Zum Inhalt springen

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanz: Was passt zu deinem Startup?

Felix Lenhard 10 min Lesezeit
Zurück zum Blog

Zwei Welten der Buchhaltung -- und du musst dich entscheiden

In Österreich gibt es zwei Arten, deinen Gewinn zu ermitteln: die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A) und die doppelte Buchführung mit Bilanz. Die eine ist einfach. Die andere ist aufwändig. Und welche du nutzen darfst -- oder musst -- hängt von deiner Rechtsform und deinem Umsatz ab.

Bei Startup Burgenland sehen wir immer wieder Gründer:innen, die nicht wissen, welche Buchführungspflicht für sie gilt. Oder die freiwillig bilanzieren, obwohl die E/A-Rechnung reichen würde. Beides kann teuer werden -- das eine durch Fehler, das andere durch unnötige Steuerberaterkosten.

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Einfach und übersichtlich

Die E/A-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ist die einfachere Variante. Du erfasst:

  • Einnahmen: Alles, was auf dein Konto kommt (Zahlungseingang)
  • Ausgaben: Alles, was von deinem Konto abgeht (Zahlungsausgang)
  • Gewinn: Einnahmen minus Ausgaben

Das Prinzip ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Eine Einnahme zählt, wenn das Geld tatsächlich bei dir ankommt. Eine Ausgabe zählt, wenn du tatsächlich zahlst. Nicht wenn du die Rechnung stellst oder erhältst -- sondern wenn das Geld fließt.

Vorteile der E/A-Rechnung

VorteilDetails
EinfachheitKeine doppelte Buchführung, kein Jahresabschluss
Geringere KostenSteuerberater berechnet weniger
SteuergestaltungDurch Timing von Zahlungen den Gewinn steuern
Weniger FormalismusKein Inventar, keine Bilanz, keine GuV

Nachteile der E/A-Rechnung

  • Kein vollständiges Bild der Vermögenslage
  • Schwieriger für Investoren und Banken zu lesen
  • Keine Rückstellungen möglich
  • Verzerrung durch Zahlungszeitpunkte

Steuergestaltung durch Timing

Ein großer Vorteil der E/A-Rechnung: Du kannst deinen Gewinn steuern, indem du Zahlungen in ein bestimmtes Jahr verschiebst. Beispiele:

  • Ausgaben vorziehen: Kauf im Dezember statt Jänner -- die Ausgabe fällt ins laufende Jahr
  • Einnahmen verschieben: Rechnung im Dezember stellen, aber Zahlungsziel im Jänner vereinbaren
  • Vorauszahlungen: Jahres-Software-Abo im Dezember zahlen statt monatlich

Das ist legal und wird von Steuerberatern aktiv empfohlen. Aber Achtung: Die "Regelmäßigkeitsregel" besagt, dass regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (z.B. Miete), die bis zu 15 Tage vor oder nach dem Jahreswechsel fließen, dem Jahr zugerechnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

Die doppelte Buchführung mit Bilanz: Vollständig, aber aufwändig

Die doppelte Buchführung (§ 4 Abs. 1 EStG bzw. § 5 EStG) ist umfassender. Du erfasst nicht nur Zahlungsströme, sondern die gesamte Vermögens- und Ertragslage:

  • Bilanz: Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva) zum Stichtag
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Erträge und Aufwendungen der Periode
  • Anhang: Ergänzende Erläuterungen

Das Prinzip der Periodenabgrenzung

Im Gegensatz zur E/A-Rechnung gilt hier: Erträge und Aufwendungen werden dem Jahr zugerechnet, in dem sie wirtschaftlich entstehen -- nicht, wann das Geld fließt. Du stellst im Dezember eine Rechnung über EUR 10.000? Der Ertrag zählt im Dezember, auch wenn der Kunde erst im Februar zahlt.

Vorteile der doppelten Buchführung

VorteilDetails
Vollständiges BildVermögens- und Ertragslage auf einen Blick
RückstellungenZukünftige Verpflichtungen können berücksichtigt werden
Investoren-tauglichStandard für Due Diligence und Finanzierungsrunden
Banken-tauglichKreditgeber erwarten eine Bilanz
Professionelleres ControllingKennzahlen wie Eigenkapitalquote, Liquiditätsgrade

Nachteile der doppelten Buchführung

  • Deutlich höherer Aufwand und Kosten
  • Steuerberater-Kosten: EUR 300-600/Monat statt EUR 100-200/Monat
  • Jahresabschluss-Kosten: EUR 1.500-3.000
  • Weniger Spielraum für steuerliche Gestaltung durch Timing

Wer muss was machen? Die Regeln

Buchführungspflicht nach Rechtsform

RechtsformBuchführungspflicht
EinzelunternehmenE/A-Rechnung (bis zur Umsatzgrenze)
OG / KGE/A-Rechnung (bis zur Umsatzgrenze)
GmbHImmer doppelte Buchführung
FlexCoImmer doppelte Buchführung
AGImmer doppelte Buchführung

Buchführungspflicht nach Umsatz (Einzelunternehmen / Personengesellschaften)

UmsatzPflicht
Unter EUR 700.000E/A-Rechnung erlaubt
Über EUR 700.000 in zwei aufeinanderfolgenden JahrenDoppelte Buchführung ab dem Folgejahr
Über EUR 1.000.000 in einem JahrDoppelte Buchführung ab dem Folgejahr

Wichtig für Startups: Wenn du eine GmbH oder FlexCo gründest, bist du immer zur doppelten Buchführung verpflichtet -- unabhängig vom Umsatz. Das ist einer der versteckten Kosten, die viele bei der Rechtsformwahl übersehen. Mehr dazu in Rechtsformvergleich: GmbH vs. EU vs. FlexCo vs. OG.

Die Kosten im Vergleich

PositionE/A-RechnungDoppelte Buchführung
Laufende Buchhaltung (monatlich)EUR 100-200EUR 300-600
JahresabschlussNicht erforderlichEUR 1.500-3.000
SteuererklärungEUR 300-500EUR 500-800
Jährliche GesamtkostenEUR 1.500-3.100EUR 5.600-10.800

Der Unterschied ist erheblich: Eine GmbH kostet dich allein für die Buchhaltung EUR 4.000 bis EUR 8.000 mehr pro Jahr als ein Einzelunternehmen. Das sollte in deine Rechtsformwahl einfließen.

Freiwillige Bilanzierung: Wann sie Sinn macht

Auch wenn du als Einzelunternehmer:in keine Bilanz machen musst, kann es Sinn machen:

  • Du planst eine Finanzierungsrunde: Investoren erwarten eine Bilanz
  • Du brauchst einen Bankkredit: Kreditgeber bewerten Bilanzkennzahlen
  • Du willst Rückstellungen bilden: Nur in der Bilanz möglich
  • Du wächst schnell: Irgendwann musst du ohnehin bilanzieren -- ein früher Umstieg vermeidet Umstellungschaos

Aber: Wenn keiner dieser Punkte zutrifft, bleib bei der E/A-Rechnung. Sie ist einfacher, billiger und bietet dir mehr steuerliche Flexibilität.

Umstieg von E/A auf Bilanz

Wenn du von der E/A-Rechnung auf die Bilanz umsteigst (freiwillig oder weil du musst), gibt es einen Übergangsgewinn. Dieser entsteht, weil in der E/A-Rechnung bestimmte Posten anders behandelt werden als in der Bilanz -- zum Beispiel offene Forderungen und Verbindlichkeiten.

Beispiel: Du hast am 31.12. offene Rechnungen über EUR 20.000, die in der E/A-Rechnung noch nicht als Ertrag erfasst sind. In der Bilanz werden sie als Forderungen aktiviert -- und erhöhen deinen Gewinn im Übergangsjahr. Dieser Übergangsgewinn kann auf drei Jahre verteilt werden, um die Steuerlast zu glätten.

Tipp: Plane den Umstieg mit deinem Steuerberater. Der ideale Zeitpunkt ist der 1. Jänner -- dann ist die Abgrenzung sauber.

Was du jetzt tun kannst

Wenn du ein Einzelunternehmen hast: Bleib bei der E/A-Rechnung, solange du kannst. Nutze die Vorteile der einfacheren Buchführung und der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Wenn du eine GmbH gründest oder gründen willst: Kalkuliere die Buchhaltungskosten von Anfang an ein. Such dir einen Steuerberater, der Erfahrung mit Startups hat -- So findest du den richtigen Steuerberater für dein Startup.

Und für die Basics der Belegorganisation: Belege richtig sammeln und digitalisieren.


Startup Burgenland macht Gründung leistbar: EUR 10.000 Gründungszuschuss (nicht rückzahlbar, keine Eigenkapitalabgabe), 1:1 Coaching und ein Netzwerk aus Steuerberatern, Notaren und Rechtsanwälten. Flexibler Einstieg jederzeit. Schreib uns ein formloses E-Mail.

Über den Autor: Felix Lenhard ist Program Director und Startup Coach bei Startup Burgenland. Zuvor Managing Director beim 360 Innovation Lab, Innovation Manager bei RHI Magnesita und Serial Entrepreneur mit internationalen Exits. Über 15 Jahre Erfahrung in Innovation und Unternehmensaufbau.

Veröffentlicht am
Alle Beiträge

Erstgespräch vereinbaren

Du überlegst zu gründen oder bist schon mittendrin? Schreib uns ein formloses E-Mail -- wir melden uns innerhalb weniger Tage.

E-Mail schreiben