Zum Inhalt springen

Internationale Verträge und Rechtswahl -- Dein Startup geht über Grenzen

Felix Lenhard 12 min
Zurück zum Blog

Internationale Verträge und Rechtswahl -- Dein Startup geht über Grenzen

Dein Startup wächst, die ersten Kunden aus Deutschland melden sich, ein Investor aus der Schweiz zeigt Interesse, und ein Partner aus Tschechien will zusammenarbeiten. Herzlichen Glückwunsch -- aber jetzt wird es rechtlich richtig spannend.

Warum internationale Verträge kompliziert sind

Sobald zwei Parteien aus verschiedenen Ländern einen Vertrag schliessen, stellen sich Fragen, die bei rein österreichischen Verträgen nicht auftauchen:

  • Welches Recht gilt?
  • Welches Gericht ist zuständig?
  • Gilt das UN-Kaufrecht?
  • In welcher Sprache wird der Vertrag verfasst?
  • Wie werden Streitigkeiten beigelegt?
  • Welche Währung wird verwendet?

Ohne klare Regelungen in deinem Vertrag entscheiden Gerichte diese Fragen -- und das Ergebnis ist oft nicht das, was du dir vorgestellt hast.

Rechtswahl -- Das Fundament

Was ist eine Rechtswahlklausel?

Eine Rechtswahlklausel legt fest, welches nationale Recht auf den Vertrag angewendet wird. Innerhalb der EU regelt die Rom-I-Verordnung (VO (EG) Nr. 593/2008), welches Recht gilt.

Rechtswahlfreiheit in der EU

In der EU gilt grundsätzlich Rechtswahlfreiheit. Du und dein Vertragspartner könnt frei wählen, welches Recht gelten soll -- auch das Recht eines Drittstaats.

Beispiel-Klausel: "Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts."

Welches Recht solltest du wählen?

Grundregel: Wähle immer das Recht, das du am besten kennst -- also österreichisches Recht.

Vorteile von österreichischem Recht:

  • Du kennst die Regeln
  • Dein Anwalt kennt die Regeln
  • Die Beratungskosten sind geringer
  • Du weisst, was vor Gericht passiert

Wann du Kompromisse eingehen musst:

  • Grosser Kunde besteht auf seinem Recht
  • Investoren verlangen ein bestimmtes Recht (oft englisches oder schweizer Recht)
  • Branchenstandards (z.B. englisches Recht in der Schifffahrt)

Wenn kein Recht gewählt wurde

Ohne Rechtswahlklausel bestimmt die Rom-I-VO das anwendbare Recht. Die wichtigsten Regeln:

  • Kaufvertrag: Recht am Sitz des Verkäufters
  • Dienstleistungsvertrag: Recht am Sitz des Dienstleisters
  • Franchise: Recht am Sitz des Franchisenehmers

Für dich als österreichisches Startup ist das oft günstig -- aber verlasse dich nicht darauf.

Gerichtsstand

Warum der Gerichtsstand wichtig ist

Stell dir vor, du hast einen Kunden in Spanien, der nicht zahlt. Wenn der Gerichtsstand in Madrid ist, musst du dort klagen -- mit spanischem Anwalt, spanischem Gericht und spanischem Verfahrensrecht. Das wird teuer und kompliziert.

Gerichtsstandsvereinbarung in der EU

Innerhalb der EU regelt die Brüssel-Ia-Verordnung (VO (EU) Nr. 1215/2012) die Zuständigkeit der Gerichte. Grundsätzlich könnt ihr den Gerichtsstand frei vereinbaren.

Beispiel-Klausel: "Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschliesslich das Landesgericht Eisenstadt zuständig."

Ausschliesslicher vs. nicht-ausschliesslicher Gerichtsstand

  • Ausschliesslich: Nur das vereinbarte Gericht ist zuständig. Das ist die sicherere Variante.
  • Nicht-ausschliesslich: Das vereinbarte Gericht ist zuständig, aber auch andere Gerichte können zuständig sein (z.B. am Sitz des Beklagten).

Empfehlung: Vereinbare immer einen ausschliesslichen Gerichtsstand.

Das UN-Kaufrecht (CISG)

Was ist das UN-Kaufrecht?

Das UN-Kaufrecht (CISG -- United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) ist ein internationales Übereinkommen, das den Warenkauf zwischen Parteien aus verschiedenen Vertragsstaaten regelt. Österreich ist Vertragsstaat.

Gilt das UN-Kaufrecht automatisch?

Ja! Wenn du als österreichisches Startup Waren an einen Kunden in einem anderen Vertragsstaat (z.B. Deutschland, Schweiz, Tschechien) verkaufst, gilt das UN-Kaufrecht automatisch -- auch wenn ihr österreichisches Recht vereinbart habt.

Solltest du das UN-Kaufrecht ausschliessen?

In den meisten Fällen empfehle ich den Ausschluss. Gründe:

  • Die meisten Anwälte kennen sich mit dem ABGB besser aus als mit dem CISG
  • Das UN-Kaufrecht hat Lücken (z.B. keine Regelung zur Verjährung)
  • Die Rechtsprechung zum CISG ist weniger vorhersehbar

Wichtig: Das UN-Kaufrecht gilt nur für den Kauf von Waren, nicht für Dienstleistungen. SaaS-Verträge sind also in der Regel nicht betroffen -- aber bei Software auf physischen Datenträgern kann es relevant werden.

Vertragssprache

Welche Sprache wählen?

Bei internationalen Verträgen stellt sich die Frage der Vertragssprache. Mögliche Ansätze:

  1. Nur Deutsch: Wenn dein Vertragspartner Deutsch spricht (Deutschland, Schweiz, Südtirol).
  2. Nur Englisch: Internationaler Standard, aber Vorsicht bei Rechtsklauseln -- englische Rechtsbegriffe decken sich nicht immer mit österreichischen.
  3. Zweisprachig: Deutsch und Englisch, mit Vorrangregelung.

Empfohlene Vorrangregelung: "Dieser Vertrag wird in deutscher und englischer Sprache erstellt. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Sprachversionen hat die deutsche Fassung Vorrang."

Währung und Zahlungsverkehr

Welche Währung vereinbaren?

  • Innerhalb der Eurozone: EUR ist der Standard.
  • Schweiz: CHF oder EUR -- kläre das Wechselkursrisiko.
  • USA/UK: USD/GBP -- überlege, ob du das Wechselkursrisiko tragen willst.

Wechselkursrisiko absichern

Wenn du in Fremdwährung fakturierst, kannst du das Wechselkursrisiko mit einer Währungsklausel begrenzen:

"Ändert sich der Wechselkurs EUR/CHF um mehr als 5% gegenüber dem Kurs zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sind die Preise entsprechend anzupassen."

Zahlungsverkehr

  • SEPA: Für Zahlungen innerhalb der EU/EWR -- schnell, günstig, standardisiert.
  • SWIFT: Für Zahlungen ausserhalb der EU -- teurer und langsamer.
  • Kreditkarte/PayPal: Für kleinere Beträge, aber höhere Gebühren.

Besondere Regelungen für bestimmte Länder

Deutschland

Dein wichtigster Nachbarmarkt. Trotz ähnlicher Rechtslage gibt es Unterschiede:

  • AGB-Recht: Das deutsche AGB-Recht (§§ 305 ff BGB) ist tendenziell strenger als das österreichische.
  • Gewährleistung: Unterschiede bei der Mangelhaftung.
  • Handelsvertreterrecht: Ähnlich, aber nicht identisch.

Tipp: Für den deutschen Markt empfehle ich, österreichisches Recht mit Gerichtsstand in Österreich zu vereinbaren. Die meisten deutschen Kunden akzeptieren das.

Schweiz

  • Kein EU-Mitglied: Die EU-Verordnungen (Rom I, Brüssel Ia) gelten nicht direkt.
  • Lugano-Übereinkommen: Regelt die Anerkennung von Urteilen zwischen EU und Schweiz.
  • UN-Kaufrecht: Gilt automatisch bei Warenkäufen.

Osteuropa (Ungarn, Tschechien, Slowakei)

Für Startups im Burgenland besonders relevant:

  • EU-Verordnungen gelten: Rechtswahl und Gerichtsstand können frei vereinbart werden.
  • Vollstreckung: EU-Urteile werden in allen Mitgliedstaaten anerkannt.
  • Sprachbarriere: Verträge sollten zumindest auf Englisch vorliegen.

Schiedsverfahren als Alternative

Warum Schiedsverfahren?

Bei internationalen Verträgen sind Schiedsverfahren oft besser als staatliche Gerichte:

  • Vollstreckbarkeit: Schiedssprüche werden in über 160 Ländern anerkannt (New Yorker Übereinkommen). Staatliche Urteile nur in der EU und wenigen weiteren Staaten.
  • Neutralität: Keiner muss vor dem Gericht des anderen klagen.
  • Schnelligkeit: Oft schneller als staatliche Gerichte.
  • Vertraulichkeit: Schiedsverfahren sind nicht öffentlich.

Schiedsinstitutionen

Für österreichische Startups kommen folgende Schiedsinstitutionen in Frage:

  • VIAC (Vienna International Arbitral Centre): In Wien, ideal für Geschäfte mit Ost- und Südosteuropa. Kosten ab ca. 5.000 EUR.
  • ICC (International Chamber of Commerce): Weltweit anerkannt, aber teurer. Kosten ab ca. 25.000 EUR.
  • DIS (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit): Für Geschäfte mit Deutschland.

Beispiel-Schiedsklausel (VIAC)

"Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden nach der Wiener Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder mehreren gemäss diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Der Schiedsort ist Wien. Die Verfahrenssprache ist Deutsch."

Praktische Tipps für internationale Verträge

1. Compliance prüfen

Bevor du international tätig wirst, prüfe:

  • Exportkontrollvorschriften (EU Dual-Use-Verordnung)
  • Sanktionslisten
  • Branchenspezifische Regulierung

2. Datenschutz beachten

Die DSGVO gilt für alle Datenverarbeitungen in der EU. Wenn du Daten ausserhalb der EU überträgst (z.B. an einen US-Kunden), brauchst du:

  • Standardvertragsklauseln (SCCs) der EU-Kommission
  • Oder eine andere rechtliche Grundlage

3. Steuerliche Aspekte

Internationale Geschäfte haben steuerliche Auswirkungen:

  • Umsatzsteuer: Reverse Charge bei B2B innerhalb der EU
  • Quellensteuer: Bei Lizenzzahlungen in bestimmte Länder
  • Betriebsstätte: Ab wann begründest du im Ausland eine Betriebsstätte?

4. Vertragsmanagement

Bei internationalen Verträgen ist ein gutes Vertragsmanagement besonders wichtig:

  • Zentrale Ablage aller Verträge
  • Fristenmanagement (Kündigungsfristen, Verlängerungen)
  • Monitoring der Rechtsänderungen in relevanten Ländern

Checkliste: Internationaler Vertrag

  • Rechtswahlklausel enthalten
  • UN-Kaufrecht ausgeschlossen (falls gewünscht)
  • Gerichtsstand oder Schiedsklausel vereinbart
  • Vertragssprache und Vorrangregelung festgelegt
  • Währung und Wechselkursrisiko geregelt
  • Zahlungsmodalitäten geklärt
  • Datenschutz (DSGVO) berücksichtigt
  • Steuerliche Aspekte geprüft
  • Exportkontrolle und Sanktionen gecheckt
  • Vertrag von einem Anwalt mit internationalem Fokus geprüft

Fazit

Internationale Verträge sind kein Hexenwerk, aber sie erfordern mehr Aufmerksamkeit als rein österreichische Verträge. Die wichtigsten Regeln: Immer eine Rechtswahlklausel, immer einen Gerichtsstand, und immer das UN-Kaufrecht ausdrücklich ausschliessen, wenn du es nicht willst. Und wenn es um grössere Beträge geht, ziehe ein Schiedsverfahren in Betracht.

Im nächsten Beitrag tauchen wir in die Welt der Lizenzverträge für Software ein -- ein Thema, das für viele Startups im Burgenland hochrelevant ist.

Weiterführende Artikel


Du willst dein Startup im Burgenland gründen oder weiterentwickeln? Startup Burgenland bietet dir umfassende Beratung, Förderungen und ein starkes Netzwerk. Informiere dich jetzt über unsere Programme und starte durch!

Dieser Beitrag ist Teil der Serie "Vertragsrecht für Fortgeschrittene" auf dem Startup Burgenland Blog. Alle Beiträge der Serie findest du in unserer Kategorie "Gründung und Recht".

Über den Autor: Felix Lenhard ist Program Director und Startup Coach bei Startup Burgenland. Zuvor Managing Director beim 360 Innovation Lab, Innovation Manager bei RHI Magnesita und Serial Entrepreneur mit internationalen Exits. Über 15 Jahre Erfahrung in Innovation und Unternehmensaufbau.

Erstgespräch vereinbaren

Du überlegst zu gründen oder bist schon mittendrin? Schreib uns ein formloses E-Mail -- wir melden uns innerhalb weniger Tage.

E-Mail schreiben