Lizenzverträge für Software -- SaaS, On-Premise und Open Source
Software ist das Herzstuck der meisten Startups -- und die Art, wie du deine Software lizenzierst, bestimmt dein Geschäftsmodell, deinen Umsatz und dein Risiko. Ob SaaS, On-Premise oder Open Source: Jedes Modell hat seine eigenen rechtlichen Anforderungen.
Grundlagen des Softwarelizenzrechts in Österreich
Urheberrecht als Basis
Software ist in Österreich durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Als Urheber hast du das ausschliessliche Recht, deine Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu bearbeiten.
Wichtig für Startups: Wenn Mitarbeiter Software entwickeln, geht das Verwertungsrecht gemäss § 40b UrhG auf den Arbeitgeber über -- aber nur für Software, die im Rahmen des Dienstverhältnisses erstellt wurde. Bei freien Dienstnehmern oder Werkvertragnehmern musst du die Rechte vertraglich übertragen lassen!
Lizenz vs. Kauf
Eine Software-Lizenz ist kein Kauf. Der Kunde erhält nur ein Nutzungsrecht -- das Eigentum an der Software bleibt bei dir. Das hat wichtige Konsequenzen:
- Du kannst die Nutzung auf bestimmte Zwecke beschränken
- Du kannst die Lizenz zeitlich befristen
- Du kannst die Weitergabe der Software verbieten
- Du behältst das Recht, die Software weiterzüntwickeln
Erschöpfungsgrundsatz
Der EuGH hat im Fall "UsedSoft" (C-128/11) entschieden, dass der Weiterverkauf von Softwarelizenzen unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Das gilt aber nur für "Verkauf" (unbefristete Lizenz mit Einmalzahlung), nicht für Miete oder Abo-Modelle.
Für SaaS-Startups: Der Erschöpfungsgrundsatz gilt nicht für SaaS, da der Kunde die Software nicht "kauft", sondern als Dienst nutzt.
SaaS-Verträge (Software as a Service)
Was ist SaaS rechtlich?
Rechtlich gesehen ist ein SaaS-Vertrag eine Mischung aus:
- Mietvertrag (Zurverfügungstellung der Software)
- Werkvertrag (geschuldeter Erfolg, z.B. Verfügbarkeit)
- Dienstvertrag (Support und Wartung)
Die genaue Einordnung hängt vom konkreten Vertrag ab und ist in der österreichischen Rechtsprechung noch nicht abschliessend geklärt.
Wesentliche Inhalte eines SaaS-Vertrags
1. Leistungsbeschreibung
Beschreibe genau, was dein SaaS-Produkt kann und was nicht:
- Funktionsumfang (am besten als Anlage)
- Anzahl der Nutzer/Lizenzen
- Speicherplatz
- API-Zugriffe
- Integrationen
Tipp: Verweise auf eine aktuelle Produktbeschreibung auf deiner Website, die du anpassen kannst, anstatt den Funktionsumfang im Vertrag festzuschreiben.
2. Verfügbarkeit und SLA
Verweise auf dein SLA (siehe Beitrag 687 in dieser Serie). Mindestinhalte:
- Garantierte Verfügbarkeit (z.B. 99,5%)
- Wartungsfenster
- Support-Zeiten
- Eskalationsverfahren
3. Datenschutz und Datensicherheit
Als SaaS-Anbieter verarbeitest du in der Regel personenbezogene Daten deiner Kunden. Du brauchst:
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäss Art 28 DSGVO
- Technische und organisatorische Massnahmen (TOMs)
- Serverstandort: Innerhalb der EU ist ideal
- Subunternehmer-Liste: Welche Drittanbieter nutzt du? (z.B. AWS, Google Cloud)
4. Eigentum an Daten
Kläre eindeutig, wem die Daten gehören:
"Alle Daten, die der Kunde in den Service eingibt oder die durch die Nutzung des Service entstehen, bleiben Eigentum des Kunden. Der Anbieter erhält lediglich das Recht, diese Daten zum Zweck der Leistungserbringung zu verarbeiten."
5. Vergütung
Typische Preismodelle:
| Modell | Beschreibung | Typischer Preis |
|---|---|---|
| Pro Nutzer/Monat | Preis pro aktivem Benutzer | 10-100 EUR |
| Flat Rate | Fixer Preis unabhängig von der Nutzung | 200-2.000 EUR/Monat |
| Nutzungsbasiert | Pay per Use (z.B. pro API-Call) | Variabel |
| Freemium | Grundversion kostenlos, Premium kostenpflichtig | 0-500 EUR/Monat |
6. Laufzeit und Kündigung
Mindestlaufzeit: Üblich sind 12 Monate bei jährlicher Abrechnung, 1 Monat bei monatlicher Abrechnung.
Kündigungsfrist: 1-3 Monate zum Ende der Laufzeit.
Ausserordentliche Kündigung: Bei wesentlicher Vertragsverletzung, Insolvenz, oder wiederholter SLA-Verletzung.
7. Datenportabilität und Exit
Definiere, was bei Vertragsende mit den Daten passiert:
- Datenexport: Der Kunde kann seine Daten innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende exportieren.
- Format: Standardformate (CSV, JSON, XML).
- Löschung: Nach dem Export werden alle Kundendaten innerhalb von 90 Tagen gelöscht.
On-Premise-Lizenzen
Wann On-Premise?
Obwohl SaaS der Trend ist, gibt es immer noch gute Gründe für On-Premise-Lizenzen:
- Sicherheitsanforderungen des Kunden
- Regulatorische Vorgaben (z.B. Banken, Gesundheitswesen)
- Kunde möchte die Kontrolle über seine Daten behalten
- Offline-Fähigkeit erforderlich
Besonderheiten der On-Premise-Lizenz
Lizenztypen
- Einzel-Lizenz: Berechtigung zur Installation auf einem bestimmten Computer
- Concurrent-User-Lizenz: Berechtigung für eine bestimmte Anzahl gleichzeitiger Nutzer
- Site-Lizenz: Berechtigung zur Nutzung an einem bestimmten Standort
- Enterprise-Lizenz: Unbeschränkte Nutzung innerhalb eines Unternehmens
Wartung und Support
Bei On-Premise-Lizenzen wird Wartung und Support separat vereinbart:
- Wartungsvertrag: Jährliche Gebühr (typisch 15-25% des Lizenzpreises)
- Updates und Upgrades: Sind Updates im Wartungsvertrag enthalten?
- Support-Level: Bronze/Silber/Gold (siehe SLA-Beitrag)
Installation und Systemvoraussetzungen
Definiere genau:
- Systemvoraussetzungen (OS, Speicher, CPU)
- Installationsprozess (wer installiert?)
- Abnahme (wann gilt die Software als installiert?)
Open-Source-Compliance
Warum Open Source für Startups wichtig ist
Fast jedes Startup nutzt Open-Source-Komponenten. Das ist grundsätzlich erlaubt und sinnvoll, aber du musst die Lizenzbedingungen beachten.
Die wichtigsten Open-Source-Lizenzen
Permissive Lizenzen (wenig einschränkend)
- MIT License: Sehr liberal. Du darfst die Software für alles nutzen, auch kommerziell. Einzige Pflicht: Copyright-Hinweis beibehalten.
- Apache License 2.0: Ähnlich wie MIT, aber mit zusätzlichem Patentschutz.
- BSD License: Sehr ähnlich zur MIT License.
Copyleft-Lizenzen (einschränkend)
- GPL (GNU General Public License): Wenn du GPL-Software in dein Produkt einbaust, musst du dein gesamtes Produkt unter GPL stellen -- der sogenannte "Copyleft-Effekt".
- LGPL: Schwächeres Copyleft -- du darfst LGPL-Bibliotheken in proprietärer Software verwenden, wenn du sie nur verlinkst.
- AGPL: Wie GPL, aber der Copyleft-Effekt gilt auch bei Server-Software (relevant für SaaS!).
GPL und SaaS -- Die Falle
Achtung: Die klassische GPL greift nicht bei SaaS, da du die Software nicht "verbreitest". Aber die AGPL (Affero GPL) schliesst diese Lücke. Wenn du AGPL-Software in deinem SaaS-Produkt verwendest, musst du den gesamten Quellcode deines SaaS-Produkts offenlegen.
Tipp: Führe ein Open-Source-Inventar und prüfe jede Komponente vor der Verwendung.
Compliance-Prozess
- Inventarisierung: Erstelle eine Liste aller Open-Source-Komponenten in deinem Produkt.
- Lizenzen prüfen: Welche Lizenz hat jede Komponente? Ist sie mit deinem Geschäftsmodell kompatibel?
- Pflichten erfüllen: Copyright-Hinweise, Lizenztexte, ggf. Quellcode-Veröffentlichung.
- Dokumentation: Halte alles fest -- für Kunden, Investoren und im Streitfall.
Lizenzverträge verhandeln -- Tipps
Als Anbieter
- Nutzungsbeschränkungen klar definieren: Wer darf die Software nutzen? Für welchen Zweck?
- Reverse Engineering verbieten: Schütze deinen Quellcode.
- Audit-Recht einräumen: Behalte dir das Recht vor, die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu überprüfen.
- Kündigung bei Lizenzverstoss: Automatische Beendigung der Lizenz bei Verstoss.
Als Kunde
- Escrow-Vereinbarung: Für geschäftskritische Software solltest du einen Quellcode-Escrow vereinbaren.
- Ausstiegsstrategie: Was passiert, wenn der Anbieter insolvent wird?
- Preisbindung: Gibt es eine maximale Preiserhöhung pro Jahr?
- Datenportabilität: Kannst du deine Daten exportieren?
Österreichische Besonderheiten
Gewährleistung für Software
Im österreichischen Recht gelten die allgemeinen Gewährleistungsregeln auch für Software (§§ 922 ff ABGB):
- Gewährleistungsfrist: 2 Jahre bei beweglichen Sachen, 3 Jahre bei unbeweglichen Sachen.
- Beweislastumkehr: Im ersten Jahr wird vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag (§ 924 ABGB).
- B2B: Gewährleistung kann eingeschränkt, aber nicht völlig ausgeschlossen werden.
Software und Produkthaftung
Das österreichische Produkthaftungsgesetz (PHG) gilt nach herrschender Meinung auch für Standardsoftware. Für Individual-Software und SaaS ist die Rechtslage weniger klar. Die EU arbeitet an einer neuen Produkthaftungsrichtlinie, die Software ausdrücklich einbeziehen wird.
Steuern
- Umsatzsteuer auf Software-Lizenzen: 20% in Österreich
- Reverse Charge bei B2B innerhalb der EU: Der Kunde schuldet die Umsatzsteuer
- Digitale Leistungen an Verbraucher in der EU: Umsatzsteuer im Land des Verbrauchers (OSS-Verfahren)
Muster-Klauseln
Lizenzgewährung (SaaS)
"Der Anbieter räumt dem Kunden ein nicht-ausschliessliches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, den Service über das Internet zu nutzen. Die Nutzung ist auf die im Vertrag vereinbarte Anzahl von Nutzern beschränkt."
Lizenzgewährung (On-Premise)
"Der Anbieter räumt dem Kunden ein nicht-ausschliessliches, übertragbares, zeitlich unbeschränktes Recht ein, die Software auf der vereinbarten Anzahl von Servern zu installieren und zu nutzen. Der Quellcode der Software wird nicht übergeben."
Fazit
Lizenzverträge sind das wirtschaftliche Fundament deines Software-Startups. Ob SaaS oder On-Premise -- investiere die Zeit in saubere Verträge. Und vergiss nicht die Open-Source-Compliance: Ein einziger Verstoss gegen eine GPL-Lizenz kann dein gesamtes Geschäftsmodell gefährden.
Im nächsten Beitrag geht es um Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs) -- ein Thema, das dir schon beim ersten Investorengespräch begegnen wird.
Weiterführende Artikel
- Vertragsrecht für Fortgeschrittene -- Überblick
- SLA und Service Level Agreements -- Was dein Startup wissen muss
- Haftungsbegrenzung in Verträgen -- So schützt du dein Startup
- Streitbeilegung und Mediation
- Mietrecht und Büroflächen
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Dieser Beitrag ist Teil der Serie "Vertragsrecht für Fortgeschrittene" auf dem Startup Burgenland Blog. Alle Beiträge der Serie findest du in unserer Kategorie "Gründung und Recht".
Über den Autor: Felix Lenhard ist Program Director und Startup Coach bei Startup Burgenland. Zuvor Managing Director beim 360 Innovation Lab, Innovation Manager bei RHI Magnesita und Serial Entrepreneur mit internationalen Exits. Über 15 Jahre Erfahrung in Innovation und Unternehmensaufbau.