF-Beitrag: EUR 136,50
- DZ: ca. EUR 14
- Kommunalsteuer: EUR 105
- Monatliche Ersparnis: ca. EUR 255,50
- Jährliche Ersparnis pro Mitarbeiter:in: ca. EUR 3.066
Bei drei Mitarbeiter:innen sparst du im ersten Jahr rund EUR 9.200 -- das ist ein erheblicher Betrag für ein junges Startup.
Schritt für Schritt: So beantragst du das NeuFöG
Die Beantragung des NeuFöG ist unkompliziert, wenn du die Schritte kennst:
Schritt 1: NeuFöG-Erklärung vorbereiten
Du brauchst das Formular "Erklärung der Neugründung (NeuFö 1)" beziehungsweise "Erklärung der Betriebsübertragung (NeuFö 2)". Diese Formulare sind auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) verfügbar.
Schritt 2: Bestätigung einholen
Die NeuFöG-Erklärung muss von der zuständigen gesetzlichen Berufsvertretung bestätigt werden. In den meisten Fällen ist das:
- Wirtschaftskammer (WKO): Für gewerbliche Neugründungen (der häufigste Fall)
- Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: Für Steuerberatungskanzleien
- Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer etc.: Für freie Berufe
- Bezirkshauptmannschaft: Wenn keine Kammerzugehörigkeit besteht
Die Bestätigung ist in der Regel kostenlos und wird sofort oder innerhalb weniger Tage ausgestellt.
Schritt 3: Erklärung bei Gründung vorlegen
Lege die bestätigte NeuFöG-Erklärung bei allen gründungsrelevanten Behördengängen vor:
- Beim Notar (bei GmbH-Gründung)
- Beim Firmenbuchgericht
- Bei der Gewerbebehörde
- Bei der Gemeinde (für Kommunalsteuer-Befreiung)
- Beim Finanzamt (für Lohnnebenkosten-Befreiung)
Schritt 4: Lohnnebenkosten-Befreiung beim Finanzamt melden
Für die Lohnnebenkosten-Befreiung musst du die NeuFöG-Erklärung an das zuständige Finanzamt übermitteln. Dein:e Steuerberater:in kann das im Rahmen der Lohnverrechnung berücksichtigen.
Wichtig: Die NeuFöG-Erklärung muss vorgelegt werden, bevor die Gebühren fällig werden. Eine rückwirkende Befreiung ist grundsätzlich nicht möglich. Kümmere dich also rechtzeitig darum.
Gründer:innen-Bonus: Weitere Vergünstigungen bei der Gründung
Neben dem NeuFöG gibt es weitere Vergünstigungen, die du bei der Gründung nutzen kannst. Zusammen bilden sie den informellen "Gründer:innen-Bonus":
SVS-Beitragsgrundlagenoption:
Wenn du als Einzelunternehmer:in oder Gesellschafter:in einer Personengesellschaft in der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) pflichtversichert bist, zahlst du in den ersten drei Jahren vorläufige Beiträge auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage. Das ist ein Vorteil, weil du in den Anfangsjahren typischerweise niedrige Einkünfte hast.
Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer):
Bis zu einem Jahresumsatz von EUR 42.000 (ab 2025) kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen und bist von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Das bedeutet: Du musst keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, kannst aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Vorteile der Kleinunternehmerregelung:
- Kein monatliches UVA (Umsatzsteuervoranmeldung)
- Günstigere Preise für Endkund:innen (keine USt aufzuschlagen)
- Weniger Verwaltungsaufwand
Nachteile:
- Kein Vorsteuerabzug auf deine Einkäufe und Investitionen
- Kann bei B2B-Geschäften ein Nachteil sein
Gründungsprivileg bei der GmbH:
Die GmbH-Gründung in Österreich ermöglicht eine Gründung mit nur EUR 10.000 Stammkapital (statt der regulären EUR 35.000), wobei nur EUR 5.000 bei Gründung einbezahlt werden müssen. Das sogenannte Gründungsprivileg gilt für die ersten 10 Jahre.
Praxis-Tipp: Besprich die optimale Kombination aus NeuFöG, Kleinunternehmerregelung und Gründungsprivileg mit deiner Steuerberatung. Bei Startup Burgenland vermitteln wir dich an Steuerberater:innen mit Gründungserfahrung, die diese Optimierung kennen.
Zeitliche Fristen und Fallstricke
Das NeuFöG hat einige zeitliche Fristen, die du unbedingt beachten musst:
Frist für die Gebührenbefreiung: Die NeuFöG-Erklärung muss vor den jeweiligen Amtshandlungen vorgelegt werden. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich.
Frist für die Lohnnebenkosten-Befreiung: Die Befreiung gilt für Mitarbeiter:innen, die in den ersten 12 Monaten nach der Gründung eingestellt werden. Mitarbeiter:innen, die nach dem 12. Monat hinzukommen, sind nicht mehr befreit.
Häufige Fehler:
Fehler 1: NeuFöG vergessen Der häufigste Fehler überhaupt. Viele Gründer:innen erfahren erst nach der Gründung vom NeuFöG und haben die Gebühren bereits bezahlt. Eine nachträgliche Erstattung ist in der Regel nicht möglich.
Fehler 2: Falsche Berufsvertretung Die NeuFöG-Erklärung muss von der richtigen Kammer bestätigt werden. Wenn du den falschen Ansprechpartner wählst, verzögert sich die Bestätigung.
Fehler 3: Lohnnebenkosten-Befreiung nicht an Steuerberater:in weitergeben Wenn dein:e Steuerberater:in nicht weiß, dass du das NeuFöG nutzt, werden die Lohnnebenkosten normal abgerechnet. Informiere deine Lohnverrechnung rechtzeitig.
Fehler 4: Vergleichbaren Betrieb verschweigen Wenn du bereits einen vergleichbaren Betrieb hattest und trotzdem die NeuFöG-Erklärung abgibst, ist das eine Falschaussage. Sei ehrlich -- die Folgen einer falschen Erklärung wiegen schwerer als die gesparten Gebühren.
Fehler 5: Kommunalsteuer-Befreiung nicht bei der Gemeinde melden Die Kommunalsteuer-Befreiung muss bei der Standortgemeinde geltend gemacht werden. Das passiert nicht automatisch durch die NeuFöG-Erklärung allein.
NeuFöG und andere Förderungen: Wie sie zusammenspielen
Das NeuFöG ist eine gesetzliche Gebührenbefreiung und kann problemlos mit allen anderen Förderungen kombiniert werden. Es gibt keine Anrechnung auf De-Minimis-Obergrenzen und keine Einschränkungen bei der Kombination mit Bundes- oder Landesförderungen.
Sinnvolle Kombinationen:
| NeuFöG + | Ergebnis |
|---|---|
| Startup Burgenland | Gebührenbefreiung + EUR 10.000 Gründungszuschuss |
| AWS Pre-Seed | Gebührenbefreiung + Projektförderung |
| WIBAG-Förderung | Gebührenbefreiung + Investitionsförderung |
| Forschungsprämie | Gebührenbefreiung + 14% Forschungsprämie |
Rechenbeispiel für ein Startup im Burgenland:
| Maßnahme | Ersparnis/Zuschuss |
|---|---|
| NeuFöG Gebührenbefreiung | ca. EUR 500-1.000 |
| NeuFöG Lohnnebenkosten (2 MA, 12 Monate) | ca. EUR 6.100 |
| Startup Burgenland Gründungszuschuss | EUR 10.000 |
| Gründungsprivileg GmbH (weniger Stammkapital) | EUR 25.000 weniger Kapitalbedarf |
| Gesamtvorteil | ca. EUR 16.600 + EUR 25.000 Kapitalersparnis |
Das ist ein erhebliches Startvorteil -- und das ohne einen einzigen Förderantrag im klassischen Sinn geschrieben zu haben.
Besonderheiten bei der Betriebsübertragung
Das NeuFöG gilt nicht nur für Neugründungen, sondern auch für Betriebsübernahmen. Wenn du einen bestehenden Betrieb übernimmst, profitierst du von ähnlichen Vergünstigungen.
Voraussetzungen für die Betriebsübertragung:
- Der Betrieb wird von einer natürlichen Person auf eine andere natürliche Person übertragen
- Oder der Betrieb wird in eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft eingebracht
- Der:die Übernehmer:in führt den Betrieb weiter
- Die NeuFö-2-Erklärung wird rechtzeitig vorgelegt
Zusätzliche Befreiungen bei Betriebsübertragung:
- Grunderwerbsteuer (bei Übertragung von Liegenschaften im Betriebsvermögen)
- Gerichtsgebühren für die Eintragung im Firmenbuch
- Stempelgebühren für Verträge im Zusammenhang mit der Übertragung
Praxis-Tipp für Nachfolge-Startups: Wenn du einen bestehenden Betrieb übernimmst und daraus ein Startup machst (z.B. durch Digitalisierung eines traditionellen Geschäftsmodells), nutze das NeuFöG für die Betriebsübertragung. Die Gebührenersparnis kann besonders bei Liegenschaften erheblich sein.
Checkliste: NeuFöG richtig nutzen
Damit du nichts vergisst, hier eine vollständige Checkliste:
Vor der Gründung:
- NeuFöG-Erklärung (NeuFö 1 oder NeuFö 2) vom BMF-Website herunterladen
- Bestätigung bei der zuständigen Berufsvertretung (WKO, Kammer) einholen
- Steuerberater:in über NeuFöG-Nutzung informieren
- Prüfen, ob Gründungsprivileg bei GmbH genutzt werden soll
- Prüfen, ob Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist
Bei der Gründung:
- NeuFöG-Erklärung beim Notar vorlegen (bei GmbH)
- NeuFöG-Erklärung beim Firmenbuchgericht vorlegen
- NeuFöG-Erklärung bei der Gewerbeanmeldung vorlegen
- Kopie der Erklärung aufbewahren
Nach der Gründung:
- NeuFöG-Erklärung an das Finanzamt übermitteln (Lohnnebenkosten)
- Kommunalsteuer-Befreiung bei der Standortgemeinde beantragen
- Steuerberater:in in die Lohnverrechnung einbinden
- 12-Monats-Frist für Lohnnebenkosten-Befreiung im Kalender vermerken
- Weitere Förderungen prüfen (Startup Burgenland, AWS, etc.)
So gehst du jetzt weiter
Das NeuFöG ist einer der einfachsten Wege, bei der Gründung Geld zu sparen. Die Beantragung ist unkompliziert, die Ersparnis kann aber -- besonders durch die Lohnnebenkosten-Befreiung -- mehrere tausend Euro betragen. Stelle sicher, dass du die Erklärung rechtzeitig vorbereitest und bei allen relevanten Stellen vorlegst.
Bei Startup Burgenland unterstützen wir dich nicht nur beim NeuFöG, sondern bei der gesamten Gründung. Unser Netzwerk aus Steuerberater:innen, Notar:innen und Rechtsanwält:innen sorgt dafür, dass du keine Vergünstigung verpasst. Schreib uns ein formloses E-Mail und wir begleiten dich durch den gesamten Gründungsprozess.
Startup Burgenland macht Gründung leistbar: EUR 10.000 Gründungszuschuss (nicht rückzahlbar, keine Eigenkapitalabgabe), 1:1 Coaching und ein Netzwerk aus Steuerberatern, Notaren und Rechtsanwälten. Flexibler Einstieg jederzeit. Schreib uns ein formloses E-Mail.
Über den Autor: Felix Lenhard ist Program Director und Startup Coach bei Startup Burgenland. Zuvor Managing Director beim 360 Innovation Lab, Innovation Manager bei RHI Magnesita und Serial Entrepreneur mit internationalen Exits. Über 15 Jahre Erfahrung in Innovation und Unternehmensaufbau.