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Rechtliche Aspekte von Remote Work in Österreich -- Was du als Startup wissen musst

Felix Lenhard 10 min Lesezeit
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Rechtliche Aspekte von Remote Work in Österreich -- Was du als Startup wissen musst

Remote Work klingt unkompliziert: Laptop auf, loslegen. Aber als Arbeitgeber in Österreich musst du einiges beachten -- von der Telearbeitsvereinbarung über die Arbeitszeiterfassung bis hin zur Unfallversicherung im Home-Office. Wer die rechtlichen Grundlagen ignoriert, riskiert Strafen, Haftungsprobleme und Ärger mit der Arbeitsinspektorat.

In diesem Beitrag gebe ich dir einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte von Remote Work in Österreich. Wichtig: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an einen Arbeitsrechts-Anwalt oder die Wirtschaftskammer.

Das Telearbeitsgesetz -- Der rechtliche Rahmen

Seit dem 1. Jänner 2025 gilt in Österreich das erweiterte Telearbeitsgesetz, das die früheren Home-Office-Regelungen von 2021 ablöst und deutlich weiterfasst.

Was ist Telearbeit?

Telearbeit umfasst jede Arbeit, die regelmässig ausserhalb der Betriebsstätte des Arbeitgebers erbracht wird -- also nicht nur zuhause, sondern auch in Coworking Spaces, Cafes oder anderen Orten. Das ist ein wichtiger Unterschied zur früheren Regelung, die sich auf "Home-Office" (also die Wohnung) beschränkte.

Telearbeitsvereinbarung

Telearbeit muss schriftlich vereinbart werden -- entweder im Arbeitsvertrag oder als separate Vereinbarung. Die Vereinbarung muss enthalten:

  • Ort(e) der Telearbeit: Wo wird gearbeitet? (Wohnung, Coworking Space, etc.)
  • Arbeitszeitregelung: Gelten feste Arbeitszeiten oder flexible Zeiteinteilung?
  • Erreichbarkeit: Wann muss der Mitarbeiter erreichbar sein?
  • Arbeitsmittel: Wer stellt Laptop, Monitor, Headset etc. bereit?
  • Kostenübernahme: Wer trägt die Kosten für Internet, Strom, etc.?
  • Kündigungsmöglichkeit: Kann die Telearbeitsvereinbarung separat vom Arbeitsvertrag gekündigt werden?

Wichtig: Telearbeit ist freiwillig -- für beide Seiten. Du kannst einen Mitarbeiter nicht ins Home-Office zwingen, und der Mitarbeiter kann nicht einseitig Home-Office beanspruchen (ausser es wurde vertraglich vereinbart).

Kündigung der Telearbeitsvereinbarung

Die Telearbeitsvereinbarung kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Letzten eines Kalendermonats gekündigt werden -- es sei denn, im Vertrag wurde etwas anderes vereinbart. Das Arbeitsverhältnis selbst bleibt davon unberührt.

Arbeitszeitrecht im Home-Office

Das Arbeitszeitgesetz (AZG) gilt auch im Home-Office in vollem Umfang. Das bedeutet:

Höchstarbeitszeit

  • Tägliche Höchstarbeitszeit: 12 Stunden (inkl. Überstunden)
  • Wöchentliche Höchstarbeitszeit: 60 Stunden (inkl. Überstunden)
  • Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit: 48 Stunden im 17-Wochen-Schnitt

Ruhezeitenregelung

  • Tägliche Ruhezeit: Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen
  • Wöchentliche Ruhezeit: Mindestens 36 Stunden (in der Regel Samstag-Sonntag)

Arbeitszeitaufzeichnung

Als Arbeitgeber bist du verpflichtet, die Arbeitszeit deiner Mitarbeiter aufzuzeichnen -- auch im Home-Office. Das ist bei flexiblen Arbeitszeiten eine Herausforderung, aber unverzichtbar.

Praktische Lösung: Nutze ein digitales Zeiterfassungstool wie Toggl, Clockify oder Personio. Die Mitarbeiter erfassen ihre Arbeitszeit selbst, und du hast die Dokumentation für das Arbeitsinspektorat.

Achtung: Auch wenn du flexible Arbeitszeiten anbietest, musst du sicherstellen, dass Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten eingehalten werden. Wie du das mit asynchronem Arbeiten vereinbarst, findest du in unserem Beitrag zum asynchronen Arbeiten.

Gleitzeitvereinbarung

Für Remote-Startups empfehle ich eine Gleitzeitvereinbarung. Sie erlaubt flexible Arbeitszeiten innerhalb eines definierten Rahmens:

  • Gleitzeitrahmen: z.B. 6:00 bis 22:00 Uhr
  • Kernzeit: z.B. 10:00 bis 14:00 Uhr (Pflichtanwesenheit/Erreichbarkeit)
  • Normalarbeitszeit: 38,5 oder 40 Stunden pro Woche (je nach Kollektivvertrag)
  • Durchrechnungszeitraum: z.B. 3 oder 6 Monate

Die Gleitzeitvereinbarung muss schriftlich abgeschlossen werden -- entweder als Betriebsvereinbarung oder als Einzelvereinbarung.

Arbeitnehmerinnenschutz und Ergonomie

Auch im Home-Office hast du als Arbeitgeber Fürsorgepflichten. Das Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG) gilt grundsätzlich auch für Telearbeit -- allerdings in angepasster Form.

Evaluierung des Arbeitsplatzes

Du musst die Arbeitsbedingungen am Telearbeitsplatz evaluieren. Das bedeutet nicht, dass du in die Wohnung deiner Mitarbeiter gehen musst -- eine Selbstevaluierung durch den Mitarbeiter (z.B. per Fragebogen) reicht aus.

Checkliste für den Heimarbeitsplatz:

  • Ergonomischer Stuhl vorhanden
  • Tisch in richtiger Höhe
  • Bildschirm auf Augenhöhe
  • Ausreichende Beleuchtung
  • Ruhige Arbeitsumgebung
  • Ausreichende Belüftung
  • Stabile Internetverbindung

Digitale Arbeitsmittel

Du bist verpflichtet, die notwendigen digitalen Arbeitsmittel bereitzustellen oder deren Kosten zu übernehmen:

  • Laptop/Computer: Wird in der Regel vom Arbeitgeber gestellt
  • Monitor, Tastatur, Maus: Sollte bereitgestellt oder bezuschusst werden
  • Headset/Webcam: Für Remote-Meetings notwendig
  • Software-Lizenzen: Alle benötigten Tools

Kostenersatz

Wenn der Mitarbeiter seine eigenen Arbeitsmittel nutzt, hast du einen angemessenen Kostenersatz zu leisten. Die Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt -- üblich sind:

  • Pauschale: 50-100 EUR pro Monat für Internet, Strom und Verbrauchsmaterial
  • Einmalzahlung: 300-800 EUR für die Erstausstattung des Heimarbeitsplatzes
  • Einzelabrechnung: Tatsächliche Kosten gegen Beleg

Welche Variante du wälst, sollte in der Telearbeitsvereinbarung festgehalten werden.

Unfallversicherung im Home-Office

Was ist abgedeckt?

Seit der Gesetzesänderung 2022 sind Arbeitsunfälle im Home-Office grundsätzlich über die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) versichert. Der Versicherungsschutz umfasst:

  • Unfälle bei der Arbeit am Telearbeitsplatz
  • Unfälle auf dem Weg zum und vom vereinbarten Telearbeitsplatz (z.B. Weg zum Coworking Space)
  • Unfälle auf dem Weg zur Kinderbetreuung oder Schule (vor/nach der Telearbeit)

Was ist NICHT abgedeckt?

  • Private Tätigkeiten während der Arbeitszeit (z.B. Sturz beim Wäscheaufhängen)
  • Unfälle in Räumen, die nicht als Arbeitsplatz genutzt werden
  • Unfälle bei nicht-beruflichen Aktivitäten

Praktische Empfehlung

Dokumentiere in der Telearbeitsvereinbarung klar, wo und wann gearbeitet wird. Das hilft im Schadensfall bei der Abgrenzung zwischen beruflichem und privatem Unfall.

Datenschutz und IT-Sicherheit

Remote Work bringt besondere Herausforderungen für den Datenschutz. Als Arbeitgeber bist du für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich -- auch wenn deine Mitarbeiter von zuhause arbeiten.

Massnahmen, die du treffen solltest

  • VPN: Zugang zu Unternehmensnetzwerken nur über VPN (z.B. Tailscale, siehe Tools für verteilte Teams)
  • Passwort-Management: 1Password oder ähnliche Tools für sichere Passwörter
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung: Für alle geschäftlichen Accounts verpflichtend
  • Verschlüsselte Kommunikation: Slack, Signal oder ähnliche verschlüsselte Dienste
  • Festplattenverschlüsselung: FileVault (Mac) oder BitLocker (Windows) aktivieren
  • Bildschirmsperre: Automatische Sperre nach 5 Minuten Inaktivität
  • Datenschutz-Schulung: Regelmässige Schulung für alle Mitarbeiter

DSGVO-Compliance bei Remote Work

  • Datenverarbeitung: Stelle sicher, dass alle verwendeten Tools DSGVO-konform sind
  • Auftragsverarbeitung: Verträge mit Cloud-Anbietern prüfen (Standardvertragsklauseln bei US-Anbietern)
  • Verarbeitungsverzeichnis: Auch Remote-Arbeit muss im Verarbeitungsverzeichnis abgebildet sein
  • Datenschutzfolgenabschätzung: Bei sensitiven Daten ggf. notwendig

Bring Your Own Device (BYOD)

Wenn Mitarbeiter ihre privaten Geräte nutzen, brauchst du eine BYOD-Richtlinie:

  • Mindestanforderungen an Hardware und Software
  • Installation von Sicherheitssoftware
  • Trennung von privaten und geschäftlichen Daten
  • Was passiert bei Verlust oder Diebstahl?
  • Was passiert bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Steuerliche Aspekte

Home-Office-Pauschale für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können eine Home-Office-Pauschale steuerlich geltend machen:

  • Höhe: Bis zu 3 EUR pro Tag im Home-Office
  • Maximum: Für maximal 100 Tage pro Jahr (also bis zu 300 EUR)
  • Voraussetzung: Der Arbeitnehmer arbeitet tatsächlich an diesen Tagen im Home-Office
  • Nachweis: Eine Aufzeichnung der Home-Office-Tage ist empfehlenswert

Home-Office-Pauschale vom Arbeitgeber

Als Arbeitgeber kannst du eine steuerfreie Home-Office-Pauschale an deine Mitarbeiter zahlen:

  • Höhe: Bis zu 3 EUR pro Home-Office-Tag
  • Maximum: 300 EUR pro Jahr
  • Vorteil: Steuerfrei für den Arbeitnehmer, Betriebsausgabe für den Arbeitgeber

Absetzbare Kosten

Für Arbeitnehmer (als Werbungskosten):

  • Ergonomische Möbel (Schreibtisch, Stuhl) -- bis zu 300 EUR pro Jahr
  • Digitale Arbeitsmittel (wenn nicht vom Arbeitgeber gestellt)
  • Anteilige Miet- und Betriebskosten (nur bei eigenem Arbeitszimmer)

Für Unternehmen (als Betriebsausgaben):

  • Bereitgestellte Hardware und Software
  • Coworking-Kosten (siehe Coworking Spaces)
  • Home-Office-Pauschalen
  • Internet-Zuschuss
  • Ergonomie-Budget

Arbeitszimmer absetzen

Arbeitnehmer können ein häusliches Arbeitszimmer nur absetzen, wenn:

  • Es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt
  • Es ausschliesslich beruflich genutzt wird
  • Es ein eigener, abgeschlossener Raum ist

Für die meisten Remote-Mitarbeiter, die gelegentlich auch im Büro oder Coworking Space arbeiten, ist das Arbeitszimmer daher nicht absetzbar. Die Home-Office-Pauschale ist der einfachere Weg.

Kollektivvertrag und Remote Work

Welcher Kollektivvertrag gilt?

Der Kollektivvertrag ändert sich nicht durch Remote Work. Es gilt weiterhin der Kollektivvertrag der Branche, in der dein Startup tätig ist. Für die meisten österreichischen Tech-Startups ist das der:

  • IT-Kollektivvertrag (Fachverband UBIT) -- für IT-Dienstleistungen
  • Handels-KV -- wenn das Startup im E-Commerce tätig ist
  • Gewerbe-KV -- für verschiedene Branchen

Wichtige KV-Regelungen bei Remote Work

  • Mindestgehalt: Gilt unabhängig vom Arbeitsort
  • Arbeitszeit: Die KV-Arbeitszeit gilt auch im Home-Office
  • Überstundenzuschläge: Auch bei Mehrarbeit im Home-Office
  • Sonderzahlungen: Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sind nicht betroffen

Dienstzettel und Informationspflichten

Seit 2024 gelten erweiterte Informationspflichten für Arbeitgeber. Der Dienstzettel (oder Arbeitsvertrag) muss folgende Angaben enthalten, die für Remote Work relevant sind:

  • Ort oder Orte der Arbeitsleistung
  • Dauer und Bedingungen einer allfälligen Probezeit
  • Hinweis auf anwendbare Kündigungsbestimmungen
  • Hinweis auf den anzuwendenden Kollektivvertrag
  • Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung

Bei Telearbeit kommen hinzu:

  • Vereinbarter Telearbeitsplatz oder -plätze
  • Regelungen zur Erreichbarkeit
  • Regelungen zum Kostenersatz

Remote Work im Ausland -- Grenzüberschreitende Aspekte

EU/EWR-Raum

Wenn dein Mitarbeiter aus dem EU/EWR-Ausland arbeiten möchte (z.B. ein paar Wochen aus Kroatien oder Spanien), gibt es einige Punkte zu beachten:

  • Sozialversicherung: Grundsätzlich gilt das Sozialversicherungsrecht des Wohnsitzstaates. Bei vorübergehender Entsendung (bis 24 Monate) kann eine A1-Bescheinigung die österreichische Versicherung aufrechterhalten.
  • Steuerrecht: Bei mehr als 183 Tagen im Ausland kann eine Steuerpflicht im Ausland entstehen. Bei kurzen Aufenthalten (bis 183 Tage) bleibt es in der Regel bei der österreichischen Steuerpflicht.
  • Arbeitsrecht: Es gilt grundsätzlich das Arbeitsrecht des Staates, in dem gewöhnlich gearbeitet wird.

Workation-Regelung

Viele Startups bieten "Workation" an -- Arbeiten vom Urlaubsort. Hier empfehle ich:

  • Maximale Dauer: 30 Tage pro Jahr im EU-Ausland (darüber wird es steuerlich und sozialversicherungsrechtlich komplex)
  • Schriftliche Vereinbarung: Welche Länder sind erlaubt? Wie lange?
  • Versicherungscheck: Ist die Unfallversicherung im Ausland gültig?
  • Datenschutz: In welchen Ländern ist die Datenverarbeitung DSGVO-konform?

Drittstaaten

Bei Arbeit ausserhalb der EU/EWR wird es deutlich komplizierter. Hier brauchst du in der Regel juristische Beratung:

  • Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen
  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • Sozialversicherungsabkommen
  • Employer of Record (EOR) als mögliche Lösung

Praxis-Checkliste für Startups

Hier ist deine Checkliste, um Remote Work in deinem Startup rechtssicher umzusetzen:

Arbeitsrecht

  • Telearbeitsvereinbarung für alle Remote-Mitarbeiter
  • Gleitzeitvereinbarung abgeschlossen
  • Arbeitszeiterfassung eingerichtet
  • Dienstzettel mit allen Pflichtangaben aktualisiert
  • Kollektivvertrag-Einstufung geprüft

Arbeitnehmerschutz

  • Evaluierung der Heimarbeitsplätze (per Fragebogen)
  • Ergonomie-Budget definiert
  • Digitale Arbeitsmittel bereitgestellt oder Kostenersatz geregelt
  • Unterweisung zu Ergonomie und Gesundheit

Datenschutz

  • DSGVO-konforme Tools ausgewählt
  • VPN und Verschlüsselung eingerichtet
  • Datenschutz-Schulung durchgeführt
  • BYOD-Richtlinie (falls relevant)
  • Verarbeitungsverzeichnis aktualisiert

Versicherung

  • AUVA-Meldung bei Telearbeit
  • Mitarbeiter über Versicherungsschutz informiert
  • Bei Workation: Auslands-Unfallversicherung prüfen

Steuerlich

  • Home-Office-Pauschale geregelt
  • Kostenersatz definiert
  • Dokumentation der Home-Office-Tage
  • Bei Auslands-Tätigkeit: Steuerliche Implikationen prüfen

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Fehler 1: Keine Telearbeitsvereinbarung

Viele Startups "machen einfach Home-Office" ohne formale Vereinbarung. Das ist problematisch -- bei einem Arbeitsunfall im Home-Office ohne Vereinbarung kann der Versicherungsschutz fraglich sein.

Lösung: Schliesse mit jedem Remote-Mitarbeiter eine Telearbeitsvereinbarung ab. Templates findest du bei der WKO oder deinem Arbeitsrechts-Anwalt.

Fehler 2: Keine Arbeitszeiterfassung

"Wir vertrauen unseren Leuten" ist gut gemeint, reicht aber nicht. Du bist gesetzlich zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet -- auch bei Vertrauensarbeitszeit.

Lösung: Führe ein digitales Zeiterfassungstool ein. Es muss nicht komplex sein -- eine einfache Erfassung von Beginn und Ende der Arbeitszeit reicht.

Fehler 3: Kein Kostenersatz

Wenn Mitarbeiter von zuhause arbeiten und ihre eigene Infrastruktur nutzen, hast du einen Kostenersatz zu leisten. "Der Mitarbeiter hat sich das ja freiwillig ausgesucht" ist kein Argument.

Lösung: Definiere eine klare Regelung -- entweder Pauschale oder Einzelabrechnung.

Fehler 4: DSGVO ignorieren

Wenn Mitarbeiter am Küchentisch arbeiten und der Partner Zugang zum Laptop hat, ist das ein DSGVO-Problem.

Lösung: Klare Richtlinien, technische Massnahmen (Bildschirmsperre, Verschlüsselung) und regelmässige Schulungen.

Fehler 5: Workation ohne Regelung

"Ich arbeite diese Woche aus Kroatien" -- klingt harmlos, kann aber steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen haben.

Lösung: Erstelle eine Workation-Richtlinie mit klaren Regeln zu erlaubten Ländern, Dauer und Vorgehensweise.

Empfohlene Vorgehensweise für Startups

Phase 1: Grundlagen schaffen (Monat 1)

  1. Telearbeitsvereinbarungs-Template erstellen (ggf. mit Anwalt)
  2. Gleitzeitvereinbarung aufsetzen
  3. Arbeitszeiterfassung einrichten
  4. BYOD-Richtlinie oder Hardware-Bereitstellung klären
  5. Kostenersatz definieren

Phase 2: Sicherheit und Compliance (Monat 2)

  1. IT-Sicherheitsrichtlinie erstellen
  2. VPN und Verschlüsselung einrichten
  3. Passwort-Management einführen
  4. Datenschutz-Schulung durchführen
  5. Verarbeitungsverzeichnis aktualisieren

Phase 3: Optimierung (laufend)

  1. Regelmässige Überprüfung der Compliance
  2. Anpassung an Gesetzesänderungen
  3. Feedback der Mitarbeiter einholen
  4. Bei Bedarf: Workation-Richtlinie einführen
  5. Steuerliche Optimierung (Home-Office-Pauschale etc.)

Wo du Hilfe bekommst

  • Wirtschaftskammer Österreich (WKO): Kostenlose Erstberatung zu arbeitsrechtlichen Fragen
  • Arbeiterkammer (AK): Beratung für Arbeitnehmer zu Home-Office-Rechten
  • Arbeitsrechts-Anwalt: Für individuelle Vertragsgestaltung und komplexe Fragen
  • Steuerberater: Für steuerliche Optimierung und Auslands-Fragen
  • Startup Burgenland: Vernetzung mit erfahrenen Gründern und Experten

Fazit

Rechtliche Aspekte von Remote Work klingen kompliziert -- und sind es teilweise auch. Aber lass dich davon nicht abschrecken. Die meisten Regelungen sind mit etwas Aufwand gut umsetzbar, und die Vorteile von Remote Work überwiegen die administrativen Hüxrden bei weitem.

Fang mit den Grundlagen an: Telearbeitsvereinbarung, Arbeitszeiterfassung und IT-Sicherheit. Das deckt 80% ab. Den Rest kannst du nach und nach ergänzen, wenn dein Startup wächst.

Und vergiss nicht: Ein sauber aufgesetztes Remote-Arbeitsmodell schützt nicht nur dich als Arbeitgeber, sondern auch deine Mitarbeiter. Es schafft Klarheit, Sicherheit und Vertrauen -- alles Dinge, die ein gutes Arbeitsverhältnis ausmachen.


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Dieser Beitrag ist Teil der Serie "Remote und hybrides Arbeiten" im Startup Burgenland Blog. Die anderen Beiträge der Serie behandeln die praktischen Aspekte von Remote Work -- von Tools über Meetings bis zur Teamkultur.

Über den Autor: Felix Lenhard ist Program Director und Startup Coach bei Startup Burgenland. Zuvor Managing Director beim 360 Innovation Lab, Innovation Manager bei RHI Magnesita und Serial Entrepreneur mit internationalen Exits. Über 15 Jahre Erfahrung in Innovation und Unternehmensaufbau.

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