Digital Services Act und Digital Markets Act
Die EU hat mit dem Digital Services Act (DSA) und dem Digital Markets Act (DMA) zwei zentrale Regelwerke geschaffen, die das digitale Ökosystem in Europa grundlegend prägen. Auch wenn diese Gesetze primär auf grosse Plattformen abzielen, betreffen sie österreichische Startups mehr, als du vielleicht denkst.
Was ist der Digital Services Act (DSA)?
Der DSA ist seit Februar 2024 vollständig in Kraft und regelt die Verantwortlichkeiten von digitalen Diensteanbietern. Er ersetzt teilweise die alte E-Commerce-Richtlinie von 2000 und bringt das Plattformrecht ins 21. Jahrhundert.
Wen betrifft der DSA?
Der DSA gilt für alle Anbieter von "Vermittlungsdiensten" in der EU -- unabhängig davon, ob das Unternehmen seinen Sitz in der EU hat. Es gibt vier Kategorien:
- Reine Durchleitungsdienste (Mere Conduit): Internet Service Provider, VPN-Dienste
- Caching-Dienste: Content Delivery Networks
- Hosting-Dienste: Cloud-Anbieter, Webhosting
- Online-Plattformen: Marktplätze, Social Media, App Stores
- Sehr grosse Online-Plattformen (VLOPs): Plattformen mit mehr als 45 Millionen monatlichen Nutzern in der EU
Je grösser die Plattform, desto mehr Pflichten gelten. Für Startups sind vor allem die Kategorien 3 und 4 relevant.
Pflichten für alle Vermittlungsdienste
Jeder Vermittlungsdienst -- also auch dein Startup, wenn es z.B. User-Generated Content hostet -- muss:
- Kontaktstelle benennen: Eine zentrale Kontaktstelle für Behörden und Nutzer einrichten
- Gesetzlichen Vertreter benennen: Wenn dein Startup nicht in der EU ansässig ist
- Transparenzberichte erstellen: Regelmässig über Inhaltsmoderation berichten
- AGB anpassen: Die AGB müssen Informationen über Inhaltsmoderation und Beschränkungen enthalten
Zusätzliche Pflichten für Hosting-Dienste
Wenn dein Startup Inhalte Dritter hostet, kommen weitere Pflichten hinzu:
- Notice-and-Action-Verfahren: Ein Mechanismus, über den illegale Inhalte gemeldet werden können
- Begründungspflicht: Wenn du Inhalte entfernst oder einschränkst, musst du das begründen
- Meldepflicht bei Straftaten: Verdacht auf schwere Straftaten muss den Behörden gemeldet werden
Zusätzliche Pflichten für Online-Plattformen
Online-Plattformen -- also Dienste, die Inhalte öffentlich verbreiten oder Nutzer zusammenbringen -- müssen zusätzlich:
- Internes Beschwerdemanagement: Ein System für Nutzer, die gegen Moderationsentscheidungen Beschwerde einlegen wollen
- Ausserbehrhliche Streitbeilegung: Nutzern den Zugang zu zertifizierten Streitbeilegungsstellen ermöglichen
- Trusted Flaggers: Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern bevorzugt behandeln
- Verbot von Dark Patterns: Keine manipulativen Designmuster verwenden
- Transparenz bei Werbung: Jede Werbung muss als solche erkennbar sein, und es muss offengelegt werden, wer die Werbung finanziert
- Schutz Minderjähriger: Keine personalisierte Werbung gegenüber Minderjährigen auf Basis von Profiling
Ausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen
Gute Nachrichten für Startups: Kleinst- und Kleinunternehmen (unter 50 Beschäftigte und unter 10 Millionen EUR Jahresumsatz) sind von einigen der strengeren Plattform-Pflichten befreit. Allerdings gelten die grundlegenden Pflichten (Notice-and-Action, Transparenz) für alle.
Was ist der Digital Markets Act (DMA)?
Der DMA zielt auf sogenannte "Gatekeeper" ab -- grosse Plattformen, die eine besondere Marktstellung haben. Dazu gehören Unternehmen wie Google, Apple, Meta, Amazon und Microsoft.
Wer ist ein Gatekeeper?
Ein Gatekeeper muss folgende Kriterien erfüllen:
- Erheblicher Einfluss auf den Binnenmarkt: Jahresumsatz in der EU von mindestens 7,5 Milliarden EUR oder Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden EUR
- Vermittlerposition: Betrieb eines zentralen Plattformdienstes (z.B. App Store, Suchmaschine, Social Network)
- Gefestigte Position: Mindestens 45 Millionen monatliche Endnutzer und 10.000 gewerbliche Nutzer in der EU in den letzten drei Jahren
Dein Startup wird sehr wahrscheinlich kein Gatekeeper sein. Aber die Regeln des DMA betreffen dich trotzdem -- als Nutzer dieser Plattformen.
Was bedeutet der DMA für Startups?
Der DMA schafft fairere Bedingungen für Unternehmen, die auf grossen Plattformen angewiesen sind:
1. App Stores
- Apple und Google dürfen Entwickler nicht mehr zwingen, ausschliesslich ihre Zahlungssysteme zu nutzen
- App-Store-Gebühren werden transparenter
- Sideloading muss teilweise ermöglicht werden (bei Android schon länger möglich)
2. Suchmaschinen
- Google darf eigene Dienste in den Suchergebnissen nicht unverhaältnismässig bevorzugen
- Faire Sichtbarkeit für Startup-Angebote in den Suchergebnissen
3. Social Media und Messaging
- Interoperabilität zwischen Messaging-Diensten (WhatsApp, iMessage etc.)
- Nutzer können vorinstallierte Apps einfacher ändern
4. Datenportabilität
- Nutzer können ihre Daten leichter zwischen Plattformen übertragen
- Das erleichtert den Wechsel zu neuen, innovativen Diensten -- also zu deinem Startup
5. Werbung
- Mehr Transparenz bei Online-Werbung
- Besserer Zugang zu Werbeleistungsdaten für Werbetreibende
Umsetzung in Österreich
Zuständige Behörde (DSA)
In Österreich ist die KommAustria (Kommunikationsbehörde Austria) als Digital Services Coordinator für die Umsetzung des DSA zuständig. Die RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) unterstützt die KommAustria bei der operativen Umsetzung.
Für Startups bedeutet das: Wenn du Fragen zum DSA hast oder eine Beschwerde gegen eine Plattform einreichen willst, ist die KommAustria dein Ansprechpartner.
Österreichisches DSA-Begleitgesetz
Österreich hat ein nationales Begleitgesetz zum DSA erlassen, das die nationalen Zuständigkeiten und Verfahren regelt. Wichtige Punkte:
- Sanktionen bei Verstössen können bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen
- Die KommAustria kann Anordnungen gegen illegale Inhalte erlassen
- Es gibt ein nationales Verfahren für die Zusammenarbeit mit den EU-Behörden
Praktische Auswirkungen für dein Startup
Szenario 1: Du betreibst eine Plattform
Wenn dein Startup eine Plattform betreibt, auf der Nutzer Inhalte teilen oder miteinander interagieren, musst du:
- Ein Notice-and-Action-System implementieren
- AGB mit Informationen zur Inhaltsmoderation erstellen
- Regelmässig Transparenzberichte veröffentlichen
- Eine Kontaktstelle benennen
Kosten: Die Implementierung eines grundlegenden DSA-konformen Systems kann zwischen 5.000 und 20.000 EUR kosten, je nach Komplexität der Plattform.
Szenario 2: Du bist auf Gatekeeper-Plattformen angewiesen
Wenn dein Startup auf App Stores, Suchmaschinen oder Social-Media-Plattformen angewiesen ist, profitierst du vom DMA:
- Niedrigere App-Store-Gebühren
- Bessere Sichtbarkeit in Suchergebnissen
- Mehr Freiheit bei der Wahl von Zahlungsdienstleistern
- Besserer Zugang zu Daten
Tipp: Beobachte die Umsetzung des DMA genau. Die Europäische Kommission prüft regelmässig, ob die Gatekeeper die Vorschriften einhalten, und es ergeben sich ständig neue Möglichkeiten.
Szenario 3: Du bietest B2B-Dienste an
Auch B2B-Plattformen können unter den DSA fallen, wenn sie Inhalte Dritter hosten oder vermitteln. Die Pflichten sind dieselben wie für B2C-Plattformen.
DSA-Compliance-Checkliste für Startups
Grundlegende Pflichten (für alle Vermittlungsdienste)
- Kontaktstelle für Behörden und Nutzer benannt
- AGB enthalten Informationen zur Inhaltsmoderation
- Transparenzbericht erstellt (jährlich)
- Gesetzlicher Vertreter in der EU benannt (falls nicht in EU ansässig)
Zusätzlich für Hosting-Dienste
- Notice-and-Action-Mechanismus implementiert
- Begründungsverfahren für Inhaltsentfernungen etabliert
- Meldeverfahren für Straftaten eingerichtet
Zusätzlich für Online-Plattformen
- Internes Beschwerdemanagementsystem eingerichtet
- Zugang zu Streitbeilegungsstellen sichergestellt
- Dark Patterns eliminiert
- Werbetransparenz sichergestellt
- Schutz Minderjähriger implementiert
Chancen für österreichische Startups
DSA und DMA sind nicht nur Regulierung -- sie bieten auch Chancen:
1. Level Playing Field
Der DMA schafft fairere Bedingungen gegenüber grossen Plattformen. Österreichische Startups können davon profitieren, dass Gatekeeper ihre Marktmacht nicht mehr so leicht missbrauchen können.
2. Compliance als Geschäftsmodell
Es gibt einen wachsenden Markt für DSA-Compliance-Tools und -Dienstleistungen. Wenn dein Startup Lösungen für Inhaltsmoderation, Transparenzberichte oder Notice-and-Action-Systeme anbieten kann, eröffnen sich neue Geschäftsmöglichkeiten.
3. Vertrauen durch Compliance
Nutzer werden zunehmend sensibel für Fragen der Plattformregulierung. Ein DSA-konformes Startup signalisiert Vertrauenswürdigkeit und Professionalität.
4. Interoperabilität
Die DMA-Pflicht zur Interoperabilität öffnet Türen für innovative Dienste, die sich in bestehende Plattformen integrieren oder Alternativen anbieten.
Häufige Missverständnisse
"Der DSA betrifft nur grosse Plattformen"
Falsch. Die Grundpflichten gelten für alle Vermittlungsdienste -- auch für kleine Startups. Nur die erweiterten Pflichten (z.B. Risikobewertungen, unabhängige Audits) gelten nur für sehr grosse Plattformen.
"Wir sind B2B, der DSA gilt nicht für uns"
Falsch. Der DSA unterscheidet nicht zwischen B2B und B2C. Wenn du Inhalte Dritter hostest oder vermittelst, kannst du betroffen sein.
"Wir sind in Österreich, die EU-Verordnung gilt erst später"
Falsch. EU-Verordnungen gelten direkt und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten -- auch in Österreich. Der DSA ist seit Februar 2024 vollständig in Kraft.
Fazit
DSA und DMA verändern die digitale Landschaft in Europa grundlegend. Für österreichische Startups bedeutet das einerseits neue Pflichten, andererseits aber auch neue Chancen. Wer sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzt, kann Compliance als Wettbewerbsvorteil nutzen.
Besonders wichtig: Beobachte die Entwicklungen aufmerksam. Die Umsetzung von DSA und DMA ist ein laufender Prozess, und es werden sich ständig neue Interpretationen und Anforderungen ergeben.
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Dieser Beitrag ist Teil der Serie "Regulierung und Compliance" auf dem Startup Burgenland Blog. Die Serie behandelt alle wesentlichen regulatorischen Themen, die für österreichische Startups relevant sind -- praxisnah, verständlich und mit konkreten Handlungsempfehlungen.
Über den Autor: Felix Lenhard ist Program Director und Startup Coach bei Startup Burgenland. Zuvor Managing Director beim 360 Innovation Lab, Innovation Manager bei RHI Magnesita und Serial Entrepreneur mit internationalen Exits. Über 15 Jahre Erfahrung in Innovation und Unternehmensaufbau.