Dein Code gehört dir -- oder doch nicht?
Du hast monatelang programmiert, dein MVP steht, die ersten User sind begeistert. Natürlich gehört dir der Code. Oder? Die gute Nachricht: In Österreich entsteht Urheberrecht automatisch mit der Schöpfung -- keine Registrierung nötig, keine Gebühren, kein Amt. Die schlechte Nachricht: Bei der Frage, wem genau die Rechte gehören, wird es schnell kompliziert.
Gerade in der Startup-Welt, wo Co-Founder gemeinsam coden, Freelancer Features beisteuern und manchmal noch Code aus dem alten Job eine Rolle spielt, sind die Eigentumsverhältnisse oft unklar. Bei Startup Burgenland erleben wir regelmäßig Streitigkeiten unter Gründerinnen und Gründern, die sich mit klaren Vereinbarungen leicht hätten vermeiden lassen.
Dieser Beitrag erklärt dir, was das österreichische Urheberrecht für Software und Design schützt, wem die Rechte in typischen Startup-Konstellationen gehören und welche Vereinbarungen du unbedingt treffen solltest -- am besten gestern.
Was genau schützt das Urheberrecht?
Das österreichische Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt "eigentümliche geistige Schöpfungen" auf den Gebieten der Literatur, Tonkunst, bildenden Künste und Filmkunst. Für Startups sind vor allem zwei Bereiche relevant: Software und Design.
Softwareschutz nach dem UrhG
Computerprogramme sind als Werke der Literatur geschützt (§§ 40a--40e UrhG). Diese Sonderregelung basiert auf der EU-Softwarerichtlinie und bietet einen umfassenden Schutz für den konkreten Code.
| Geschützt | Nicht geschützt |
|---|---|
| Quellcode (Source Code) | Programmiersprachen |
| Objektcode (kompilierter Code) | Algorithmen als solche |
| Datenbank-Struktur (wenn eigentümlich) | Einzelne Daten und Fakten |
| Benutzeroberfläche (wenn eigentümlich) | Funktionalität und Features |
| Technische Dokumentation | Schnittstellen-Informationen |
| Vorbereitendes Entwurfsmaterial | Ideen und Konzepte |
Das ist ein entscheidender Punkt: Das Urheberrecht schützt die konkrete Ausdrucksform -- also wie du etwas programmiert hast -- nicht aber die zugrunde liegende Idee oder Funktionalität. Dein Konkurrent darf die gleiche Funktion bauen, solange er eigenen Code schreibt. Er darf aber deinen Code nicht kopieren.
Designschutz durch Urheberrecht
Grafiken, Logos, UI-Designs, Illustrationen, Fotos und Animationen genießen ebenfalls urheberrechtlichen Schutz -- wenn sie eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Bei professionellem Design ist das in der Regel gegeben. Einfache geometrische Formen oder rein technisch bedingte Gestaltungen erreichen die Schwelle aber möglicherweise nicht.
Für weitergehenden Schutz von Produktdesigns gibt es das registrierte Designrecht -- mehr dazu in meinem Beitrag zum Designschutz. Der Vorteil des Urheberrechts: Es entsteht automatisch und kostenlos. Der Nachteil: Im Streitfall musst du beweisen, dass du der Urheber bist.
Wem gehört der Code? Die typischen Startup-Konstellationen
Konstellation 1: Du programmierst selbst
Am einfachsten: Wenn du als Einzelgründerin oder Einzelgründer den Code selbst schreibst, gehört dir das Urheberrecht. Urheber ist immer die natürliche Person, die das Werk geschaffen hat.
Aber Achtung: Wenn du vorher angestellt warst und ähnlichen Code bei deinem alten Arbeitgeber geschrieben hast, prüfe unbedingt deinen Arbeitsvertrag. Viele Arbeitsverträge in Österreich enthalten eine umfassende Werknutzungsrechts-Übertragung, die auch Erfindungen und Software umfasst, die "im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit" entstanden sind. Manche Verträge gehen sogar so weit, dass sie Software erfassen, die du in deiner Freizeit geschrieben hast, wenn sie thematisch mit deinem Job zu tun hat.
Wenn du dir nicht sicher bist, lass deinen alten Arbeitsvertrag von einem Anwalt prüfen, bevor du Code aus deiner Angestelltenzeit in dein Startup einbringst.
Konstellation 2: Co-Founder programmieren gemeinsam
Wenn mehrere Personen gemeinsam an einem Werk arbeiten, entsteht ein Miturheber-Werk (§ 11 UrhG). Jeder Miturheber hat ein Vetorecht -- keiner kann ohne Zustimmung der anderen über das Werk verfügen.
Das Problem in der Praxis: Ein Co-Founder verlässt das Startup. Ohne Vereinbarung behält er seine Urheberrechte und kann die weitere Nutzung theoretisch blockieren. Das klingt extrem, passiert aber tatsächlich -- gerade wenn der Abschied nicht einvernehmlich ist.
Die Lösung: Bereits im Gründervertrag (Founder Agreement) muss geregelt sein, dass alle IP-Rechte auf die Gesellschaft übertragen werden. In Österreich brauchst du dafür eine ausdrückliche und umfassende Werknutzungsrechts-Einräumung. Ein mündliches "Klar, gehört alles der Firma" reicht nicht.
Was in den Gründervertrag gehört:
- Übertragung aller bestehenden und zukünftigen IP-Rechte auf die GmbH
- Einräumung eines ausschließlichen Werknutzungsrechts (§ 24 UrhG)
- Recht zur Bearbeitung und Weiterentwicklung
- Recht zur Unterlizenzierung
- Regelung für den Fall des Ausscheidens eines Gründers
- Definition, welche vorbestehenden Rechte jeder Gründer einbringt
Konstellation 3: Angestellte Entwicklerinnen und Entwickler
Für Computerprogramme gibt es in Österreich eine wichtige Sonderregelung (§ 40b UrhG): Wenn ein Dienstnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses ein Programm erstellt, stehen die Verwertungsrechte automatisch dem Dienstgeber zu -- sofern nichts anderes vereinbart ist.
| Werkart | Standardregelung bei Angestellten |
|---|---|
| Software und Code | Rechte automatisch beim Arbeitgeber (§ 40b UrhG) |
| Grafik und Design | Rechte beim Urheber, sofern nicht übertragen |
| Texte und Content | Rechte beim Urheber, sofern nicht übertragen |
| Fotos | Rechte beim Urheber, sofern nicht übertragen |
Wichtig: Die automatische Rechteübertragung gilt nur für Software, nicht für andere Werkarten. Wenn deine Angestellten auch Designs, Texte, Grafiken oder Marketingmaterial erstellen, brauchst du eine explizite Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Ohne diese Vereinbarung gehören die Rechte an einem Logo, das dein Mitarbeiter erstellt hat, rechtlich gesehen diesem Mitarbeiter -- nicht deinem Startup.
Konstellation 4: Freelancer und Auftragnehmer
Hier liegt der größte und häufigste Stolperstein. In Österreich gilt der Grundsatz: Ohne explizite Vereinbarung bleiben die Urheberrechte beim Freelancer. Du bekommst nur ein einfaches Nutzungsrecht (Werknutzungsbewilligung) für den konkreten Zweck der Beauftragung.
Konkretes Beispiel: Du beauftragst einen Freelancer mit der Entwicklung deiner App. Ohne vertragliche Regelung darfst du die App zwar verwenden, aber der Freelancer könnte den Code auch an deinen Konkurrenten verkaufen. Und du darfst den Code nicht ohne Weiteres von jemand anderem weiterentwickeln lassen. Bei einem Startup, das wachsen und skalieren will, ist das eine Katastrophe.
Was muss in den Freelancer-Vertrag?
Jeder Vertrag mit externen Entwicklerinnen, Entwicklern und Designerinnen sollte folgende Punkte regeln:
- Umfassende Einräumung des Werknutzungsrechts -- ausschließlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt, für alle bekannten und noch unbekannten Nutzungsarten
- Recht zur Bearbeitung und Weiterentwicklung -- auch durch Dritte
- Recht zur Unterlizenzierung -- damit du den Code an Kunden, Partner oder Investoren weitergeben kannst
- Herausgabe des Quellcodes und aller Arbeitsmaterialien, Entwürfe und Zwischenstände
- Verzicht auf das Namensnennungsrecht (wenn gewünscht)
- Klausel zu vorbestehenden Rechten -- welchen eigenen Code bringt der Freelancer mit? Unter welcher Lizenz?
- Gewährleistung der Originalität -- der Freelancer garantiert, dass er keinen fremden Code ohne Lizenz verwendet
Werknutzungsrecht vs. Werknutzungsbewilligung
Das österreichische Urheberrecht kennt zwei Formen der Rechteeinräumung, die sich grundlegend unterscheiden:
| Aspekt | Werknutzungsrecht | Werknutzungsbewilligung |
|---|---|---|
| Exklusivität | Ausschließlich | Nicht-ausschließlich |
| Weitergabe | Kann übertragen werden | Nicht übertragbar |
| Unterlizenzierung | Möglich | Nicht möglich |
| Klageberechtigung | Ja, eigenständig | Nein, nur über Urheber |
| Für Startups empfohlen | Ja, unbedingt | Nur für Nebenleistungen |
Als Startup willst du in der Regel ein ausschließliches Werknutzungsrecht (§ 24 UrhG). Damit bist du alleiniger Berechtigter und kannst die Rechte auch an Investoren oder Erwerber weitergeben -- was bei einem Exit oder einer Funding-Runde entscheidend ist. Investoren prüfen in der Due Diligence genau, ob die IP-Rechte sauber beim Startup liegen.
Open-Source-Komponenten: Die versteckte Komplexität
Fast jedes moderne Software-Projekt nutzt Open-Source-Bibliotheken. Das ist völlig legal und in den meisten Fällen unproblematisch, aber du musst die jeweiligen Lizenzbedingungen einhalten. Mehr dazu in meinem ausführlichen Beitrag zu Open-Source-Lizenzen.
Kurz zusammengefasst: MIT und Apache 2.0 sind für kommerzielle Startups unproblematisch. Bei GPL-lizenzierten Komponenten musst du aufpassen -- der Copyleft-Effekt kann bedeuten, dass du deinen eigenen Code ebenfalls unter GPL stellen und veröffentlichen musst. Bei AGPL gilt das sogar für SaaS-Anwendungen.
Erstelle ein Software Bill of Materials (SBOM) -- eine Inventarliste aller Komponenten und deren Lizenzen. Das ist nicht nur rechtlich sinnvoll, sondern wird zunehmend auch von Investoren und Kunden gefordert.
Ein besonders heikler Punkt: Wenn du Open-Source-Code in deiner Bewerbung beim aws (Austria Wirtschaftsservice) oder bei der FFG verwendest, achte darauf, dass du die Lizenzkonformität nachweisen kannst. Fördergeber prüfen zunehmend, ob die IP-Rechte an gefördertem Code tatsächlich beim Förderempfänger liegen.
Schnittstelle zu anderen Schutzrechten
Urheberrecht allein reicht nicht immer aus. Je nach Situation brauchst du zusätzliche Schutzrechte:
- Markenrecht für deinen Produktnamen und dein Logo (siehe Marke anmelden)
- Designrecht für die visuelle Gestaltung deiner App oder deines Produkts (siehe Designschutz)
- Patentrecht für technische Innovationen, die über die reine Software hinausgehen (siehe Patent oder Gebrauchsmuster)
- Geschäftsgeheimnisschutz für Know-how, das nicht vom Urheberrecht erfasst ist (siehe Geschäftsgeheimnisse)
KI-generierter Code: Wem gehört er?
Ein zunehmend relevantes Thema: Wenn du Code mit GitHub Copilot, ChatGPT oder ähnlichen Tools generierst -- wem gehört dann das Urheberrecht?
Die Rechtslage in Österreich und der EU ist noch nicht abschließend geklärt. Grundsätzlich gilt: Urheberrecht setzt eine menschliche Schöpfung voraus. Rein KI-generierter Code ohne menschliche Gestaltungsleistung genießt wahrscheinlich keinen Urheberrechtsschutz. Das bedeutet: Jeder könnte den gleichen Code verwenden.
Dazu kommt ein zweites Risiko: Die KI wurde auf existierendem Code trainiert, dessen Urheberrechte bei Dritten liegen. Ob der generierte Output fremde Urheberrechte verletzt, ist rechtlich ungeklärt und hängt vom Einzelfall ab.
Pragmatische Empfehlung: Nutze KI-Tools als Hilfsmittel, aber überarbeite und gestalte den Output. Dokumentiere deine eigenen kreativen Beiträge. Lies die Nutzungsbedingungen des jeweiligen KI-Tools -- die regeln oft, wem die Rechte am Output gehören. Und verlasse dich nicht darauf, dass KI-generierter Code urheberrechtlich geschützt ist.
Datenbanken und Datenbankwerke
Ein oft übersehener Aspekt des Urheberrechts: Das EU-Datenbankrecht schützt nicht nur die kreative Auswahl und Anordnung von Daten (Datenbankwerk), sondern bietet auch einen Sui-generis-Schutz für die wesentliche Investition in die Beschaffung, Überprüfung und Darstellung des Inhalts einer Datenbank.
Für Startups bedeutet das: Wenn du eine Datenbank aufgebaut hast -- etwa eine Produktdatenbank, eine Vergleichsplattform oder einen kuratierten Datensatz -- kann diese Datenbank urheberrechtlich und/oder durch das Sui-generis-Recht geschützt sein, auch wenn die einzelnen Datenpunkte für sich genommen nicht schutzfähig sind.
| Schutzform | Was geschützt ist | Voraussetzung | Schutzdauer |
|---|---|---|---|
| Datenbankwerk (UrhG) | Kreative Auswahl/Anordnung | Eigentümliche geistige Schöpfung | 70 Jahre nach Tod |
| Sui-generis-Recht | Investition in die Datenbank | Wesentliche Investition | 15 Jahre |
Besonders relevant für Startups, die auf proprietären Datensätzen aufbauen: Dein Trainingsdatensatz für Machine-Learning-Modelle kann durch das Datenbankrecht geschützt sein, selbst wenn die einzelnen Datenpunkte öffentlich sind.
Praktische Checkliste für IP-saubere Startups
- Founder Agreement: Alle IP-Rechte werden auf die Gesellschaft übertragen
- Arbeitsverträge: Klare Werknutzungsrechts-Klauseln für Code und alle anderen Werkarten
- Freelancer-Verträge: Ausschließliche Werknutzungsrechte umfassend vereinbaren
- Open-Source-Audit: Alle verwendeten Bibliotheken und deren Lizenzen dokumentieren (SBOM)
- Vorbestehende Rechte klären: Welchen Code bringen Gründer und Mitarbeiter mit?
- Regelmäßige Dokumentation: Wer hat wann was programmiert? Git-History aufbewahren
- NDA bei Pitches: Vor der Offenlegung sensibler Designs und Code-Strukturen
- KI-Nutzung dokumentieren: Welche Teile des Codes wurden mit KI-Tools generiert?
- Vertragsarchiv pflegen: Alle IP-relevanten Verträge zentral und sicher aufbewahren
- Datenbankrechte beachten: Proprietäre Datensätze und deren Schutzstatus dokumentieren
Besondere Fallstricke bei Startup-Konstellationen
Code aus der Universität oder FH
Wenn deine Startup-Idee aus einem Forschungsprojekt an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule stammt, ist die Rechtslage besonders komplex. An Universitäten gilt grundsätzlich das "Hochschullehrerprivileg" -- Professorinnen und Professoren behalten die Rechte an ihren Erfindungen. Bei studentischen Arbeiten (Bachelor-, Masterarbeiten) liegen die Rechte in der Regel bei den Studierenden, aber die Universität kann Nutzungsrechte haben.
Kläre immer vorab:
- Hat die Universität Rechte am Code oder an der Technologie?
- Gibt es einen Kooperationsvertrag mit IP-Regelungen?
- Haben alle beteiligten Studierenden ihre Rechte übertragen?
- Wurde der Code im Rahmen eines geförderten Forschungsprojekts erstellt? (Fördergeber wie FFG oder EU können eigene IP-Bedingungen haben)
Code aus dem vorherigen Job
Viele technische Gründerinnen und Gründer kommen aus Angestelltenverhältnissen in der gleichen Branche. Hier lauern Risiken:
- Vertragsklauseln prüfen: Manche Arbeitsverträge enthalten weitreichende IP-Klauseln, die auch Nebentätigkeiten und Freizeit-Projekte erfassen.
- Kein Code mitnehmen: Kopiere niemals Code von deinem alten Arbeitgeber. Das ist nicht nur eine Urheberrechtsverletzung, sondern kann auch strafrechtlich relevant sein.
- Clean Room Development: Wenn du ähnliche Software wie bei deinem alten Arbeitgeber entwickelst, dokumentiere, dass du komplett neu programmiert hast. Kein Copy-Paste, keine Anleihen am alten Code.
- Wettbewerbsverbot beachten: Prüfe, ob dein alter Arbeitsvertrag ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot enthält.
Gemeinsame Entwicklung mit Partnern
Wenn du gemeinsam mit einem anderen Startup, einer Agentur oder einem Forschungsinstitut Software entwickelst, muss von Anfang an klar geregelt sein, wem die Rechte am Ergebnis gehören. Ohne Vereinbarung entsteht ein Miturheber-Werk, an dem beide Parteien Rechte haben -- und beide ein Vetorecht.
Regelungspunkte in Kooperationsverträgen:
| Punkt | Was regeln? |
|---|---|
| Hintergrund-IP | Wer bringt was ein? Was bleibt beim jeweiligen Partner? |
| Vordergrund-IP | Wem gehört das neu entwickelte IP? |
| Nutzungsrechte | Welche Rechte bekommt jeder Partner am Gesamtergebnis? |
| Weiterentwicklung | Wer darf das Ergebnis weiterentwickeln? |
| Exit-Szenarien | Was passiert, wenn die Kooperation endet? |
Schutzdauer und Durchsetzung in der Praxis
Das Urheberrecht an Software gilt in Österreich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Für Startups ist die Schutzdauer also praktisch kein Thema -- du wirst dein Startup lange vor Ablauf des Urheberrechts verkauft, übergeben oder geschlossen haben.
Bei Urheberrechtsverletzungen kannst du Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz fordern. Der Rechtsweg führt über die ordentlichen Gerichte. Wichtig für die Beweisführung: Dokumentiere die Urheberschaft sorgfältig. Git-History, Zeitstempel, Backups und Commit-Nachrichten sind im Streitfall wertvolle Beweismittel.
Typische Urheberrechtsverletzungen im Startup-Kontext
| Verletzung | Risiko | Konsequenz |
|---|---|---|
| Ex-Freelancer nutzt deinen Code weiter | Hoch | Unterlassung + Schadenersatz |
| Konkurrent kopiert dein UI-Design | Mittel | Unterlassung + Schadenersatz |
| Open-Source-Lizenzbedingungen nicht eingehalten | Mittel | Abmahnung, Copyleft-Risiko |
| Ex-Mitarbeiter nimmt Code zum neuen Arbeitgeber mit | Hoch | Unterlassung + strafrechtliche Relevanz |
| Startup verwendet Bilder ohne Lizenz | Niedrig--Mittel | Abmahnung + Nachvergütung |
Beweissicherung für den Streitfall
Um deine Urheberschaft im Streitfall nachweisen zu können, solltest du Folgendes dokumentieren:
- Git-History: Regelmäßige Commits mit aussagekräftigen Nachrichten. Die Git-History zeigt, wer wann was geschrieben hat.
- Zeitstempel: Nutze Dienste, die Zeitstempel kryptografisch sichern (z.B. digitale Signaturen oder Blockchain-basierte Zeitstempel).
- Interne Dokumentation: Architekturentscheidungen, Designdokumente, Meeting-Protokolle.
- E-Mails und Kommunikation: Archiviere die Kommunikation mit Freelancern und Partnern.
- Screenshots und Backups: Regelmäßige Sicherungen mit Datum.
- Vertragsdokumentation: Alle Verträge mit IP-Klauseln sicher aufbewahren.
Zusammenfassung und Handlungsempfehlung
Überprüfe jetzt deine bestehenden Verträge -- mit Co-Foundern, Mitarbeiterinnen und Freelancern. Sind die IP-Rechte klar geregelt? Liegen alle Werknutzungsrechte bei der Gesellschaft? Wenn nicht, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, das nachzuholen. Die Kosten für einen sauberen Vertrag liegen bei EUR 500--1.500 -- das ist ein Bruchteil dessen, was ein IP-Streit kostet.
Lies auch meinen Beitrag zu Geschäftsgeheimnissen, um zu verstehen, wie du Know-how schützt, das nicht vom Urheberrecht erfasst ist. Und für die große Perspektive: Mein Beitrag zur IP-Strategie hilft dir, alle Schutzrechte systematisch zu planen.
Denke daran: Je früher du die Eigentumsverhältnisse klärst, desto einfacher und günstiger ist es. Ein IP Assignment Agreement am Anfang kostet EUR 500--1.000. Ein IP-Streit mit einem ausgeschiedenen Co-Founder kann EUR 50.000 und mehr kosten. Die Wahl liegt bei dir.
Und ein praktischer Tipp zum Schluss: Erstelle eine zentrale IP-Dokumentation, in der du alle Verträge, Übertragungserklärungen und Open-Source-Audits sammelst. Nutze einen gemeinsamen Ordner (physisch oder digital), auf den alle relevanten Personen Zugriff haben. Wenn es zum Streitfall kommt oder ein Investor Due Diligence macht, sparst du dir wochenlange Suche.
Die Grundlagen des Urheberrechts für Software und Design sind komplex, aber beherrschbar. Wenn du die Eigentumsverältnisse von Anfang an sauber regelst, sparst du dir die meisten Probleme. Und wenn du unsicher bist -- frag einen Anwalt, bevor du den ersten Vertrag unterschreibst, nicht danach.
Bei Startup Burgenland helfen wir dir, die richtigen Verträge aufzusetzen und vernetzen dich mit spezialisierten IP-Anwälten aus unserem Netzwerk.
Startup Burgenland macht Gründung leistbar: EUR 10.000 Gründungszuschuss (nicht rückzahlbar, keine Eigenkapitalabgabe), 1:1 Coaching und ein Netzwerk aus Steuerberatern, Notaren und Rechtsanwälten. Flexibler Einstieg jederzeit. Schreib uns ein formloses E-Mail.
Über den Autor: Felix Lenhard ist Program Director und Startup Coach bei Startup Burgenland. Zuvor Managing Director beim 360 Innovation Lab, Innovation Manager bei RHI Magnesita und Serial Entrepreneur mit internationalen Exits. Über 15 Jahre Erfahrung in Innovation und Unternehmensaufbau.